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Die «Nordwestschweiz» der AZ Medien hat bisher als einzige Zeitung darüber berichtet © az medien

Kassen müssen Brustkrebsmittel nicht mehr zahlen

upg /  Der Roche-Konzern hatte bisher einen fiktiven Listenpreis durchgesetzt. Jetzt macht das Bundesamt für Gesundheit nicht mehr mit.

Mit dem Segen von Departementschef Alain Berset widersetzt sich das Bundesamt für Gesundheit BAG dem «Schaufensterpreis» von Roche und verweigert eine Verlängerung der befristeten Kassenpflicht über den 31. Juli hinaus. Damit Brustkrebs-Patientinnen eine laufende Perjeta-Behandlung nicht abbrechen oder aus eigener Tasche zahlen müssen, bleibt die Kassenpflicht für diese Frauen bis Ende Oktober erhalten. Das teilte das Bundesamt für Gesundheit mit.

Das teure Perjeta wird in Kombination mit dem ebenfalls von Roche verkauften Medikament Herceptin gegen fortgeschrittenen Brustkrebs eingesetzt und war seit März 2013 kassenpflichtig. Seit dem 1. August 2014 steht es nicht mehr auf der Liste der kassenpflichtigen Medikamente. Bisher haben als einzige Zeitungen die «Nordwestschweiz» der AZ Medien und die «Basler Zeitung» darüber berichtet.
Der Streit entbrannte um den Preis. Bisher kostete eine Packung Perjeta (ohne Herceptin) 3782 Franken. Allerdings konnten die Krankenkassen «für jede bezogene Packung» nachträglich eine Rückvergütung von 1600 Franken einfordern, so dass der effektive Preis bei 2182 Franken lag.
Folgende Regelung gilt seit 1.8.2014 nicht mehr:

«Schaufensterpreis» als Stein des Anstosses
Der offizielle Listenpreis diente als «Schaufensterpreis» für ausländische Behörden, welche die Preise in ihren Ländern teilweise nach den Preisen in der Schweiz ausrichten. Die gewährte Rückvergütung versteckte das BAG im Kleingedruckten der «Limitatio». Diese Praxis hat nicht nur bei Krankenkassen Irritation ausgelöst, sondern auch bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, die Ende März diese «abenteuerlichen Einigungen» zwischen dem BAG und der Pharmaindustrie beanstandete und sich erstaunt zeigte über diese «offensichtlich bestimmungsfremde Nutzung der Limitationen». Diese beschränken die Anwendung des Medikaments auf bestimmte Patientengruppen.

Rückzahlungen an die Kassen in eine Limitatio aufzunehmen, sei «rechtlich nicht zulässig», hatte Jurist und Gesundheitsexperte Markus Moser schon im 2013 erklärt. Moser war früher im Bundesamt für Sozialversicherungen für die Krankenkassen zuständig. Denn die Listenpreise müssten laut Gesetz «wirtschaftlich» sein. Wenn aber das BAG im Kleingedruckten der Limitatio eine generelle Rückvergütung an die Kassen festschreibe, so sei dies «der Beweis, dass der Listenpreis offensichtlich nicht ‚wirtschaftlich’ ist». Deshalb verstossen solche Listenpreise gegen das Gesetz, erklärte Moser.

Novartis lenkte ein, Roche blieb hart
Einen solchen fiktiven Listenpreis gab es auch für das MS-Präparat Gilenya. Herstellerin Novartis einigte sich Anfang 2014 mit dem BAG, die Rückvergütung von 827 Franken pro Packung zu streichen und dafür den Listenpreis um diese Summe zu senken. Man kann davon ausgehen, dass das BAG den «Schaufensterpreis» auch für Perjeta abschaffen, Roche jedoch den Listenpreis nicht entsprechend senken wollte. Für die Nicht-Einigung war der Listenpreis ausschlaggebend, erklärt Roche. Konzernsprecherin Claudia Schmitt wollte nicht sagen, ob Roche gegen den BAG-Entscheid Beschwerde erhebt.
Am 12. August erklärte Thomas Cueni, Generalsekretär der Interpharma, das BAG habe für die Kombination Perjeta/Herceptin einen Preis durchdrücken wollen, der «deutlich unter dem Auslandpreis» liege. Das BAG habe den Preis von Perjeta «20 Prozent billiger» festsetzen wollen wie der Preis in Deutschland. Deutschland ist allerdings nur eines von mehreren Vergleichsländern und setzt auf den Fabrik-Listenpreisen einen generellen Rabatt von 6 Prozent durch.
Das BAG seinerseits versteckt sich hinter dem Amtsgeheimnis und verweigert nähere Angaben.

