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Coca-Cola-Werbung für Olympia London mit Spitzenathleten © ¥t

Die Arroganz des Olympischen Komitees IOK (1)

upg /  Ein Club mit vielen Adligen, der am Austragungsort der Olympiade jegliche Kritik verbietet. London zahlt dafür rund 30 Milliarden.

Ein Land, das olympische Spiele austragen will, muss sich dem Diktat des Olympischen Komitees IOK beugen. Für die Winterspiele in Vancouver musste die Stadt eine Gesetzesverordnung erlassen, die sämtliche Plakate, Inserate, Banners oder Logos verbot, welche die Olympischen Spiele kritisierten und nicht im besten Licht zeigten («celebrate the Olympic Games»). Die Polizei wurde sogar ermächtigt, solche Plakate und Ähnliches auf privaten Grundstücken zu entfernen. Auch in London sind kritische Plakate verboten.
Positives Umfeld für die Sponsoren
Den Sponsoren hat das Olympische Komitee nicht nur ein ausschliesslich positives Umfeld versprochen, sondern auch das exklusive Vermarkten der zusammenhängenden Worte «Spiele», «2012» und «London». Um dies zu garantieren, verlangte das IOK ein Gesetz namens «London Olympic Games and Paralympic Games Act of 2006». Dieses Gesetz ahndet es als «Markenverletzung», wenn jemand die Wörter «Spiele», «2012» und «London» in einem kommerziellen Zusammenhang «nahe beieinander» verwendet.
Dafür sind den Werbeflächen von Sponsoren kaum Grenzen gesetzt. Sogar auf Halterungen der Olympischen Fackel darf geworben werden. Die Olympischen Spiele sind «der längste Werbespot der Welt», sagte Michael R. Payne, ein früherer Marketing-Direktor des Komitees.
Sponsoren und VIPs freie Fahrt durch London gewährt
Während Londons Bevölkerung und Touristen ein Verkehrschaos gewärtigen müssen, erhalten die Sportler, die Sponsoren und VIPS in der Stadt London nicht weniger als 400 Kilometer reservierte Fahrspuren.
Das IOK ist ein privater Elite-Verein
Das IOK hat den Sitz in Lausanne und ist als gewöhnlicher Verein organisiert. Im Jahr 1894 hatte Baron Pierre de Coubertin die Wiederbelebung der Olympischen Spiele der Antike initiiert. Sie sollten die Völker und Nationen der Welt einander näher bringen, nationale Egoismen überwinden und zum Frieden und zur internationalen Verständigung beitragen.
Erst 1981, zehn Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz, durften Frauen Mitglieder des IOK werden. Das heutige IOK unter dem belgischen Präsidenten Jacques Rogge zählt 105 Mitglieder, davon zwanzig Frauen. Unter den Mitgliedern befinden sich auffällig viele Prinzen und Prinzessinnen (z.B. Prinzessin Nora von Liechtenstein oder Prinz Nawaf Faisal Fahd Abdulaziz von Saudi-Arabien), sonstige «Berühmtheiten» sowie frühere Teilnehmer an Olympischen Spielen.
«Hinter dem Spektakel der Olympischen Spiele verstecken sich die Abgehobenheit und Arroganz des IOK», kritisieren der US-Professor Jules Boykoff und der britische Professor Alan Tomlinson, die sich beide intensiv mit dem IOK befasst haben.
Massive Budgetüberschreitung
Bei der Bewerbung hatte Grossbritannien die «sportlichen» Kosten der Sommerspiele in London mit 8,5 Milliarden Dollar veranschlagt. Tatsächlich kosten sie fast das Doppelte. Weitere 17 Milliarden Dollar zahlte die öffentliche Hand für ein besseres Angebot an Transportwegen, eine Modernisierung von FLughäfen und Hotels, wie eine Studie der Said Business School der Universität Oxford berechnete. Insgesamt also Kosten von rund 30 Milliarden Dollar oder Franken.
Von Bundessteuer und Mehrwertsteuer befreit
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 16. September 1998 die frühere Entscheidung vom 8. Juli 1981 bestätigt, wonach das IOK gemäss Artikel 56 Buchstabe g DBG «wegen öffentlicher Zwecksetzung» von der direkten Bundessteuer zu befreien ist. Der Bundesrat zeigte sich «überzeugt, dass die olympische Idee im weitesten Sinne der weltweiten Förderung der körperlichen Ertüchtigung der Jugend dient und auch zur Völkerverständigung beiträgt».
Das IOK ist die einzige internationale Sportorganisation, die aufgrund der vom Bundesrat am 16. September 1998 für diesen besonderen Fall getroffenen Verfügung weitgehend von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist.
Diese Privilegierung des IOK ist rechtlich schwach abgestützt. Der Bundesrat zitiert Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung. Danach hat der Bundesrat «die Interessen der Eidgenossenschaft nach aussen zu wahren» und «die auswärtigen Angelegenheiten überhaupt zu besorgen».
Nicht der Mehrwertsteuer unterworfen ist insbesondere die Abtretung von Fernseh- und anderen Übertragungsrechten im Zusammenhang mit der Austragung der Olympischen Spiele; dasselbe gilt in bezug auf die damit erzielten Einnahmen, soweit diese an einen internationalen Verband, ein nationales Olympisches Komitee oder ein Organisationskomitee für die Olympischen Spiele überwiesen werden.

Dieser Artikel stützt sich unter anderem auf Informationen von Professor Jules Boykoff von der Pacific University in Oregon, der ein Buch über «Dissent and the Olympics» schreibt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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