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Ohne EZB-Anleihenkäufe und Nullzinspolitik wären einige südländische Banken schon pleite. © Geld+Eiszeit

Komplette, legale Enteignung per Gesetz

Marc Friedrich /  Ohne dass Politiker und Medien gross darüber redeten, ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches das Risiko der Sparer erhöht.

Red. Im Folgenden ein Kapitel des neuen Buches «Der grösste Crash aller Zeiten – Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können». Die Autoren* vertreiben selber einen Sachwertefonds.
Das wichtigste Gesetz der letzten Jahre in Deutschland heisst SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, und der Name ist Programm. Dieses Gesetz ist leise und ohne grosse Medienpräsenz am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008. Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Bank Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen.
Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Geht man einmal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so grossen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist. Die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro.

SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von der Bundesanstalt festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen – bis auf 0!
Stillschweigen verordnet
Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als «erfüllt», und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 – 3 SAG). Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück. Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz.
Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Sie müssten wahrscheinlich schweigen. Dies bedeutet aber auch, dass gemäss § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers – diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.
Wer muss im Ernstfall haften?

  1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100‘000 Euro bei einer «systemrelevanten» Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.
  2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank.

EDIS – Europäische Einlagensicherung
Teile der Politik möchten unbedingt eine Europäischen Einlagensicherung (EDIS) einführen. Dies würde bedeuten, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssten. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.
Die EZB plant, den grössten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.
Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone. Die EDIS soll die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was würde jedoch geschehen, wenn die Mittel erschöpft sind?
Bis 2024 müssen nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen. Doch von den verlangten Einlagen sind die meisten Länder weit entfernt – auch die grösste Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100‘000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen.
Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann auch die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Grösse noch immer systemrelevant sind.
Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.
Ohne Anleihenkäufe der EZB wären bereits etliche Banken Südeuropas pleite
In der Bundesregierung und bei deutschen Banken stösst EDIS auf grosse Skepsis. Warum? Es ist davon auszugehen, dass deutsche Geldhäuser in Haftung genommen werden, wenn Institute in anderen Mitgliedsländern in Schieflage geraten oder besser gesagt kurz vor der Pleite stehen. Bei Lichte betrachtet haben heute bereits zahlreiche Banken in Südeuropa enorme Probleme und stehen de facto kurz vor der Insolvenz. Ohne die massive Intervention der EZB in Form von Anleiheaufkäufen durch das Aufkaufprogramm PSPP wäre bei ebendiesen Banken in Südeuropa bereits längst das Licht ausgegangen.

Garantie für Sparer ist Augenwischerei
Gegenwärtig sind laut EU-Regeln alle Bankguthaben bis zu 100‘000 Euro gesetzlich garantiert. Sollte es zu einem Kollaps einer grossen Bank in Europa kommen, wird man rasch feststellen, dass diese Garantie Unfug und nicht realisierbar ist. Dementsprechend regt sich Widerstand. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken warnt davor, dass Haftung und Risiko bei einer Zentralisierung des Sparerschutzes weit auseinanderfielen. In Europa haben sich mittlerweile marode Kredite von fast 1 Billion Euro angesammelt. Helmut Schleweis vom Sparkassenverband DSGV bezeichnet EDIS sogar als einen «systematischen Griff in unsere Kassen» – zulasten der deutschen Sparer.

Das Risiko massiver Bankenkrisen in Südeuropa bleibt weiter bestehen. Im hohen Bestand an Problemdarlehen sieht auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ein gewichtiges Argument gegen die Einführung von EDIS. Wie gewichtig sein Wort bei der EZB ist, wird sich zeigen.
Als Mario Draghi im September 2012 den Gläubigerstatus der EZB abschaffte, wurde Jens Weidmann mit 16 zu 1 Stimmen überstimmt. Seither haftet nicht mehr die EZB mit ihrem lächerlichen Stammkapital von knapp 11 Milliarden Euro, sondern es haften 342 Millionen Europäer für eine Notenbankpolitik, die über Zinsen an der Nullgrenze zu einer erheblichen Umverteilung von Kreditgebern zu -nehmern und von Sparern zu Schuldnern führt.
Die Länder der Eurozone haften mittlerweile gemeinschaftlich für die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Hinzu kommen die Anleihen der nationalen Notenbanken. Verluste nationaler Notenbanken können laut Artikel 32.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf das gesamte Eurosystem umgelegt werden.
Für die Länder Südeuropas wäre es zweifellos vorteilhaft, wenn ihre nationalen Einlagensicherungssysteme in Zukunft mit denen der stabileren nordeuropäischen Euro-Länder im Rahmen von EDIS zwangsfusioniert würden. Somit würden ihnen wesentlich mehr Mittel für die Sicherung der Einlagen ihrer Banken zur Verfügung stehen.

