Versteckte Kamera entlarvte Crédit Suisse
Die Crédit Suisse sei «mitverantwortlich» gewesen, dass gegen das Geldwäschereigesetz verstossen wurde, erklärte Hans-Peter Schwintowski, Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin. Mit versteckter Kamera hat die ZDF-Sendung «Frontal21» die Crédit Suisse überführt. Die Crédit-Suisse hat zum Verstecken der Gelder namentlich auch Lebensversicherungen vermittelt, stellte der deutsche Bundesgerichtshof im 2010 fest. Eine andere deutsche Fernseh-Reportage mit versteckter Kamera hatte den Gang bis zur «Swiss Life» dokumentiert.
Wie bei internationalen Konzernen üblich, liess die Crédit Suisse die Drecksarbeit von einer Drittfirma erledigen, mit der sie zusammen arbeitete. In diesem Fall war es die Schweizer «MWB Vermögensverwaltung». Ex-Verkäufer der MWB berichteten, dass sie in Deutschland «systematisch Schwarzgeld eingesammelt» haben. Reichen Deutschen erklärten die MWB-Leute, sie hätten für Schwarzgeld «eine Lösung dank einem Konto bei der Crédit Suisse in der Schweiz, mit der wir zusammen arbeiten». Häufig brachten Kuriere der MWB das Geld in bar in die CS-Filiale in St. Margarethen SG. Geldübergaben fanden, wie man es sich vorstellt, oft auf Parkplätzen statt. Die Kuriere wählten dann den Weg über Österreich, um die deutsch-schweizerische Grenze zu vermeiden.
«Geldwäscherei ist kein Verbrechen
Nach Aussagen des ZDF und von Professor Schwintowski wurde gegen deutsche und Schweizer Gesetze verstossen und die Crédit Suisse habe eine «Mitverantwortung».
Dina Balleyguier, Leiterin der Schweizer Kontrollstelle für Geldwäscherei, erklärte dem ZDF, sie würde die Geldwäscherei «nicht als kriminell bezeichnen». Nach Schweizer Recht sei Geldwäscherei «kein Verbrechen». Sie sei nur nach Verwaltungsrecht «problematisch» und könne «Massnahmen und verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen».
Auf einer bereits im 2005 aufgetauchten Liste von 35’000 deutschen Bankkunden fanden sich Tausende, die ihr Schwarzgeld bei der Crédit Suisse versteckt haben. Unterdessen ist die Zulieferin der Crédit Suisse, die Schweizer «MWB Vermögensverwaltung», aufgeflogen. Im 2010 hat der Bundesgerichtshof deliktische Schadensansprüche von Kunden gegen die MWB gutgeheissen. Die MWB hatte keine Bewilligung, in Deutschland Bankgeschäfte zu vermitteln. Laut Gericht bot die Firma MWB den Anlegern Kapitalanlagen u.a. zur Altersvorsorge im Rahmen eines Schweizerischen Vermögensaufbauprogramms an sowie sogenannte quellensteuerfreie Schweizer Franken Anlagen. Tatsächlich wurden den meisten Anlegern, die unaufgefordert in Deutschland acquiriert wurden, meistens Lebensversicherungen vermittelt.
Unterdessen läuft gegen die MWB eine Nachlassstundung. Die Crédit Suisse liess ihren «Zuliefer-Dienstleister» fallen.
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Keine