Postauto-1

... so könnte das Erscheinungsbild des Postautos künftig aussehen © Social Media

Postauto-Schummeleien sind in der Privatwirtschaft Alltag

Christian Müller /  Geldverschieben – aus verschiedenen Motiven – sind sich private Konzerne gewohnt. Die PostAuto AG hat kaum Neues erfunden.

Red. Um Steuern zu sparen oder Gewinne zu verstecken oder Umweltvorschriften zu umgehen, greifen Konzernleitungen häufig zu Tricksereien. Wenn sie ausnahmsweise auffliegen, bekommt die Öffentlichkeit nur selten etwas mit. Aus aktuellem Anlass fassen wir einen Artikel von Christian Müller vom 22.2.2018 im Folgenden zusammen.
In der Privatwirtschaft normaler Alltag

Der Postauto-Skandal! Staatsbetrieb betrügt gegen Staat! Verantwortlich beim Betrieb eine Frau! Verantwortlich beim Staat eine Frau!

Ein wahrhaft gefundenes Fressen für Politiker und für Medien. Es geht hier nicht darum, die PostAuto AG und ihre Manager oder die Post CH AG und ihre Führungspersonen in Schutz zu nehmen. Jahrelang haben sie systematische Schummeleien gedeckt oder nicht aufgedeckt.
Nur: Was bei der PostAuto AG geschummelt oder eben betrogen wurde, ist in der Privatwirtschaft der ganz normale Alltag.

Infosperber hatte schon im Jahr 2013 en détail erklärt, wie in grossen Konzernen Geld verschoben wird. Siehe: So verschieben die Konzerne ihr Geld in Steueroasen. Und mit welchen Vorteilen und Auswirkungen. Die Methoden heissen

  • Internes Pricing: Zu welchem Preis einzelne Produkte von einem Konzernteil in einen anderen Konzernteil verschoben werden, bestimmen die Konzern-Manager.
  • Lizenzen: Viele Produkte sind patentrechtlich geschützt oder basieren zumindest auf Konzern-internem Know-how. Was die Konzerntöchter für die Nutzung der Rechte bezahlen müssen und wohin, bestimmen die Konzern-Manager.
  • Management Fees: Die Tochtergesellschaften müssen dafür zahlen, dass zuoberst das Management das ganze organisiert und kommerziell steuert.
    So wird in allen grossen Konzernen intern Geld verschoben, damit der Gewinn dort anfällt, wo die Steuern tief sind – oder wo es mit den Steuerbehörden sogar einen Deal gibt, ein sogenanntes Steuerruling. So etwa wie zwischen dem Autokonzern Fiat und Luxemburg.

    Auch die Besitzverhältnisse sind wichtig

    Aber möglichst niedrige Steuern sind für konzerninterne Geldschiebereien nicht der einzige Grund. Es gibt noch einen andern Grund: Der Gewinn muss in einer Gesellschaft anfallen, die dem Konzern – oder gegebenenfalls einer steinreichen Besitzer-Familie – zu 100 Prozent gehört. Denn wenn der Gewinn dort anfällt, wo es noch weitere Aktionäre gibt, geht ja ein Teil des Geldes in «fremde» Taschen!

    Nehmen wir ein konstruiertes Beispiel aus der Medien-Branche:

    Der Medienkonzern AAA hat zehn regionale Zeitungen und eine Zeitungsdruckerei. Fünf der Zeitungen gehören ihm zu 100 Prozent und fünf nur zu 51 Prozent, die anderen 49 Prozent gehören lokalen Unternehmen und Unternehmern. Die Zeitungsdruckerei gehört dem Konzern zu 100 Prozent. In dieser Situation ist es klar: Der Gewinn darf nicht bei den Zeitungen anfallen, sondern muss bei der Druckerei anfallen, damit 100 Prozent des Gewinns im Konzern bleiben. Und wie macht man das? Man kalkuliert die Druckpreise für die Zeitungen so hoch, dass die zehn Zeitungen sie gerade noch zahlen können. Bleibt ein Gewinn, fällt er in der Druckerei an – und dann eben zu 100 Prozent beim Konzern bzw. bei der Besitzerfamilie.

