Sperberauge

Nach dem «Dieselgate» das «Handygate»

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  So wie Autohersteller bei den Abgasen schummelten, täuschten Handy-Hersteller die Kundinnen und Kunden mit den Strahlenwerten.

«Die Mobilfunknutzer wurden bezüglich der Strahlung ihrer Handys jahrelang falsch informiert», berichtet der «Beobachter» in der neuesten Ausgabe. Zwar haben die Handyhersteller keine Tests manipuliert. Aber sie haben dafür gesorgt, dass bis vor kurzem so gemessen werden durfte, dass ihre Geräte den zulässigen SAR-Wert einhielten, nämlich im Abstand von 15 bis 25 Millimetern zum Handy. Doch die flachen Smartphones sind ständige Begleiter und man braucht und trägt sie nahe am Körper.
Für gesundheitliche Risiken der Handy-Strahlung bei intensiver Handy-Nutzung gibt es immer mehr Belege. Warum also ein Handy mit einem hohen SAR-Wert kaufen, wenn es solche mit gleichen Funktionen, aber einem viel tieferen SAR-Wert gibt?
Die Weltgesundheitsorganisation WHO legte zum Schutz der Gesundheit Grenzwerte fest: Ein Handy darf bei maximaler Sendeleistung höchstens einen SAR-Wert von 2,0 W/kg erreichen.
Vor rund anderthalb Jahren veröffentlichte die französische Regierungsagentur Agence nationale des fréquences (ANFR) eigene Messungen direkt an den Handys. Neun von zehn Modellen, die seit 2012 getestet worden waren, überschritten die von den Herstellern ausgewiesenen SAR-Werte teilweise deutlich.
Weil die elektromagnetische Strahlung quadratisch zum Abstand der Quelle abnimmt, sinken die ausgewiesenen Werte schnell ab. Mit Messungen im Abstand von 25 Millimetern konnten die Hersteller Telefone verkaufen, die stärker strahlen und die Grenzwerte trotzdem einhalten.
Unterdessen muss der SAR-Wert von den Herstellern im Abstand von maximal 5 Millimetern gemessen werden. Laut Gregor Dürrenberger, Experte bei der Swiss Research Foundation for Electricity and Mobile Communication an der ETH Zürich, würden heute fast alle Handys die SAR-Werte aufgrund dieser neuen Messvorschrift deklarieren.


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Eine Meinung zu

  • am 17.02.2019 um 16:12 Uhr
    Permalink

    Erst die Theorie entscheidet, was man beobachten kann. (Albert Einstein)

    Die juristischen Hürden sind gewaltig hoch, dass es bei hochprofessioneller
    -Arglistige Täuschung- in Massen (mehrdeutig), zu einer stark erzieherischen Verurteilung wegen Betrug kommt, auch als Zeichen für die Gesellschaft.
    Die Kapital-Gewaltigen können defacto kaum noch zur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gezogen werden. Verantwortung hat zwei Seiten, die Antwort des Täters auf Anklagen und die Antwort des Rechtstaates stellvertretend für die Gesellschaft.

    Der Unterschied zub Dieselgate wird sein, dass diesmal das unilaterale Imperium,
    mit einer mehr AltRight-Libertären Herrschaftsform als einer liberal-demokratischen,
    muss und kann seinen Smartphone-Hersteller mit annähernd 750 Mrd.$ Börsenwert schützen.
    Es bleibt nun dem Einzelnen überlassen, dazu eine vernünftige Theorie zu entwickeln.
    Mit Selbst-Aufklärung ist mehr zu beobachten, als sich Massen-Meinungen zu beugen und leichtsinnigerweise arglistigen Meinungs-Machern geistig zu unterliegen.

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