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Je mehr Passagiere, desto besser. Klima und Lärm haben das Nachsehen. © ss

Verlockung: Rom oder Hamburg retour für 99 Franken

upg /  Der Grossraum Zürich soll täglich 2,5 Stunden länger massivem Fluglärm ausgesetzt werden. In London haben Ruhe und Klima Vorrang.

Der Ausbau des Flughafens Zürich und weitere Zunahmen der Flugpassagiere haben Vorrang vor Klimazielen und vor dem Schutz der lärmgeplagten Bevölkerung. So will es der Entwurf des Staatsvertrags, den der Bundesrat und die deutsche Bundesregierung ihren Parlamenten vorschlagen.

«Letzter Aufruf» der «Swiss»
Gleichzeitig ruft die Lufthansa-Tochter Swiss mit Werbung und E-Mails dazu auf, sich doch unbedingt «einen Sitzplatz zu unschlagbaren Tiefstpreisen zu sichern». Diesmal geht es für 99 Franken (retour inklusive alle Zuschläge) nach Rom und Hamburg oder für 149 Franken nach Prag. Vor einigen Wochen köderte die Lufthansa Tochter mit einer mehrtägigen kulinarischen (Fress-)Tour in der Altstadt von New Delhi, für knapp 900 Franken alles inklusive.
Kein Ausbau der überlasteten Flughäfen in London
Als die britische Koalitionsregierung unter Premierminister David Cameron an die Macht kam, war die Lobby des Luftverkehrs schockiert: Die Regierung verbot den Bau neuer Flugpisten im Raum London. Das Land könne sich nicht auf Klima-Ziele verpflichten und gleichzeitig das «Party-Fliegen» fördern. Wochenendflüge an spanische Strände oder Studentenreisen nach Prag oder Reykjavik rechtfertigten weder die zusätzliche Klimabelastung noch den zusätzlichen Lärm – so die für Regierungen ungewöhnliche Argumentation.
Klimaschutz zum ersten Mal Vorrang
Das Bauverbot für neue Pisten gilt sowohl für die internationale Drehscheibe von Heathrow, dessen Ausbau seit Jahren umstritten ist, als auch für Londons Flughäfen Gatwick und Stansted. «Grossbritannien ist das erste Land, das den Flugverkehr wegen der Klimabelastung einschränkt», weiss Peder Jensen, Verkehrsspezialist bei der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen. Jensen weist darauf hin, dass eine neue Piste die notorischen Engpässe nur kurzfristig entlasten würde: «Wie bei den Strassen führt ein Ausbau der Kapazitäten zu mehr Verkehr, bis die Engpässe wieder da sind.»
Unterdessen hat die Flug- und Wachstumslobby das Projekt eines Riesen-Flughafens an der Mündung der Themse wieder zur Diskussion gestellt. Doch realisiert wird dieses noch lange nicht.
«Lackmustest für Politiker»
Die Verteidiger von Lebensqualität und Umwelt freuen sich. «Es war ein Lackmustest für Politiker, ob sie die erklärten Klimaziele ernst nehmen», sagte Ben Stewart von Greenpeace. Im Fall des Londoner Luftverkehrs müssen die Argumente «Wachstum», «Arbeitsplätze» und «Standortwettbewerb» weichen zugunsten des Umweltschutzes und der Lebensqualität. Das ist ebenso einmalig wie revolutionär. Denn bisher hatten Kapazitätsausbau, Interessen der Wirtschaft und Wirtschaftswachstum stets Vorrang. Der Entscheid der britischen Regierung räumt der Ökologie für einmal Vorrang ein gegenüber den Wirtschaftsinteressen.
Wohl aus diesem Grund hatten die Medien in der Schweiz diesen Entscheid kaum beachtet. Die Redaktoren wussten wohl nicht, ob sie den Londoner Ausbau-Stopp als freudige Meldung oder als Hiobsbotschaft verbreiten sollten. Deshalb liessen sie es gleich ganz bleiben.
Müsste der Luftverkehr sämtliche von ihm verursachten Kosten selber zahlen, und wäre er zudem nicht mit Milliarden subventioniert, wäre das Fliegen für Passagiere und Frachten mindestens dreimal teurer. Ausbauprojekte von Pisten und Flughäfen würden sich in den nächsten zwanzig Jahren von selbst erledigen.
Nicht einmal Schallschutzfenster bezahlt
Der Flughafen Zürich und die Fluggesellschaften zahlen den meisten vom massiven Lärm Betroffenen nicht einmal Schallschutzfenster, geschweige denn Entschädigungen für den verminderten Wert ihrer Liegenschaften. Die lächerlichen Motörchen zum Zustossen der Fenster vor 06.00 Uhr, die der Flughafen jetzt anbieten will, taugen wenig.
Was die Wertverminderung von Liegenschaften infolge Fluglärms betrifft, verkündete Bundesrätin Leuthard im letzten Mai, sie wolle Liegenschaftsbesitzer rechtlich besser stellen und einen automatischen Anspruch auf Ausgleichszahlungen vorschlagen. Eine entsprechende Vorlage will das Uvek jedoch erst Ende 2013 in Vernehmlassung schicken.
Der frühere Verkehrsminister Moritz Leuenberger hatte in dieser Richtung keinen Finger gerührt. Das Wachstum des Flugverkehrs hatte immer Vorrang.
Das Wohlbefinden muss erheblich gestört sein
Ob der Flughafen Zürich Werteinbussen der Liegenschaften sowie auch die Kosten für Schallschutzfenster zahlen muss, hängt rechtlich davon ab, ob der Lärm «das Wohlbefinden erheblich stört». In Tausenden von Schlafzimmern unter den neuen Zürcher Flugschneisen tönt es morgens ab 6 Uhr bei offenen Fenstern so, wie wenn direkt neben dem Kopfkissen alle vier Minuten ein Motorrasenmäher oder ein Auto vorbei fährt (Lautstärke 80 bis 85 dBA). Bei geschlossenen Fenstern entspricht die Lautstärke mancher Flugzeuge immer noch einem Auto, das in der Stadt dicht am Fussgänger vorbei fährt.