    Alles klar?

    Ein nicht konstruiertes Beispiel?

    Ein konkretes Beispiel aus den 1990er Jahren: Die Titelrechte des Berner Stadtanzeigers, eines Anzeigers, der dreimal wöchentlich gratis in alle Haushaltungen der Stadt Bern kam, gehörte der Stadt Bern. Diese vergab das Recht, den Stadtanzeiger herauszugeben und kommerziell zu nutzen, gegen eine Lizenzgebühr an die Vereinsdruckerei Bern AG. Die Management-Verantwortung der Vereinsdruckerei Bern AG lag in den Händen der Berner Tagblatt Medien AG (BTM). Und gedruckt wurde der Stadtanzeiger auch bei der BTM. Die BTM ihrerseits hielt an der Vereinsdruckerei AG aber nur einen Aktien-Anteil von 20 Prozent.

    Was lag da näher, als einen (zu) hohen Druckpreis zu berechnen? Das ging einerseits zu Ungunsten der 80 Prozent anderen Aktionäre der Vereinsdruckerei (was nach Schweizerischem Aktienrecht einklagbar wäre), und der kleinere Gewinn der Vereinsdruckerei AG war ein guter Grund, von der Stadt kleinere Lizenzgebühren zu verlangen. Da die Stadt (richtigerweise) nicht bereit war, die Lizenzgebühr zu reduzieren, kam es zur Vertragskündigung, zur Neuausschreibung der Herausgabe-Lizenz und zum Übergang des Stadtanzeigers an den Verlag der Tageszeitung «Der Bund» – mit der Folge eines neuen Konkurrenzproduktes und jeder Menge juristischer Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen – am Schluss zugunsten der Stadt Bern.

    Schaut man heute ins Medien-Archiv der Schweizer Presse, findet man weit über hundert Artikel zum Stichwort «Vereinsdruckerei». Von den Druckpreisen allerdings ist nirgends etwas zu lesen. Dass die ganze Geschichte eigentlich wegen zu hoher Druckpreise des Stadtanzeigers losging, hatte kaum jemand durchschaut.

    Es gibt weitere Beispiele. Der Autor dieser Zeilen, in der Vergangenheit Verlagsmanager und Unternehmensberater im Medienbereich, könnte etliche andere konkrete Fälle von Schiebereien nennen. Einige führten zu Gerichtsfällen, andere blieben unentdeckt. Er ist aber vertraglich gebunden, auch nach Austritt aus einer Firma zu Geschäftszahlen und internen Vorgängen Diskretion zu wahren. So steht es in jedem Arbeitsvertrag eines Managers.

    Zurück zum Postauto-Skandal

    Wer meint, der Postauto-Skandal sei einmalig und unglaublich und typisch für staatlich gemanagte Firmen, der liegt daneben. Die am meisten praktizierten Methoden des Geldverschiebens heissen, wie oben erwähnt, «Internes Pricing», «Lizenzen» und «Management Fees». Es geht immer entweder um Steueroptimierung – der Gewinn muss dort anfallen, wo die Steuern am tiefsten sind – und/oder um die Prellung von Minderheitsaktionären. Und bei Staatsbetrieben – und das ist schliesslich das einzig Spezielle an diesem Post-Fall – auch um die Zuteilung von Subventionen.
    —————————————-

    —————————————-


    Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

    Keine. Der Autor war in den 1990er Jahren u.a. Verlagsmanager und Berater auf der Gehaltsliste von Ringier und später selbständiger Berater mit seiner Firma Commwork AG.