Anreiz zur Nichtvorsorge
Aufgrund der unterschiedlichen Stabilität der Bankensysteme würde EDIS auf eine massive Umverteilung innerhalb der Eurozone hinauslaufen: Die stabileren Bankensysteme Nordeuropas müssten für die schwächeren Südeuropas zahlen. Vermutlich würde dies Anteilseigner, aber auch Bankkunden treffen. Obendrein würde EDIS Fehlanreize nach sich ziehen. Kunden würden sich voraussichtlich Banken mit riskanteren Geschäftsmodellen aussuchen, die höhere Zinsen abwerfen, da die Risiken durch EDIS abgesichert sind.

Schlendrian wird belohnt
Ferner ist fraglich, ob mit EDIS tatsächlich – insbesondere in Südeuropa – eine starke Bankenregulierung stattfinden wird. Mit EDIS lohnt sich die Vorsorge über die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, Volksbanken und privaten Banken nicht mehr. Dies bedeutet, eine Bank, die zusätzlich aus Eigeninitiative vorsorgt, ist die Gelackmeierte. Denn solche Banken müssen zuerst diese Mittel verbrauchen, während diejenigen Banken, die selbst nicht vorsorgen, sofort auf die Mittel von EDIS zugreifen können. Die Konsequenz ist, dass ohne die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Banken alle Einlagen über 100‘000 Euro nicht mehr geschützt sind.
Unterstützung von CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne
Laut einer Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die EU-Einlagensicherung die Gefahren in der Eurozone durch faule Bankkredite nur schwer auffangen. Weiterhin bestehen signifikante Risiken in den Bilanzen systemrelevanter Geldhäuser des Währungsraumes.
Seltsamerweise unterstützen CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP im Europaparlament EDIS. Wen und welche Interessen vertreten diese Parteien in Brüssel? Die des deutschen Sparers können es unserer Ansicht nach keinesfalls sein. EDIS wird nicht zur Gesundung Europas beitragen, sondern lediglich das Scheitern auf Kosten der Bürger hinauszögern.
Es ist zu erwarten, dass EDIS kommen wird, auch wenn Kanzlerin Merkel aktuell noch dagegen ist. Eines sollte aber allen klar sein: Wenn die europäische Einlagensicherung implementiert wird, ist absolute Gefahr im Verzug und man kann dann die Uhr danach stellen, bis die erste südeuropäische Bank kippt und gerettet werden muss. Spätestens dann sollte man sich überlegen, wie viel Geld man auf dem Konto noch liegen lassen will.
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Infosperber-DOSSIER:
Das Finanzcasino bedroht die Weltwirtschaft
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Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

*Marc Friedrich und Matthias Weik sind Ökonomen und Bestsellerautoren. Sie gründeten die Honorarberatung «Friedrich&Weik Vermögenssicherung» für Privatpersonen und Unternehmen und betreiben einen täglich handelbaren offenen Sachwertfonds, den Friedrich & Weik Wertefonds.

Ihr neustes Buch: «Der grösste Crash aller Zeiten – Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können», eichborn-Verlag 2019, 400 Seiten, 23.90 CHF bei Ex Libris; 20 EURO bei Weltbild.

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6 Meinungen

  • am 6.11.2019 um 11:06 Uhr
    Permalink

    Manche Aussagen dieses Artikels Diese Aussagen suggerieren, dass von “EDIS” Banken profitieren, wenn sie schlecht gewirtschaftet haben bzw. Banken einen Anreiz haben, schlecht zu wirtschaften…….

    Ist dem wirklich so.??

    Eher nicht, denn “EDIS” versichert Kunden, nicht Banken. und zwar ausschliesslich für den Fall, dass eine Bank in die Insolvenz oder Abwicklung gegangen ist, sie also nicht mehr weiterexistiert……..

    Übrigens …. Daten aus einer EZB-Studie zeigen, den Bilanzanteil der gedeckten Einlagen in verschiedenen Ländern. Bei allen Banken im Euroraum müssten 25% der gesamten Aktiva abgeschrieben werden, bevor “EDIS” überhaupt zum Zuge käme.

    https://udo-philipp.de/wp-content/uploads/2018/07/EDIS-proba-768×492.png

    https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op208.en.pdf?2f0ffd51e022d16cf56f22126f3294f3

    Eine Studie aus dem Jahr 2012 über 23 große Banken zeigt, dass in der Phase 2007-2010 die durchschnittlichen Verluste bei 2,5% der Gesamtaktiva lagen…..

  • am 6.11.2019 um 15:01 Uhr
    Permalink

    Den Bail-In haben wir auch in der Schweiz:
    https://www.finma.ch/de/ueberwachung/banken-und-effektenhaendler/aufsichtsinstrumente/stabilisierungs-und-abwicklungsplanung/kapitalmassnahmen/

    Wieso wird im Text eigentlich der Aktionär in den selben Topf mit den Sparern geworfen? Beispiel aus dem Text: «Wer muss im Ernstfall haften?
    …. 2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank.»
    Ja, wieso denn auch nicht? Sie sind ja als Aktionäre auch Eigentümer und somit in der Verantwortung. Betrachtet man eine Aktie nur noch als Wertpapier, so muss man sich fragen, in welcher Weise denn eine Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden sowie ein Stimmrecht an der Vollversammlung gerechtfertigt ist?
    Meiner Ansicht nach sind Aktionäre von Banken keine Opfer im Falle des Zusammenbruchs, sondern selber Mittäter am Zusammenbruch. Dass sie haften, und eigentlich sogar nur sie, wäre logisch, gerecht und konsequent im Sinne des Verursacherprinzips.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 6.11.2019 um 22:27 Uhr
    Permalink

    Kennen Sie viele Leute die über 100’000 € liquid halten ? Die würden wohl besser etwas Gold oder so kaufen. Das bringt zwar auch keinen Zins, aber ist doch schön, anzuschauen [wenn man so etwas mag]. Als Kopfkissen taugt es wohl kaum etwas.

  • am 6.11.2019 um 22:58 Uhr
    Permalink

    Dem Artikel liegt ein fundamentaler Irrtum zugrunde: Wer sein Geld einer Bank anvertraut, indem er es auf ein Bankkonto einzahlt, der hat sein Eigentum aufgegeben, der kann daher gar nicht enteignet werden.

    Geld auf ein Bankkonto einzuzahlen bedeutet, Bargeld gegen eine Forderung einzutauschen, denn faktisch gewährt man der Bank ein (je nach Kontoart und Kontostand) mehr oder weniger jederzeit kündbares Darlehen, allenfalls eben mit einer Kündigungsfrist. Dass eine Forderung uneinbringlich wird, wegen Bankrotts des Schuldners, ist ein ganz normales Risiko eines jeden Kreditgebers. Bankkontiinhaber können nicht enteignet werden, sehr wohl aber betrogen.

    Solange das Vertrauen gerechtfertigt ist und kein Bankrun stattfindet, resp. solange die Bank den Anschein von Solidität, Seriosität und Vertrauenswürdigkeit vermitteln kann, ist das bei Zinsen, welche die Inflation teilweise ausgleichen, ein nachvollziehbarer Schritt (gewesen).

    Heute aber, wo statt Zinsen Kontoführungsgebühren abgezogen werden, wo die EZB Geld druckt wie besessen, das die Banken anstatt in die Realwirtschaft ins Börsencasino werfen, wo faule Kredite hin und hergeschoben werden, die Politik im Würgegriff der Finanzwirtschaft ist, erscheint es kurzsichtig bis unüberlegt, sein Erspartes gegen eine (blosse) Forderung einzutauschen, deren Rückzahlung durchaus fraglich erscheint.

    Mein Rat: Geld in einem Banksafe bunkern, dann bleibt es im Eigentum des Sparers und wird nicht Teil der Konkursmasse.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 7.11.2019 um 10:11 Uhr
    Permalink

    BR Merz wollte in einer Verordnung in den 90er Jahren auch die von einer Bank verwalteten Kundenanlagen der Konkursmasse zuordnen.

    Zum Glück hat ein aufmerksamer Beamter dies rechtzeitig bemerkt. Die Verordnung konnte noch knapp vor Inkrafttreten korrigiert werden.

  • am 8.11.2019 um 01:59 Uhr
    Permalink

    siehe auch

    "Zehn Gründe, warum wir die Verlierer des Euro sind"

    https://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/deutschland-hat-durch-den-euro-nachteile-a-1021698.html

    "Wirklich? Man kann das auch ganz anders sehen: der sprichwörtliche Mann auf der Straße dürfte nämlich nicht zu den Gewinnern der Gemeinschaftswährung gehören. Wo immer man genauer hinblickt muss man erkennen, dass der Euro zu einer Verringerung des deutschen Wohlstandes und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit geführt hat, nicht zu einer Verbesserung. Dafür gibt es zahlreiche Gründe.
    .
    .
    3. Teil: Die wahren Gewinner der Euro-Einführung

    So ist festzuhalten, dass die Eigentümer der exportorientierten Unternehmen am meisten von der Euroeinführung profitierten. Bei den börsennotierten Unternehmen sind dies übrigens zu einem überwiegenden Teil ausländische Investoren, gegeben die Abneigung der Deutschen vom Aktienmarkt.

    Für den Durchschnittsdeutschen stellt sich die Situation so dar: Die Einführung des Euro führte zu einer langen Phase geringen Wachstums, hoher Arbeitslosigkeit und Lohnstagnation. Die Tage der billigen Urlaube in Italien und Griechenland waren vorbei. Der Staat hat Ausgaben für Sozialleistungen und Infrastruktur und Investitionen gekürzt."

    Die Wirtschaft musste sich ihrerseits auf den Export konzentrieren, weil die Binnennachfrage gedrückt war und die Ersparnisse dazu genutzt wurden, Lieferantenkredite zu gewähren. «

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