Jeder Vierte muss stark gestört sein
Die Gesetzeslage wäre ziemlich klar. Die Bundesverfassung schützt die Menschen vor «lästigen» Einwirkungen. Das Umweltschutzgesetz verbietet deshalb nicht nur «schädlichen» Lärm, sondern auch Lärm, der das «Wohlbefinden erheblich stört» und damit «lästig» ist. «Lästig» sei der Lärm dann, hat das Bundesgericht in einem Urteil im Jahr 2000 präzisiert, wenn er «Leistungsfähigkeit und Lebensfreude, Naturgenuss, das Gefühl der Ungestörtheit, das private Leben überhaupt beeinträchtigt».
Sobald diese Beeinträchtigung von einem Viertel aller Lärmbetroffenen als «stark» empfunden wird, sei der Lärm im Sinne des Gesetzes «lästig». Warum muss der Lärm nur für einen Viertel der Betroffenen stark störend sein? Weil das Umweltschutzgesetz ausdrücklich vorschreibt, dass die Lärmverursacher «auf Personengruppen mit erhöhter Empflindlichkeit» Rücksicht nehmen müssen.
Erlaubter lästiger Lärm hat seinen Preis
Eine solche Rücksichtsnahme ist für die Flughafen-Gesellschaften nicht möglich. Im «höheren öffentlichen Interesse» darf sie ihr Geschäft trotzdem betreiben. Ob 250’000 Flugbewegungen pro Jahr im öffentlichen Interesse sind oder sogar 450’000, müsste der Bundesrat entscheiden.
Sobald eine Flughafen-Gesellschaft die Lärmgrenzwerte überschreitet, hat dies allerdings seinen Preis. Sie muss Schallschutzfenster bezahlen, und die Betroffenen können Schadenersatz für den Wertverlust ihres Landes und ihrer Häuser erhalten. Das gilt jedenfalls für alle jene Betroffenen, die ihre teuren Häuser gekauft haben, bevor sie mit dem Fluglärm rechnen mussten.
Verordnung macht Gesetz zur Makulatur
Aber eben: Die vom Bundesrat verordneten Lärmgrenzwerte müssen überschritten sein, damit der Lärm juristisch als «lästig» gilt. Doch im Interesse der Fluglobbys hält der Bundesrat an einer Lärmschutzverordnung fest, die den Durchschnittswert zwischen 6 und 22 Uhr misst. Das hat zur fatalen Folge, dass einige Stunden starker Fluglärm am frühen Morgen den Tages-Grenzwert nicht erreichen. Die NZZ hat ausgerechnet, dass bei der geltenden Messmethode nur eine kleinere Gegend unmittelbar beim Flughafen entschädigungsberechtigt ist.
Obwohl das tägliche brutale Aufwecken um 06.00 Uhr eine neue Situation schafft, und obwohl das Bundesgericht vorgeschrieben hat, dass die Lärmschutzverordnung die «kritische Aufweckschwelle» und die «besondere Ruhebedürftigkeit der Bevölkerung an Sonntagen» berücksichtigen muss, weigerte sich Bundesrat Leuenberger und bisher auch Bundesrätin Leuthard als Chefin des Departements für Umwelt und Verkehr Uvek eine Verordnung vorzuschlagen, die der neuen Situation Rechnung trägt.
Uvek-Pressesprecherin Annetta Bundi lässt zwar ausrichten, dass für Bundesrätin Leuthard «keineswegs nur das Wachstum des Flugverkehrs zählt», sondern auch «die Vorgaben von Verfassung, Gesetz und Bundesgericht respektiert werden» sollen. Diesen Worten sind bisher allerdings keine Taten gefolgt. Die Lärmschutzverordnung ist noch heute so formuliert, dass ein Lärmpegel von 85 dBA jeden Morgen ab 06.00 Uhr für die Anwohner nicht als «lästig» gilt. Uvek-Mitarbeitende, die unter der Flugschneise übernachtet haben, sind anderer Ansicht.

Auf die Frage, ob die Lärmschutzverordnung die Erfordernisse des Umweltschutzgesetzes noch erfüllt, hatte Bundesrat Leuenberger auf «Experten» verwiesen, welche die Lärmgrenzwerte festgesetzt und sich «auf die Erfahrung von Betroffenen abgestützt» hätten. Schliesslich spielte Leuenberger den Naiven: «Würde der Bundesrat die Lärmgrenzwerte tiefer ansetzen, würde das den Menschen um den Flughafen Zürich nichts nützen.» Kein Wort davon, dass alle diese Menschen um Milliarden an Entschädigungen geprellt werden und auch Schallschutzfenster aus dem eigenen Sack zahlen müssen, so lange die bundesrätliche Verordnung den Lärm nicht als «lästig» anerkennt.
Behauptung widerspricht dem Gesetz

Auf eine nachgereichte Frage, ob Bundesrat Leuenberger tatsächlich der Meinung sei, dass «diese Lärmimmissionen nicht ‚lästig’ im Sinne der Bundesverfassung» sind, und «das Wohlbefinden nicht ‚erheblich stören’ im Sinne des Umweltschutzgesetzes», präzisierte sein Departements-Sekretariat: «Massgeblich für die Festlegung der Lärmgrenzwerte ist einzig der Gesundheitsschutz.»