Siehe



KRITIK AN TEUREM BRUSTKREBS-MEDIKAMENT IN GROSSBRITANNIEN

Nach einem Bericht des britischen «Guardian» vom 8. August 2014 spricht sich das «National Institute for Health and Care Excellence» NICE gegen die Kassenpflicht des Roche-Mittels Kadcyla aus, das Frauen mit fortgeschrittenem Brustkrebs das Leben um wenigen Monate verlängern soll. Grund sei die «Sturheit» von Roche, was den Preis anbelange. Das Behandeln einer einzigen Patientin koste 90’000 Pfund (137’000 CHF).
In der Schweiz ist Kadcyla seit Anfang Jahr kassenpflichtig, und zwar unter folgender Limitierung:
«Kadcyla ist als Monotherapie für die Behandlung von Patienten mit HER2-positivem, inoperablem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die mit Trastuzumab und einem Taxan vorbehandelt sind. Den Kassenpreis hat das BAG auf 3720 CHF pro Packung festgelegt.
Zum Originalbericht im Guardian vom 8.8.2014


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor vertritt Patienten und Konsumentinnen in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK. Er hat den Beitrag für die «Nordwestschweiz» verfasst.

Zum Infosperber-Dossier:

Medikamente_Antibiotika1

Preise von Medikamenten

Medikamente verschlingen jeden vierten Prämienfranken. Warum müssen die Kassen viel mehr zahlen als im Ausland?

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19 Meinungen

  • am 12.08.2014 um 15:00 Uhr
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    Mit dem an Bundesrat, Swissmedic & BAG übermittelten Dossier „Quo Vadis? Preisgestaltung und Nutzenbeleg neuer massgeschneiderter, personalisierter Krebsmedikamente“ (siehe Facebook-Seite ‚Faire Medikamentenpreise’ Notiz 14.08.12) und dem entsprechenden Leserbrief in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 36/2012:1306 (siehe Homepage SAEZ) konnte aufgezeigt werden, dass unter Einbezug des medizinisch nachweisbaren Nutzens (WZW-Kriterium Zweckmässigkeit gemäss Art. 32 Abs. 1 KVG) der Preis von Perjeta drastisch, d.h. um mindestens die Hälfte, gesenkt werden müsste!
    Es ist erfreulich, dass das BAG den ‚Fantasiepreis’ von Roche ohne Miteinbezug des medizinischen Nutzens an die Preisbildung nun doch nicht akzeptiert.
    Die Frage die sich nun aber stellt, ist, weshalb BR Berset und das BAG so handeln?! Ist es der Druck der Versicherer, welche dazu führte, diese Patientinnen in der OKP behandlungsdiskriminierend, im ‚Nutzen’ als weniger wertvoll zu deklarieren, so dass man hier eine medizinisch doch in der Wirkung nachgewiesene medikamentöse Therapie verweigert?! Wenn dem nicht so wäre, müsste das BAG z.B. auch den Preis für Zelboraf zur Behandlung des schwarzen Hautkrebses, welches Behandlungskosten von 160’000 Franken für eine 3,7 monatige Lebensverlängerung zu Lasten der OKP verursacht, entsprechend verhandeln oder ganz aus der SL streichen. Aber hier könnte es eben vermehrt ‚wertvolle’ und ‚nützliche’ Menschen treffen, so dass man hier wohl nicht so drastisch rationieren wird …

  • am 12.08.2014 um 15:09 Uhr
    Permalink

    Dieser Verdacht entsteht, weil BR Berset bei den SL-Verordnungsänderungsvorschlägen das Z-Kriterium nicht einfordert, um je nach Ausgangslage ökonomische nicht auf med. Erkenntnissen basierende Entscheidungen im volkswirtschaftl. Interesse der CH treffen zu können.
    Dabei sollte man meinen, in einer sozialsolidarischen Vers. sollte jeder Patient Anrecht auf angemessene med. Behandlung/Pflege haben! Dazu muss man wissen, was med. notwendig ist, resp. welcher Nutzen erzielt werden kann. Der Preis sollte sich nach dem Nutzen richten, um nicht willkürlich zu beginnen zu entscheiden, welcher Patiententypus es noch wert ist, auf Kosten der OKP mit einem im Preis überrissenen Medikament behandelt zu werden oder nicht. Siehe dazu auch die Problematik zum Hepatitis C Medikament Sovaldi.
    Eine willkürliche Streichung ist zudem nicht im Interesse der Forschung & Weiterentwicklung. Gesetzgeber & Pharma müssen längerfristig gesehen begreifen, dass die Preise sich nach dem med. Nutzen richten müssen. Es ist die Menge, welche Umsatz & Überleben, aber auch die Wohlfahrt eines Staates garantiert, nicht die Kaufkraft der Superreichen, die sich solche Therapien noch zu leisten vermögen.
    Alles redet von Qualitätsverlust unter einer EK, dabei ist der fehlende Beleg der Zweckmässigkeit mit einer nicht daran gekoppelten Preisbildung als Grundübel der Kostenineffizienz & Rationierungen der OKP und somit als verachtenswerter Motor der Kosten-Eugenik in ‚wertes’ und unwertes’ Leben anzusehen!

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 12.08.2014 um 18:30 Uhr
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    @Keusch
    Es geht bei Perjeta nicht um die Höhe des Entgelts für Roche. Bisher kostete eine Packung Perjeta (ohne Herceptin) 3782 Franken. Allerdings konnten die Krankenkassen «für jede bezogene Packung» nachträglich eine Rückvergütung von 1600 Franken einfordern, so dass der effektive Preis bei 2182 Franken lag. Warum akzeptiert Roche nicht einfach den gleichen effektiven Preis wie bisher, indem Roche keine Rückvergütungen mehr zahlt, sondern den Listenpreis entsprechend mit 2182 CHF akzeptiert? Die gleichen Manager sind sonst immer für weniger Bürokratie. Aber im Fall von Perjeta mussten alle Krankenkassen für jeden einzelnen Patienten die Rückvergütung bei Roche einfordern. Nur damit Roche Behörden im Ausland mit einem fiktiven Listenpreis täuschen kann.

  • am 12.08.2014 um 22:14 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Gasche,
    Tasächlich ist der Medikamentemarkt Schweiz mit seinen Umsatzzahlen im Vergleich zu Amerika, Deutschland, Frankreich, Japan etc. unbedeutend und der tiefere Preis könnte problemlos verkraftet werden! Aber weil rund 20 Nationen den Schweizer Preis als Referenzpreis zu deren eigenen Preisberechnungen herbeiziehen (Tagesanzeiger «Heftige Drohgebärde der Pharmaindustrie» vom 18.07.14), spielt es halt eben doch wieder eine enorm wichtige Rolle, ob nun der Publikumspreis (Fabrikabgabepreis prozentual davon abhängig) offiziell 3’782 oder nur 2’182 Franken beträgt!
    Immerhin wurden den Krankenversicherungen 1’600 Franken zurückbezahlt, weil der Schweizer Markt unbedeutend ist. International gesehen stellt dies aber eine raffinierte illegale Täuschung dar!
    Global gesehen kommt somit ein offizieller Listenpreis von 2’182 Franken für Roche aber einer grösseren Katastrophe gleich, weshalb Roche auf den weltweiten Umsatz bezogen Perjeta in der Schweiz halt eben nicht mehr unbedingt in der SL haben muss, da der Verlust international grösser als der Gewinn in der CH wäre!

  • am 12.08.2014 um 22:17 Uhr
    Permalink

    Bei Zelboraf mit 160’000 Franken Kostenbelastung pro Jahr hat man aber sogar ein Präparat in der SL (trotz Limitatio: Bezahlung nur bei willkürlich positiver Kostengutsprache durch den finanziell abhängigen Vertrauensarzt der KK), ohne dass hier kostenreduzierende Kickbacks geleistet werden.

