Es geht um Hungerlöhne, Kinderarbeit, Umweltgifte
Red. Rudolf Strahm war früher Preisüberwacher und zuvor SP-Nationalrat.
Globale Spielregeln gefordert
Viele erinnern sich an den April 2010, als im Golf von Mexiko die Tiefsee-Ölbohrplattform «Deep Water Horizon» in Brand geriet. Elf Arbeiter starben, und in der Folge traten wochenlang Tausende Fass an schmierigem, schwarzem Rohöl ins Meer aus und verschmutzten Hunderte von Kilometern Naturstrände. Tausende amerikanische Freiwillige und Soldaten versuchten, Vögel, Pflanzen und Sanddünen zu schützen oder notdürftig zu reinigen.
Verursacherin als verantwortlicher Konzern war die mit «Swiss Company» bezeichnete Firma Transocean, die in Zug ihren Konzernsitz hat und damals an der Schweizer Börse kotiert war. In Hunderten Fernseh- und Medienberichten wurde weltweit diese «Swiss Company» als verantwortungslose Lotterfirma angeprangert und später vom US-amerikanischen Justizministerium zu Schadenszahlungen und Bussen in Milliardenhöhe verurteilt.
Was hatte diese «Swiss Company» mit der Schweiz zu tun? Nichts, ausser den steuerprivilegierten Konzernsitz in Zug und damals noch die Registrierung an der Schweizer Börse. Kein Schweizer hatte etwas mit den Schäden zu tun.
Solche Schattenfirmen sind das derzeit grösste Reputationsrisiko für unser Land. Insgesamt 24 000 ausländische Firmen haben ihre Zentrale als Holdingsitz oder andere Domizilgesellschaften in der Schweiz. Rund 500 internationale Rohstofffirmen haben hier ihren Hauptsitz, meist an den Gestaden des Genfer- und des Zugersees.
An Steuern zahlen sie bislang fast nichts. Und ausser den Putzfrauen und den Schweizer Wirtschaftsanwälten rekrutieren sie ihr Personal im Ausland. Die eigentlichen Eigner im Hintergrund sind russische, aserbeidschanische, ukrainische und südafrikanische Finanzoligarchen oder anonyme Financiers. Den Standort Schweiz benutzen sie wegen der weichen Gesetzgebung und Steuerprivilegien – und die Schweiz zahlt mit ihrem guten Ruf.
Mutter-Tochter-Haftung muss gelten
Dieser Dauermissstand ist der Ursprung der Konzernverantwortungsinitiative, die vor zwei Jahren eingereicht wurde. 84 Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und des Umweltschutzes hatten diese Volksinitiative – nach jahrelangem erfolglosem Bemühen um Gehör in Bundesbern – lanciert.
Bürgerliche Exponenten mit internationalen Verdiensten sind beim Initiativkomitee dabei, etwa der frühere IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga, der Menschenrechtsdiplomat und frühere FDP-Ständerat Dick Marty, die frühere Direktorin des katholischen Fastenopfers Anne-Marie Holenstein oder der frühere Bundesgerichtspräsident Giusep Nay.
Die Konzernverantwortungsinitiative verfolgt ein durch und durch bürgerlich-marktwirtschaftliches Anliegen, nämlich dass die Konzernmutter bei ihren Tochtergesellschaften die Sorgfaltspflicht durchsetzt und für deren Schäden haftet. Die Konzerntöchter sollen, so die Initiative, auch im Ausland die international vereinbarten Umweltstandards und die international geltenden Menschenrechtsprinzipien einhalten.
Dieses Prinzip der Mutter-Tochter-Haftung ist bei uns im Inland längst Standard und eine Selbstverständlichkeit: Wenn ein Baukonzern bei uns eine Liegenschaftsfirma als Tochtergesellschaft kontrolliert, ist es selbstverständlich, dass der Konzern haftet, wenn die Tochter in Konkurs zu geraten droht. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und Geschädigten. Sorgfaltspflicht und Haftung in der Mehrbetriebsunternehmung gehören zum Mindeststandard der zivilisierten Marktwirtschaft.
Es gehört zum weltweiten Trend, dass die Konzerne auch für ihre ausländischen Tochtergesellschaften einstehen und haften. Im Herbst 2008 verlangte die amerikanische Notenbank ultimativ vom UBS-Konzern in der Schweiz, die volle Haftung für die krummen Touren und Verluste ihrer amerikanischen UBS-Filiale zu übernehmen.
Der politische Handlungsbedarf ist unbestritten. Dies stellt auch der Bundesrat in seiner vor zehn Tagen veröffentlichten Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative fest. Mit Rücksicht auf den Ruf der Schweiz schlugen das EJPD und das EDA regierungsintern einen indirekten Gegenvorschlag mit einer gesetzlichen Verankerung der konzerninternen Sorgfaltspflicht und der Berichterstattung vor, aber eine Regelung ohne ausdrückliche Haftpflicht. Doch selbst diese abgeschwächte Form wurde aus dem Departement WBF von Bundesrat Johann Schneider-Ammann bekämpft und abgeblockt.
Die Nachtschattengeschäfte
Die traditionellen Schweizer Konzerne hätten von der Konzernverantwortungsinitiative kaum etwas zu befürchten. Denn etwa Nestlé, Novartis, Schindler oder die Ems-Chemie können sich als publikumsnahe Gesellschaften schwere Umweltvergiftungen oder krasse Menschenrechtsverstösse ihrer Konzernfilialen schon aus Reputationsgründen gar nicht leisten. Angesprochen sind vielmehr Hunderte Rohstofffirmen, die von der Schweiz aus in Afrika und Lateinamerika unkontrolliert ihre Nachtschattengeschäfte mit Umweltvergiftungen und Menschenschinderei betreiben.
Jetzt erleben wir die alten Abwehrreflexe der Wirtschaftscreme: Immer, wenn ein neues Problem in der internationalen Wirtschaft auftaucht, wird sofort reflexartig gemauert. Economiesuisse war seit Jahren von NGOs mit Berichten von Rufschädigung durch Konzernfilialen konfrontiert worden. Doch aus ideologischer Abwehr hat sie jede Reform in Bern stets abgeblockt. Gleichzeitig beklagt sie sich ständig über die wachsende Globalisierungskritik im Volk.
Reflexartig verfallen auch interessierte Wirtschaftsanwälte dem Polemikmodus. Der Chefjurist von Novartis bezichtigte die (mehrheitlich bürgerlichen) Initianten der Konzernverantwortungsinitiative, sie führten einen «Klassenkampf des letzten Jahrhunderts». Er warf ihnen wörtlich «Rechtsimperialismus» und «Paternalismus» vor.
Ein anderer Wasserträger der Konzerne behauptete: «Moral ist Privatsache.» Ein Seco-Funktionär missbrauchte die Seco-Zeitschrift «Die Volkswirtschaft» für den politischen Ruf nach einem «Soft Law» für multinationale Konzerne, nach einer unverbindlichen Empfehlung auf der Basis von Eigenverantwortung. Umgekehrt verlangen die Schweizer Konzerne ständig staatsvertragliche Eigentums- und Gewinngarantien für ihre Konzernfilialen in andern Ländern.
Stetiges Blockieren
Wie lange haben sich die Banken mit ihrem anachronistischen Festhalten am Bank- und Steuerfluchtgeheimnis selber geschadet und dafür weit über 10 Milliarden Bussen bezahlt!
Wie lange hat sich die Schweizer Regierung nur zögerlich und häppchenweise an die Geldwäschereibekämpfung herangemacht und damit jahrelang die Rufschädigung für die Schweiz in Kauf genommen!
Und jetzt blockiert ein Teil der Wirtschaftselite reflexartig und anachronistisch jede kleine Neuregelung des Konzernrechts. Abwehr und Lernunfähigkeit sind gerade bei Machtmenschen am tiefsten verwurzelt.
Man hat aus der Geschichte nicht gelernt. Man ignoriert, dass die Globalisierung auch die Einhaltung globaler Spielregeln erfordert.
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Dieser Beitrag erschien am 26. September im Tages-Anzeiger und dem Berner Bund als Kolumne.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rudolf Strahm ist Ökonom, war eidgenössischer Preisüberwacher und zuvor SP-Nationalrat.
Wie Rudolf Strahm schreibt, wird die Konzernverantwortungsinitiative von der Wirtschaftselite abgelehnt. Diese Initiative verlangt eigentlich nicht viel, nichts Anstössiges. Sie fordert nur von Unternehmen eine verantwortungsvolle Geschäftspolitik.
Eine verantwortungsvolle Geschäftspolitik verfolgen aber auch andere Institutionen nicht, die Nationalbank, Grossbanken, Pensionskassen und Versicherungen. Diese Institutionen, auch die Pensionskasse der SBB AG, investieren skrupellos in nach dem Schweizer Kriegsmaterialgesetz verbotene Waffen, in Firmen die Atombomben, Streubomben und Anti-Personenminen herstellen. Ein Vertreter meiner Pensionskasse SBB AG ist zwar der Meinung «Investitionen in Kernwaffen der als Kernwaffenstaaten definierten Länder seien zulässig», wie er mir schrieb.
Die Nationalbank, investiert 1,2 Milliarden Schweizer Franken in Firmen die Atombomben herstellen. (Andreas Schmid 20. August 2017 in der NZZ am Sonntag.
Die «direkte und indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial (ABC-Waffen)» ist klar nach dem Kriegsmaterialgesetz untersagt. In diesem Gesetz ist nicht davon die Rede, dass als offiziell deklarierte Kernwaffen-Staaten, wie zum Beispiel, China, Russland, USA, Frankreich, Grossbritannien von diesem Finanzierungsverbot ausgenommen sind.
https://www.pkzh.ch/pkzh/de/index/nachhaltigkeitspolitik/ausschlussliste1.html
Ein Text zum Thema unter: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24180
Konzernverantwortungs-Initiative: Strikte Rahmenbedingungen durchsetzen!
Grundsätzlich ist es zu begrüssen, wenn private Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern investieren. In vielen Ländern fehlen dafür die notwendigen Mittel und Risikoträger. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen aber so abgefasst sein, dass sie dem Land und seinen Einwohnern nützen und der Gewinn aus der Privatinvestition im Produktionsland besteuert wird. Da aber in vielen Ländern die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlen, müssen die internationalen Konzerne in die Verantwortung genommen werden. Das wird unter anderem mit der Konzernverantwortungs-Initiative angestrebt.