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In Ländern wie Indonesien verführt Philip Morris Kinder zum Rauchen © Vanguard

GASTBEITRAG Helfen im Kampf gegen Philip Morris

Isolda Agazzi, Alliance Sud /  Uruguay soll zahlen, weil ein Anti-Rauchen-Gesetz dem Tabakkonzern nicht passt. Eine Stellungnahme der Schweiz ist gefragt.

Nach über vier Jahren hat Philip Morris International (PMI) am 8. Mai endlich das Schweigen gebrochen und kommuniziert, auf welchen Betrag es Uruguay für dessen Anti-Tabak-Gesetzgebung verklagen will: es sind 25 Millionen US-Dollar. Der bekannteste Zigarettenhersteller der Welt, der seine internationalen Geschäfte von Lausanne aus steuert, ficht eine Verordnung Uruguays an, die verfügt, dass an einer Verkaufsstelle nur jeweils eine Sorte einer Marke (zum Beispiel Marlboro rot, gold oder silber) angeboten werden darf und dass 80 Prozent der Oberfläche eines Päckchens durch den Warnhinweis vor der Nikotinsucht bedeckt sein müssen.

Philip Morris will 25 Millionen Dollar

25 Millionen US-Dollar – eine Menge Geld, aber erklecklich weniger als die zwei Milliarden US-Dollar, von denen uruguayische Quellen bis vor kurzem redeten und auf die sich auch «Alliance Sud» bezogen hatte. PMI hat diese Zahl immer bestritten, sich aber geweigert, die eigene Forderung offenzulegen. Aufgrund des Drucks von Nichtregierungsorganisationen und der öffentlichen Empörung hat es die Cowboy-Marke offenbar vorgezogen, zurückzustecken. Die Grössenordnungen waren in der Tat grotesk: Während der Tabakmulti weltweit 69 Milliarden umsetzt, beträgt das Brutto-Nationaleinkommen von Uruguay 55 Milliarden US-Dollar (2013). Doch selbst 25 Millionen seien zu viel, findet Alliance Sud, Philip Morris müsse seine Klage zurückziehen. Alliance Sud ist die entwicklungspolitische Lobbyorganisation von Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks.
Was genau ist geschehen? 2010 hat Philip Morris vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), einem Schiedsgericht der Weltbank, Klage gegen Uruguay erhoben. Wie üblich in solchen Händeln ist das Verfahren undurchsichtig. Im Juli 2013 hat sich das ICSID schliesslich zuständig erklärt, den Fall zu beurteilen.
Schweiz soll Farbe bekennen
Weil sich der in Lausanne domizilierte Konzern «Philip Morris International» (PMI) auf ein Investitionsschutzabkommen von 1991 bezieht, das die Schweiz mit Uruguay abgeschlossen hat, dürfe die Schweiz nicht abseits stehen, sondern soll Uruguay im Rechtsstreit gegen PMI unterstützen. Das verlangt die «Alliance Sud».
Die Schweiz könnte in einer diplomatischen Note klarstellen, das Investitionsabkommen verbiete nicht, dass Uruguay auch strenge Massnahmen gegen die Nikotinsucht ergreife. Bern hat eine spezielle Verantwortung und sollte handeln. Zum Beispiel in Form einer Auslegungsnote, in der spezifiziert wird, dass die Volksgesundheit Vorrang gegenüber dem Schutz von Investitionen hat. Und dass die Vertragsparteien das Recht haben, gewisse Geschäftspraktiken zu verbieten, um die Volksgesundheit zu schützen, so wie es beim Kampf gegen den Tabak-Missbrauch und die Nikotinsucht der Fall ist, egal ob die Investitionen in- oder ausländisch sind. Die Schweiz muss darauf bestehen, dass Regulierungen zulässig sind, die im öffentlichen Interesse sind und internationale Konventionen respektieren.
So ist es von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) auch vorgesehen: Staaten, die Vertragspartner sind, können sich selbst dann zur Auslegung eines Vertragswerks äussern, wenn sie eine dritte Instanz als Schlichtungsstelle eingesetzt haben.
Dieses Vorgehen ist vor allem in jenen – immer häufigeren – Fällen nützlich, in denen es um die Gesundheitsvorsorge oder den Umweltschutz geht. Es hat sich gezeigt, dass die Schiedsgerichte Texte von Abkommen in ähnlich gelagerten Fällen oft ganz unterschiedlich auslegen. Eine solche Auslegung bedeutet weder die Annullierung noch eine Änderung einer umstrittenen Stelle eines Vertrags. Ziel ist einzig zu klären, wie etwas zu verstehen ist.
Die Staaten können sich für eine Auslegung zusammentun, was vor einem Schiedsgericht für entscheidendes Gewicht sorgt. Unilaterale Auslegungen haben dieses Gewicht hingegen nicht. Und ein Staat kann auch eine Auslegungsnote verfassen, wenn er selbst nicht Partei in einem Verfahren ist, so wie im vorliegenden Fall. Er kann dies selbst dann tun, wenn es im Vertrag nicht vorgesehen ist.
Präzedenzfall einer diplomatischen Note

