Der Handel um Öko- und Industriestrom steht
Das Geschäft trägt den langen Titel «Parlamentarische Initiative Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energie ohne Bestrafung der Grossverbraucher». Die letzte Differenz hat der Ständerat gestern Donnerstag bereinigt. Er stimmte dem Modell des Nationalrats zu. Demnach dürfen Investoren ab 2014 wählen, wie sie ihre Fotovoltaik-Anlagen mit 10 bis 30 Kilowatt Leistung künftig subventionieren lassen wollen: Entweder mit einer einmaligen Subvention von 30 Prozent der Investitionskosten oder einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für den produzierten Solarstrom.
Vom Öko- zum Kuh- und Bauern-Handel
Die Begründung für dieses Wahlmodell, das mittelgrosse Fotovoltaik-Anlagen vor allem auf Bauernhof- oder Gewerbehaus-Dächern erfasst: Gewerbebetriebe können oft einen wesentlichen Teil des selbst produzierten Solarstroms nutzen; für sie ist die Einmalvergütung, die künftig auch für Kleinanlagen auf privaten Hausdächern gelten wird, finanziell vorteilhaft. Für Bauern hingegen, die wenig Eigenstrom selber benötigen, ist die KEV lukrativer. Denn diese bringt ihnen – wie auch den Eigentümern von Grossanlagen über 30 Kilowatt Leistung – eine subventionierte Einspeisevergütung, die es erlaubt, ihre Investitionen während 25 Jahren mit 5,0 Prozent zu verzinsen. Zum Vergleich: Wer heute sein Geld aufs Sparheft legt, erzielt einen Zins von weniger als 0,5 Prozent, während zum Beispiel die Besitzerfamilie der TA-Media AG eine Eigenkapital-Rendite von mindestens 15 Prozent anstrebt.
Bevor National- und Ständerat diesen Bauernhandel abschlossen, hatte der Berner BDP-Ständerat Werner Luginbühl die Vorlage als «Kuhhandel» bezeichnet. Denn auf der einen Seite wird die maximale Abgabe zur Finanzierung der KEV von 1,0 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) Stromverbrauch herauf gesetzt. Beim Maximalansatz kann die die Subventionssumme für Ökostrom pro Jahr auf maximal 900 Millionen Franken erhöht werden. Damit liessen sich rund sieben Milliarden kWh Strom aus kleinen Wasser-, Biomasse-, Wind- und Solarkraftwerke quersubventionieren – wenn sie denn realisiert werden können, also nicht von Umweltschutz-Gesetzen oder Einsprachen gestoppt werden. Auf der andern Seite erhalten stromintensive Industriebetriebe die Abgabe vollständig oder teilweise zurück erstattet, sofern sie ihre Energieeffizienz steigern.
Rückzug der Cleantech-Initiative ist in Sicht
Obendrein ist die jetzt bereinigte Vorlage mit der Cleantech-Initiative der SP verknüpft. Denn sie tritt nur in Kraft, wenn die SP diese Initiative zurück zieht. Das werde sie tun, sobald die Parlamentarische Initiative rechtskräftig wird, kündete SP-Nationalrat Roger Nordmann schon früher an. Dem steht jetzt nichts mehr im Wege. Denn die Vorlage dürfte Ende Session in der Schlussabstimmung eine klare Mehrheit finden, obwohl die SVP Fraktion (mit Ausnahme von einigen abweichenden Bauern) die Revision als Ganzes ablehnt.
Die KEV-Revision nimmt einen kleinen Teil der «Energiestrategie 2050» vorweg, die der Bundesrat im September dem Parlament vorschlagen wird. Darum wird die Vorlage mit dem langen Titel auch «Energiewende light» genannt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine