Sperberauge

US-Gericht: US-Behörde machte Fehler bei Glyphosat-Bewertung

Daniela Gschweng. © Alexander Preobrajenski

Daniela Gschweng /  Die Einstufung des Herbizids Glyphosat sei fehlerhaft, entschied ein US-Appellationsgericht. Das Herbizid wird nun neu bewertet.

Die US-Umweltagentur EPA machte bei der Zulassung von Glyphosat grobe Fehler und hat nun vier Monate Zeit, das Totalherbizid neu zu bewerten, urteilte ein US-Appellationsgericht am 17. Juni. Nur wenige Tage später scheiterte Glyphosat-Hersteller Bayer auch vor dem Obersten Gericht der USA.

Die drei Richter des «9th U.S. Circuit Court of Appeals» erklärten einstimmig, die Zulassungsbehörde habe bei der Wiederzulassung 2020 nicht ausreichend berücksichtigt, ob Glyphosat Krebs verursache oder bedrohte Arten gefährde. Die Fehler in der Zulassung seien als schwerwiegend für die menschliche Gesundheit einzustufen.

Wissenschaftliche Fehler im Zulassungsprozess

Das Gericht machte damit eine weitere Entscheidung der EPA aus der Regierungszeit Donald Trumps rückgängig. Der Rechtsfall geht zurück auf die letzte Wiederzulassung der EPA (Environment Protection Agency) 2020. Verschiedene Umweltverbände hatten dagegen geklagt, darunter das «Pesticide Action Network» (PAN), der «Natural Resources Defense Council» (nrdc) und das «Center for Food Safety».

Die EPA verstiess bei der Zulassung gegen die eigenen Richtlinien zur Interpretation von Studien; die Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirates habe sie ignoriert. Das Gericht beanstandete ausserdem selektiven Umgang mit Daten.

Damit folgte es den Klägern. «Die EPA hat bei diesen Entscheidungen ihre eigenen Experten und Richtlinien ignoriert», hatte Amy van Suan, die unter anderen das Center for Food Safety als leitende Anwältin vertrat, dem Gericht im Januar erklärt.  

EPA muss Risikobewertung überarbeiten

Laut der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) glichen «die Verstösse gegen gängige ForscherInnen-Standards, die das Gericht feststellte, teilweise bis ins Detail» denjenigen, die PAN und die «Health and Environment Alliance» bei der EU-Bewertung von Glyphosat durch die ECHA (European Chemicals Agency) ausgemacht hätten.

Die EPA hat nun bis zum 1. Oktober Zeit, um das Herbizid erneut zu überprüfen. Glyphosat-Hersteller Bayer beruft sich derweil auf Erfahrungswerte. In vier Jahrzehnten habe man festgestellt, dass Herbizide auf Glyphosat-Basis sicher seien und nicht krebserregend.

Seit der Übernahme von Monsanto, das das Pestizid ursprünglich hergestellt hatte, sieht sich der Konzern etlichen Verfahren von Privatklägern gegenüber. Am 22. Juni erging in dieser Sache ein weiteres wegweisendes Urteil: Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, sprach dem Kläger Edwin Hardeman 25 Millionen Dollar Schadenersatz zu. Hardeman macht glyphosathaltige Monsanto-Bayer-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Glyphosat

Der Unkraut-Killer Glyphosat

Das in Landwirtschaft (mit «Roundup-Ready»-Saatgut) und Hobbygärten versprühte Herbizid ist in der Kritik.

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