Das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Uruguay ist ein alter Vertrag, er stammt aus dem Jahr 1991. Mittlerweile verhandelt die Schweiz solche Abkommen mit etwas mehr Respekt für den Umweltschutz und gegenüber den Menschenrechten. Die Schweiz hat schon einmal eine solche Auslegungsnote verfasst. 2003, im Fall SGS (Société Générale de Surveillance) gegen Pakistan, beeilte sich die Schweiz, dem Präsidenten des ICSID einen Brief zu schreiben, um die eigene Interpretation der «Schirmklausel» zu formulieren. In dieser Affäre hatte die Schweiz indirekt die SGS verteidigt, die jedoch schliesslich unterlag. Im aktuellen Fall sollte sich die Schweiz zugunsten eines Schwellenlands einsetzen – Uruguay eben . Denn Uruguay verfolgt eine Anti-Tabak-Gesundheitspolitik, die in perfektem Einklang steht mit den Empfehlungen der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO). Das Verfahren ist immer noch hängig und ein Entscheid wird nicht vor Ende 2015, Anfang 2016 erwartet. Wie auch immer es ausgeht, Uruguay riskiert, dass ihm Prozesskosten in der Höhe von mehreren Millionen US-Dollar auferlegt werden.
Sollte Uruguay verurteilt werden, könnte das ein entscheidender Schlag sein gegen die WHO und die Länder des Südens in ihrem Kampf gegen die Folgen des Tabak-Missbrauchs. Aber auch der Ruf der Schweiz steht auf dem Spiel.

Siehe auch




Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Isolda Agazzi ist verantwortlich für das Dossier Handel bei Alliance Sud, der Arbeitsgemeinschaft von Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks.

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3 Meinungen

  • am 14.07.2014 um 11:52 Uhr
    Permalink

    Suchtmittelprofiteuren muss man auf die Finger schauen ! Gilt auch für Nespresso.

  • am 14.07.2014 um 14:03 Uhr
    Permalink

    Uruguay soll zahlen, weil ein Anti-Rauchen-Gesetz dem Tabakkonzern nicht passt.
    Das wird ja in «Freihandelsabkommen» gerade auch für Europa verhandelt. Aber nicht öffentlich,. Auch da schweigt die Schweiz. Warum???
    Dazu Blick «femde Richter» Drat_Freihandelsabkommen.pdf. Tiroler Politiker), Weltwoche 27 (auch Sportler und unsere?) , TTIP, De hat schon Unterschriften eingereicht, Österreich sammelt noch, man kann dort mitmachen.
    Chlor-Hühner, Gen +Pestizid-Landwirtschaft, UMWELT- und
    Verbraucherschutz, unsere Demokratie sind betroffen.
    Uruguay zeigt was uns erwartet. Wird die Schweiz Rückgrad zeigen und Uruguay unterstützen?
    Welche Medien werden diesen Gastbeitrag drucken??

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