    Jetzt soll sich jeder einmal überlegen, was hier tatsächlich so alles im Hintergrund lobbyiert auf Kosten der Versicherten und Patienten der OKP seitens der Gesundheitsbehörden und der Pharmaindustrie abläuft. Wenn der Preis fürs Ausland in der SL nicht mehr stimmt, gucken Schweizer Patienten halt in die Röhre. Hauptsache die Kasse der Pharmaindustrie klingelt ununterbrochen …

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 13.08.2014 um 06:25 Uhr
    Permalink

    Die Problematik der Preisgestaltung der SL-Präparate ist nicht neu. Die Argumentation von Herrn Mose entspricht natürlich der Argumentation von 2002 als die Pharma die Rabatte an die Spitäler auf Grund des neuen Art. 33 HMG kürzen wollten.
    Die Preisüberwachung hat damals argumentiert, dass dies einem kartellistischen Hochhalten der Preise im freien Spitalmarkt entsprechen würde.
    Es war damals weitgehend akzeptiert, dass die «SL-Listenpreise» nur im ambulanten Bereich zur Anwendung gelangen sollten, aber klar auch hier als Höchstpreise zu gelten hätten, so dass individuelle Rabatte jederzeit möglich sein sollten [war wohl eine etwas blauäugige Hypothese].
    Es war aber auch klar, dass weitverbreitete, oder gar generalisierte Rabatte [z.B. um «Schaufensterpreise» ohne Kostenfolge für die Versicherten nicht zulässig seien, und in solchen Fällen entsprechende Rabatte auf die Listenpreise übertragen werden müssten, um dem KVG-Prinzip der «Wirtschaftlichkeit» zu entsprechen.

    Immerhin darf darauf higewiesen werden, dass auch Art. 52 KVG mit der Festlegung des «Generikapreisabstandes» das KVG-Grundprinzip der «Kostengünstigkeit» verletzt.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 13.08.2014 um 06:43 Uhr
    Permalink

    suite

    Es wurde bei den teuren Onkologika häufig vom «Ferrari für das Grab» gesprochen. Phantasiepreise wurden für Medikamente verlangt, welche je nach Patient, falls überhaupt, sehr unterschiedliche Wirkungen zeigen können, da gerade in diesem Bereich die individuellen Ansprechraten sehr unterschiedlich sein können.

    Ich habe auf de Basis solcher Überlegungen damals angeregt, ein Preissystem «pay as you go", d.h. eine nutzenbezogene Preisgestaltung zu erwägen.

    Da könnten auch individuelle Rabattsysteme in Betracht gezogen werden.

    Das Problem von einheitlichen Listenpreisen für veschiedenen Indikationen ist übrigens schon ziemlich alt. So war nie ganz klar, ob Ponstan (Mefenaminsäure) nach Indikation (Schmerzmittel vs. Entzündungshemmer) im therapeutischen Quervergleich unterschiedlich eingestuft werden soll (wie das aktuell z.B. bei Sildenafil und Finasterid der Fall ist), oder ob die Arbitragemöglichkeiten im freien Markt eines solche Unterscheidung unmöglich machen würden.
    Man hat sich schliesslich zu Gunsten des Anbieters für denhöheren Preis entschieden.

    Das System der «Schaufensterpreise» auf FAP-Niveau wird systematisch m.W. nur von Deutschland angewendet.
    [Aber auch das EU-MWSt-System ist eine ähnliche Preisdifferenzierung, hier allerdings zu Lasten der Inlandbevölkerung.]

    Unterschiedliche Wirkungen zu identischen Preisen haben immer ein gewisses Sprengpotential für einheitliche Regulierungen. «Schaufensterpreise» braucht es aber kaum, um dieses Problem zu lösen.