  • War dieser Artikel nützlich?
    Ja:
    Nein:


    Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
    Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

    Direkt mit Twint oder Bank-App



    Spenden


    Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

    4 Meinungen

    • am 12.06.2018 um 14:05 Uhr
      Permalink

      Es gibt im RPV ganz klar Gesetze wie abzurechnen ist. Ich habe das drei Jahre lang bei einer Busunternehmung im Berner Oberland auch gemacht. Mir war völlig klar, dass Gesetz muss eingehalten werden.
      Was auch klar ist: Betrügen geht eine Zeit lang, aber irgendwann kommt es aus. Für wie überheblich oder blöd halten oder sind da einige Personen bei Postauto gewesen?

    • Portrait_Josef_Hunkeler
      am 12.06.2018 um 14:50 Uhr
      Permalink

      Das stimmt natürlich schon und «kreative Buchhaltung» ist das Alpha und Omega der internationalen Konzerne, manchmal sogar kleinerer Betriebe.

      Da stellt sich vielleicht auch die Frage nach der Relevanz der Begriffe «Buchgeld», «Buchgewinn, -verlust» usw.

      Die reale Welt ist offenbar keine Vollgeld-Welt, sondern eine Buch-Geld-Welt.

      Als wir noch die Umsatzsteuer hatten, konnten durch Firmenkonzentrationen und interne Transaktionen relevante Umsätze klein gehalten werden, Umsatzabgaben entsprechend gespart werden. Mit der Mehrwertsteuer ist dieser Aspekt etwas relativiert worden. Die internationalen Transfers haben aber an Bedeutung in der Steuerschummelei gewonnen.

      Unsere Parlamente haben dazu ihren Beitrag geleistet.

    • am 12.06.2018 um 16:46 Uhr
      Permalink

      100 Millionen Subventionsbetrug als ‹Schummeleien› abtun ist etwas gar unverfroren. Private Firmen mögen legal erwirtschaftetes Geld umherschieben um legal Steuern zu optimieren. Die Post hat illegal Subventionen bezogen und dann umhergeschoben um Gewinne auszuweisen. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

    • Portrait_Rainer_M_Kaelin
      am 13.06.2018 um 10:50 Uhr
      Permalink

      Das Selbstbewusstsein, womit Politik, Parlament und Regierung sich als gänzlich unschuldig geben und jedermann von ihrer eigenen Nicht-verantwortung am Skandal überzeugen wollen, ist paradox. Dabei muss doch auffallen: Man kann nicht einer- seits dem Unternehmen auftragen, sich gewinnortientiert zu verhalten und andererseits sich wundern, wenn Direktion/Buchhaltung das tun, was in jedem Familienhaushalt, Spital, KMU und grossen «Marktplayer» geschieht: man optimiert Einnahmen mit allen Mitteln (auch mit staatlichen Subventionen, Steuererleichterungen, nützt dies aus für unloyalen Wettbewerb in Frankreich etc.) und hält Ausgaben so klein wie möglich, mit Entlassungen,Schliessung von Post-stellen, Verminderung von Service, wo es nicht rentabel ist etc. Bisher wurde kein Buchhalter oder Direktor von Car-postal dabei erwischt, sich selber persönlich bereichert zu haben. Alle scheinen loyal zum Gewinn des Gesamtunternehmens beigetragen zu haben, genau wie ihnen das gemäss Parlamentsmandat aufgetragen worden war. Entweder ist der Auftrag service public oder dann aber Gewinn nach herrschenden Marktbedingungen : der politische Auftrag kann nicht beides zugleich sein, ohne dass die Unvereinbarkeit der Aufträge zu Problemen führt. Dass es bei RUAG Auch zum Skandal gekommen ist, beruht auf der selben Inkompatibilität der Aufträge, die ebenfalls Licht darauf wirft, dass der Staat nicht gleichzeitig neutrale Aufsichtsbehörde und am Gewinn des Unternehmens beteiligt sein kann.

    Comments are closed.

    Ihre Meinung

    Lade Eingabefeld...