Sperberauge

Oberspekulanten bleiben unbehelligt

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Red. /  Die Chefs der Investmentbank «Lehman Brothers» müssen weder das Strafrecht noch das Zivilrecht fürchten.

Fünf Jahre sind es her, seit die US-Investment-Bank mit grossem Getöse bankrott ging und die halbe Weltwirtschaft in eine grosse Krise stürzte. Kein einziger der obersten Verantwortlichen hat bis heute auch nur eine Busse zahlen müssen.
Die meisten strafrechtlichen Anklagepunkte verjähren Ende September, falls die Regierungsbehörden keine Strafklagen einreichen, schreibt die New York Times. Doch die Börsenaufsichtsbehörde SEC habe bereits letztes Jahr stillschweigend beschlossen, keine Klagen einzureichen, weil «Unterlassungen» nicht strafbar seien. Die Öffentlichkeit sei nicht informiert worden. Namentlich Richard S. Fuld Jr, der 14 Jahre lang an der Spitze von Lehman Brothers stand, blieb bisher von Prozessen verschont.
Materiell geht es darum, ob Lehman Brothers die Anleger nicht gezielt getäuscht hat mit Unterschlagen von Informationen und falschen Bewertungen namentlich der Immobilienanlagen. Insolvenz-Richter Valukas hatte schliesslich festgestellt, dass die Buchhaltungs-Tricks einer «Manipulation» gleichkämen. Doch angeblich reichen die Vergehen für Strafklagen aufgrund der geltenden Gesetze nicht aus.
Bisher auch keine zivilrechtlichen Verurteilungen
Fünf Jahre nach der grössten Bankenpleite der US-Geschichte gibt es gegen Management-Mitglieder oder Verwaltungsräte der Bank auch keine zivilrechtlichen Schadenersatz-Urteile. Zivilrechtliche Ansprüche sind schwieriger durchzusetzen, wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorausgeht. Und die Top-Manager «verfügen über das nötige Geld, um Prozesse jahrelang durchzuziehen statt Vergleiche einzugehen», meint die New York Times. Deshalb würden 66 Zivilklagen der SEC gegen Banker, auch ausserhalb von Lehman Brothers, zu versanden drohen.


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