  • am 13.08.2014 um 09:17 Uhr
    Permalink

    Im Prinzip gibt es nur zu diskutieren, wie gemäss Art. 32 Abs 1 KVG die Medikamentenpreise gestaltet werden sollen. Aktuell fehlt der Einbezug der Zweckmässigkeit (medizinische Notwendigkeit, Langzeitnutzen im Vergleich zur Standardtherapie). Dies ermöglicht Fantasiepreise dank Monopolstellung der Hersteller und katalysiert willkürliche Rationierungen. Weder BR Berset noch PUE Meierhans fordern jedoch den Einbezug medizinischer Erkenntnisse ein, um die generelle Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsindustrie im Ganzen nicht zu gefährden.
    Die Rabatte wurden mit der Revision des HMG’s im Mai 14 vom NR nach oben offen, d.h. ohne Definition, was als «handelsüblich» & «marktgerecht» einzustufen sei und deshalb die individuelle Indikations- & Behandlungssicherheit nicht gefährdet, freigegeben!
    Diese beiden Massnahmen belegen im Prinzip, dass es in unserem Gesundheitssystem nur um das Wohl der Gesundheitsindustrie und nicht um das Wohl des einzelnen Patienten geht. Die medizinische Notwendigkeit oder der Nutzen einer med. Dienstleistung im breiten Verordnungsalltag zur kosteneffizienten Förderung der OKP dank Vermeidung von unnötig kostentreibender Unter- (Rationierung) oder Überversorgung mittels «Zweckmässigkeitsforschung» spielt im Interesse der Wirtschaftlichkeit keine Rolle.
    Ein wesentlich preiskontrollierendes Kriterium, welches auf medizinischen Erkenntnissen beruht, wird im Dienste der Wirtschaftlichkeit somit bewusst auf Kosten der Versicherten und Patienten der OKP umgangen!

  • am 13.08.2014 um 11:22 Uhr
    Permalink

    Aprops Zweckmässigkeits- oder Versorgungsforschung: siehe aktuellen Artikel «Versorgungsforschung, Mehr als das Salz in der Suppe» in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 33/2014.

    Das Ignorieren der Zweckmässigkeit (med. Notwendigkeit, Langzeitnutzen im Praxisalltag) durch BR Berset & PUE Meierhans ist aus medizinischem Blickwinkel als grob fahrlässig zu betrachten, wenn man das Wohl des Patienten tatsächlich schützen will!

  • am 18.08.2014 um 15:44 Uhr
    Permalink

    Herr Keusch zu wertem und unwertem Leben im Alter sollte man auch und mehr an die Lebensqualität denken. Ich habe das an einer Bekannten miterlebt. Sie lag im Bett – Einzelzimmer – also allein, konnte sich weder stimmlich noch mit Gesten bemerkbar machen, sich nicht selber im Bett kehren usw. Man hat sie noch 2mal ins Spital gebracht – sie hatte doch nicht die Energie sich dagegen zu wehren. Und das, damit man in einer Statistik eine
    Lebensverlängerung zu dokumentieren.
    Aber bei Jüngeren unterlässt man Massnahmen um Kosten zu sparen. Ist das die Ärztliche Ethik?
    Ich bin in einem Alter, wo ich das schreiben darf.

  • am 18.08.2014 um 17:21 Uhr
    Permalink

    Frau Schmidlin, Einverstanden, der ärztliche Berufsethos wird zur Zeit leider durch eine ökonomische Kosten-Eugenik abgelöst. Der Patient wird zur ‹Ware›, wird fremdbestimmt und verliert so sein Selbstbestimmungsrecht über seine individuell erwünschte Lebensqualität (siehe unsägliche QALY-Bewertungsmethoden), wenn er seinen Wunsch nicht rechtzeitig in einer Patientenverfügung festgehalten hat. Ein Aspekt, der bei der dringenden Neudefinition des WZW-Kriteriums Zweckmässigkeit (medizinische Notwendigkeit, Nutzen) auch mitberücksichtigt werden muss.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 18.08.2014 um 18:59 Uhr
    Permalink

    Die Frage der Kostenverlagerung durch Preiskontrollen oder Budget-Deckel wurde in Deutschland vor etwa 10-15 Jahren sehr intensiv geführt. Die Pharma hat damals argumentiert, dass Folgekosten durch Verschiebungen und «zu-spät» Behandlung von Patienten, bzw.das bewusste Vorenthalten der «besten» (lies «teuersten") Medikation zu solchen Sekundärkostenausweitungen führen wurde.

