EU muss Banken zur Transparenz der Konten zwingen
Wer weiss schon, welche Bank für seine Konten und Fonds die günstigste ist? Das kann heute gar niemand wissen. Der Markt spielt nicht und «König Kunde» kann nicht die richtige Bank auswählen.
Der Missstand ist alt. Vor fast zwanzig Jahre war ein Versuch des Kassensturz missglückt, einen Vergleich von Bankgebühren zu publizieren: Die Konsumentensendung engagierte ehemalige Bankangestellte, die das Kleingedruckte und die Bankprospekte miteinander vergleichen sollten. Aber nicht einmal sie waren in der Lage, die Spesen der Banken zu vergleichen. Die Art der Gebühren und deren Bezeichnungen waren zu unterschiedlich, das Kleingedruckte zu intransparent.
Lange hatten die Banken nicht einmal alle ihre Gebühren publiziert. Manche Banker verlangen «weniger Staat» und mehr «Eigenverantwortung» und «Selbstregulierung». Aber der Bund musste die Banken vor dreizehn Jahren dazu zwingen, alle ihre Gebühren wenigstens für Kleinkredite zu veröffentlichen. Anlass waren die vielen überschuldeten Kleinkreditbezüger.
Doch weiter ging der Gesetzgeber nicht, weil die Banken immer wieder versprochen hatten, selber für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu sorgen.
Das blieben hohle Phrasen: Denn noch im 2010 schrieb die NZZ von «versteckten Gebühren, die zum Teil ein Mehrfaches der Grundgebühren ausmachen». Viele Banken sähen «angesichts ihrer meist intransparenten, organisch gewachsenen und von unzähligen Sonderkonditionsvarianten durchwirkten Preissysteme» selber nicht mehr durch (NZZ vom 15.9.2010).
Im gleichen Jahr sprach Finanzwissenschaftler Bruce Ian Carlin von der University of California nach einer Ehrung vom Swiss Finance Institut von einer «eigentlichen Vernebelungstaktik, um die wirklichen Preise von (Bank-)Produkten zu verstecken» (TA vom 27.4.2010).
EU-Kommission will endlich handeln
Auch in der EU hätten verschiedene Versuche der «Selbstregulierung» der Gebühren und Bedingungen von Kontowechseln nichts ergeben, berichtete die NZZ am Freitag, 10. Mai 2013. Auch blosse Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten hätten kaum Wirkung gezeigt. Deshalb will die EU-Kommission jetzt auf dem Gesetzesweg jedem Bürger in der EU das Recht auf ein Konto mit transparenten Bedingungen geben. Die Begriffe sollen klar, die Informationen über die Gebühren standardisiert und vergleichbar sein, und jedes Land sollte mindestens eine unabhängige Webseite einrichten, auf der die Gebühren der einzelnen Banken leicht verglichen werden können.
Parlament nimmt Interessen der Konsumenten nicht wahr
Schon seit langem verlangen Konsumentenorganisationen vergeblich, dass der Gesetzgeber endlich für Transparenz sorgt. Doch wenn es darum geht, den Wettbewerb zu Gunsten der Konsumenten spielen zu lassen, besinnen sich viele National- und Ständeräte auf ihre gut bezahlten Mandate privater Firmen und Verbände und wollen von einem funktionierenden, transparenten Markt nichts mehr wissen.
Die Tüchtigsten können sich nicht durchsetzen
Wenn Konsumentinnen und Konsumenten wegen irreführender und fehlender Informationen falsch einkaufen, ihr Lohnkonto bei der schlechteren Bank eröffnen oder ihre Police bei der teureren Versicherung abschliessen, so machen Markt und Wettbewerb keinen Sinn. Denn nicht die Tüchtigeren setzen sich dann durch, sondern diejenigen mit den irreführendsten Marketingmethoden und den besten Werbesprüchen.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Spielregeln des Marktes so festzulegen, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Angebote leicht vergleichen können. Nur so setzen sich die besten und effizientesten Anbieter durch – zum Vorteil der ganzen Wirtschaft.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Von 1985 bis 1995 Redaktionsleiter des «Kassensturz».