Sperberauge

Postfinance eiert um den Begriff «Negativzinsen» herum

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  Ab 1. März belastet Postfinance weitere Guthaben mit Negativzinsen. Diesen Sachverhalt schönt sie mit dem Begriff «Guthabengebühr».

Hier die Information, die Postfinance in A-Post-Standardbriefen mit Datum vom 27. Januar an ihre Kundinnen und Kunden schickte:

    «Postfinance senkt per 1. März 2020 bis auf Weiteres den Schwellenwert für Guthabengebühren von 500’000 auf 250’000 Franken. Zudem passt Postfinance den Zinssatz der Guthabengebühr von 1,0 auf 0,75 Prozent an

Empfänger der Briefe wunderten sich: Handelt es sich beim guttönenden Begriff «Guthabengebühr» um eine Gebühr für die Führung der Konten? Und seit wann werden solche Gebühren verzinst? Bisher sogar mit einem Prozent?

Erst Rückfragen bei der angegebenen 0848-Nummer des «Kontaktcenters» brachten – nach gebührender Wartezeit – Aufklärung: Was im Brief als «Guthabengebühr» bezeichnet wird, sei das Gleiche wie Negativzinsen. Mit dem «Zinssatz der Guthabengebühr» sei nichts Anderes als dieser Negativzins gemeint. Vielleicht habe sich Postfinance im Brief sprachlich nicht so gut ausgedrückt. So die Auskunft des «Kontaktcenters».

Entweder haben die gut bezahlten Kommunikationsfachleute der Postfinance schlechte Arbeit geleistet, oder es war ein Befehl von oben, auf keinen Fall den belasteten Ausdruck «Negativzinsen» zu verwenden.

Im Klartext lautet die Information:

    Postfinance erhebt ab 1. März einen Negativzins bereits auf Gesamtguthaben von über 250’000 Franken statt wie bisher erst ab 500’000 Franken. Dafür wird der Negativzins von 1,0 auf 0,75 Prozent gesenkt.

Ist das so schwierig?


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5 Meinungen

  • am 29.01.2020 um 13:01 Uhr
    Permalink

    Wird die Zahl -1.0 nicht auf -0.75 ERHÖHT?

  • am 29.01.2020 um 13:05 Uhr
    Permalink

    Die Wörter «Gebühren» und «senken» im gleichen Satz zu verwenden, der eine Kostensteigerung bekanngibt, ist wahrlich eine Meisterleistung von Marketinggeschwurbel…

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 29.01.2020 um 16:52 Uhr
    Permalink

    Wer so viel Geld in flüssiger Form hält ist selber schuld.

    Wer aber dieses Geld «parkiert» um in ein paar Tagen ein paar Prozent Wechselkursgewinne zu kassieren, kann sich ein Prozent pro Jahr wohl leisten.

    Dies betrifft zu einem grossen Teil Interbankgelder aus dem Ausland.

  • am 29.01.2020 um 18:36 Uhr
    Permalink

    @Hurni. Ich glaube, «gesenkt» ist besser verständlich. Statt wie bisher verlangt Postfinance für Guthaben, die einen bestimmten Betrag übersteigen, nicht mehr 1 Prozent Negativzins, sondern nur noch 0,75 Prozent. Der Anleger muss also weniger zahlen als bisher – allerdings bereits ab Gesamtguthaben von über 250’000 CHF statt wie bisher erst ab Gesamtguthaben von übert 500’00 CHF.

  • am 31.01.2020 um 18:54 Uhr
    Permalink

    @Hurni: Schon richtig so: Der NEGATIVzins wird gesenkt (Der Zins dagegen erhöht)

Comments are closed.

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