    Ich habe zwar glaubhafte Untersuchungen gesehen, welche solche Ausweitungen von Sekundärkosten zu belegen schienen. Diese Zusatzkosten, v.a. durch Verlegung der Patienten in Behandlungszentren ohne Budget-Deckel (Kostenverantwortung), waren aber ein Bruchteil der Einsparungen der ursprünglichen Massnahmen.

    Wenn solche Regulierungen nicht von Maschinen oder anderen Salafisten umgesetzt werden, sondern ein minimales Augenmass gewahrt wird, sollten die Resultate weiterhin positiv ausfallen. In diesem Zusammenhang darf einmal mehr and die Qualitätszirkel im Kanton Fribourg erinnert werden, wo substantielle Einsparungen im Medikamentenbudget erreicht werden konnten, ohne die Therapiequalität zu gefährden. Im Gegenteil. Die überlegte Organisation der Medikamentenabgabe hat dazu geführt, unnötige Fehler mit zu wenig geprüften Medikamenten zu vermeiden.

    Vioxx lässt grüssen.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 19.08.2014 um 09:52 Uhr
    Permalink

    @Keusch

    Besten Dank für die Referenz. Da ich ungefähr 20 Jahre lang in der EAK mitgearbeitet habe, kenne ich die Diskussion, auch die Diskussion um die Zweckmässigkeit und die Innovationsprämien seit der Einführung des KVG.

    Diverse verkorkste Ansätze in der Preisgestaltung der SL-Präparate sind auf juristische Scharmützel zw. der Pharma und der Verwaltung zurückzuführen. In diesen Debatten hatte das Interesse der Patienten und die elementare therapeutische Logik meist nur einen sehr kleinen Platz.

    Vor Jahren hatte ich vorgeschlagen, die SL-Aufnahme, analog der IKS-/Swissmedic-Praxis auf jeweils 5 Jahre zu beschränken, was bei der Aufnahmeverlängerung die rechtliche Möglichkeit einer Neuevaluierung (inkl. echte Innovationsprämien) geboten hätte. Dieser Vorschlag hatte damals keine Chancen im politischen Umfeld, ist aber immer noch auf der Agenda des PUE.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 19.08.2014 um 09:55 Uhr
    Permalink

    suite >

    Die Preisüberwachung war weitgehend Initiator für preisrelevante Massnahmen im Bereich der kassenpflichtigen Medikamente. In dieser Funktion einer zugeordneten Verwaltungseinheit war sie weitgehend für die Einführung des aktuellen Auslandpreises verantwortlich und führte auch den Begriff der provisorischen Aufnahme mit Preisüberprüfung nach zwei Jahren ein. Praktisch alle relevanten Preisregulierungsvorschläge bis 2009 basieren auf Vorschlägen der PUE, d.h. basieren notwendigerweise auf Vorgaben des Preisüberwachungsgesetzes. Auf dieser Gesetzesbasis war es nicht einfach, therapeutisch relevante Aspekte zu berücksichtigen. Das für Gesundheitsfragen zuständige Amt wollte in dieser Hinsicht keine Initiativen ergreifen, weil ihre eigene gesetzliche Grundlage noch schwächer schien und die Pharma über Rekurse auf der Basis der Handelsfreiheit jede Regulierung zu blockieren vermochte.

    Die verkorkste Regulierung hat Methode, aber es gibt auch geschichtliche Rahmenbedingungen, welche diese Verkorkstheit, z.T. wenigstens, erklären können.

    Meine Texte zum Medikamentenmarkt – auf den Webseiten der PUE und des BAG einsehbar – zeichnen diese Evolution bis 2007 in einigem Detail nach.

    "There is little reason in this madness, but the madness had some reason of its own…"

  • am 19.08.2014 um 16:51 Uhr
    Permalink

    @Hunkeler: Ja, PUE Meierhans hat soeben einen Führerschein auf Probe für 3 Jahre eingefordert: http://webapp.sonntagszeitung.ch/read/sz_13_07_2014/wirtschaft/Fuehrerschein-auf-Probe-fuer-Medikamente-10188 .
    Jedoch, wie könnte es anders sein, erneut ohne Einbezug der «Zweckmässigkeit» (Langzeitnutzen) im Interesse der CVP und der Krankenversicherer, um deren Wirtschaftlichkeit im Pseudowettbewerb auf der Jagd nach den guten Risiken zu fördern. Nur wenn die Hersteller innerhalb von 3 Jahren beweisen können, dass das Präparat günstiger sei und eine bessere Wirkung aufweist als andere Arzneimittel, soll es in der SL bleiben. Damit missachtet Meierhans aber die Problematik der individuellen Wirksamkeits- & Verträglichkeitsunterschiede. Ineffiziente Behandlung resultiert in Kostensteigerungen infolge Non-Compliance, Verschlechterung des Gesundheitszustandes/Krankheitsverlaufes. Nicht alles, was wirksam ist, ist zweckmässig (med. notwendig). Aber alles, was med. zweckmässig ist, ist gleichzeitig auch wirksam.
    Wenn man weiterhin das WZW-Kriterium Zweckmässigkeit zugunsten der doppelten Wirtschaftlichkeit der Industrie & der verordnenden Ärzteschaft unterwandert, sollte man aber gegenüber dem Volke auch ehrlich sein und dieses Kriterium aus den Gesetzestexten streichen. Was aber sicher nicht passieren wird, weil dann ein Aufschrei durch das ganze Land gehen würde, dass unsere Gesundheitspolitiker gar kein Interesse an der Förderung der Indikations- und Behandlungsqualität hätten.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 19.08.2014 um 17:28 Uhr
    Permalink

    Schön, dass wenigstens von aussen solche Anträge an das BAG gestellt werden. Das Preisüberwachungsgesetz bietet aber m.E. keine (direkte) gesetzliche Basis, um auch gesundheitsrelevante Forderungen an die Medikamentenzulassung zu stellen. Das KVG gibt dem BAG aber einen klaren Auftrag in dieser Hinsicht.

    Ist es eine Art Stockholm-Syndrom, welches therapiegerechtes Handeln in die unteren Schubladen verschiebt ?

    Selbst die Parlamentarische Verwaltungskontrolle stellt sich Fragen zur SL-Zulassungspraxis.

    http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/parlamentarische-verwaltungskontrolle/Documents/bx-bericht-medikamente-d.pdf
    http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/parlamentarische-verwaltungskontrolle/Documents/matx-medikamente-total.pdf

  • am 19.08.2014 um 17:48 Uhr
    Permalink

    … um leider sogleich von einzelnen Parteien als ‹Analyse mit fragwürdigem Nutzen› abgestempelt zu werden.

    Faktum: Politik und Wirtschaft passen einfach nicht zusammen, weil die Politik das ‹Wohl des Ganzen› und die Medizin das ‹Wohl des Einzelnen› verfolgt.

    Man beachte: Trotz Verpflichtung des Staates, die persönliche Freiheit, Unversehrtheit und Würde zu schützen, besteht kein individuelles, gesetzlich durchsetzbares Recht auf Gesundheit, resp. Gesundheitsversorgung (https://hill.swisslex.ch/JournalPortal.mvc/AssetDetail?assetGuid=a447f980-e0f0-448c-996f-a95061200fb9).

    Dies gilt es zu verbessern, wenn das oberste Ziel im Gesundheitswesen die Gesundheit des Menschen per se und nicht die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsindustrie darstellen soll, wie dies Ihr Kollege Gerhard Kocher so treffend formulierte (http://www.saez.ch/archiv/details/leistungen-und-kosten-der-gesundheitssysteme-grosse-nationale-unterschiede.html#article_discussion ).

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 19.08.2014 um 18:50 Uhr
    Permalink

    So ähnlich steht es auch in meinem Papier zum Medikamentenmarkt (Fussnoten 30/31)

    http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/01156/01158/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCJdX94gWym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCUZ,s-

    Schade für den Artikel von hill.Swisslex, dass offenbar ALT (Arzneimittelliste mit Tarif) und SL (Spezialitätenliste) vermengt werden. Für den Rest ist das eine brauchbare Zusammenfassung der Diskussion. Leider scheint der jüngste PVK-Bericht darin noch nicht eingearbeitet.

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