Diese Behauptung widerspricht klar dem Gesetz, welches Grenzwerte nicht nur von (Gesundheits-)Schäden abhängig macht, sondern ausdrücklich auch von «lästigen Einwirkungen» und «gestörtem Wohlbefinden». Auch das Bundesgericht hat schon mehrmals bestätigt, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht nachgewiesen werden muss.
Immerhin nahm das Generalsekretariats die Behauptung Leuenbergers zurück, dass tiefere Lärmgrenzwerte den Menschen nichts nützen würden: «Der Flughafen müsste Schallschutzfenster bezahlen und es könnte sein, dass mehr Betroffene einen Anspruch auf eine Entschädigung hätten.» Also!
Doch was nicht sein darf, weil es den Flughafen-Betreibern vielleicht Milliarden kosten würde, kann nicht sein. Auch Bundesrätin Doris Leuthard liess die Lärmschutzverordnung bisher unangestastet, obwohl sich viel mehr als das geforderte Viertel der betroffenen Bevölkerung im Wohlbefinden stark gestört fühlt.
Bisher nur Gespräche geführt
Immerhin habe die Bundesrätin bereits im Februar 2011 und dann wieder im März 2012 mit Vertretern der Zürcher Regierung, des Flughafens sowie mit Vertretern der Gemeinden rund um den Flughafen Zürich Gespräche geführt, erklärt Uvek-Sprecherin Bundi Infosperber. Es sei dabei auch um die Frage gegangen, «wie das Bundesgerichtsurteil vom 22.12.2010 umgesetzt werden kann». Parallel dazu seien verwaltungsinterne Abklärungen im Gang. Ob es dabei darum geht, die Lärmschutzverordnung dem Umweltschutzgesetz anzupassen, oder darum, das Umweltschutzgesetz aufzuweichen, wollte das Uvek nicht sagen: «Der Sachverhalt ist komplex».

Wirtschaftliche Interessen heben die Lästigkeit von Lärm nicht auf
Beim Festsetzen der Lärmgrenzwerte lässt das Umweltschutzgesetz keinen Spielraum offen: Nur der Schutz der Bevölkerung darf den Ausschlag geben. Wirtschaftliche Interessen dürfen keine Rolle spielen, eine Interessenabwägung muss nicht stattfinden. Eigentlich sollte dies der Bundesrat am besten wissen. In seiner Botschaft zum Umweltschutzgesetz hatte er 1979 selber geschrieben, dass die Grenzwerte «unabhängig von der technischen Realisierbarkeit und wirtschaftlichen Tragbarkeit zu bestimmen sind». Trotzdem setzte der Bundesrat im Jahr 1999 die Grenzwerte für den Fluglärm «vor allem aus ökonomischen Überlegungen» zu hoch an, wie das Bundesgericht rügen musste. Wider besseres Wissen wollte der Bundesrat den Flughafen Zürich widerrechtlich schonen.
Das Bundesgericht musste den Bundesrat daran erinnern, dass «solche (wirtschaftlichen) Interessen keine Rolle spielen sollen und auf jeden Fall nicht ausschlaggebend sein» dürfen. Das höchste Gericht hob die damalige Lärmschutzverordnung im Jahr 2000 als gesetzeswidrig auf.
Die seither geltende Lärmschutzverordnung, die Lärm-Durchschnittswerte über den ganzen Tag als Grenzwert vorsieht, trägt dem täglichen Spitzenlärm zwischen 06.00 und 07.00 an Werktagen und 06.00 und 09.00 an Wochenenden und Feiertagen in keiner Weise Rechnung.
Devise lautet: Zeit schinden
Doch die klaren Vorgaben von Verfassung, Gesetz und Bundesgericht haben bisher auch Bundesrätin Leuthard nicht dazu bewogen, die Lärmschutzverordnung anzupassen und das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 (!) zu respektieren. Falls sie es doch noch tun sollte, kommt es für viele Lärmgeplagte zu spät: Sie haben Lärmschutzfenster und andere Massnahmen zur Schalldämpfung inzwischen auf eigene Kosten realisiert, oder sie haben ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft. Die neuen Besitzer gehen auf jeden Fall leer aus, weil sie beim Kauf mit dem Fluglärm rechnen mussten.
Deshalb lautet die Devise des Flughafens Zürich AG und dessen Aktionären Kanton Zürich und Stadt Zürich: Möglichst viel Zeit schinden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Besitzer eines vermieteten Hauses in Gockhausen ZH, wo der Autor bis Ende 2004 lebte, direkt unter der neuen Flugschneise. Er hat im 2006 im Orell Füssli-Verlag das Buch «Geplagt und enteignet» herausgegeben.

Zum Infosperber-Dossier:

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