Sperberauge
In Bayern wird Bienen- und Artenschutz zum Gesetz: Der Wortlaut
«Sieg der Naturschützer in Bayern: Volksbegehren ‹Rettet die Bienen› wird Gesetz», titelt die NZZ. Über 1,8 Millionen Einwohner Bayerns hatten das Volksbegehren unterschrieben. Es schlägt detailliert viele Änderungen des Bayrischen Naturschutzgesetzes vor.
Jetzt kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, das Volksbegehren zu 100 Prozent in der Gesetzgebung zu übernehmen. Es enthält u.a. folgende Ergänzungen des bestehenden Naturschutzgesetzes:
- «Ziel ist, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes nach und nach, bis 2025 mindestens 20% und bis 2030 mindestens 30%, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus … zu bewirtschaften.»
- «Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksichtigt.»
- «Es ist verboten, den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland sowie -brachen abzusenken.»
- «Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zu beeinträchtigen.»
- «Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10% Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13% Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.»
- «Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) … in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen verboten.»
Der folgende Link führt zum vollen Wortlaut des Volksbegehrens, der in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden soll:
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine