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Sergio Ermottis Jahreslohn: 20 Millionen Franken. © SRF

Grübel rettete UBS für 3 Millionen Franken, Ermotti will 20

Lukas Hässig /  Die UBS geniesst einen Blanko-Scheck des Steuerzahlers. Dies erkannte Oswald Grübel. Ermotti kümmert’s nicht.

Die UBS wird nächstes Mal wieder gerettet. So wie 2008 mit fast 70 Milliarden, so wie ihre neue Tochter CS 2023 mit 259 Milliarden. Es sei denn, das Parlament zerlege die Monsterbank in einen Teil International und einen Teil Schweiz. Das aber will der Bundesrat nicht – und die SVP ebenso wenig. Somit geniesst die Bank faktisch eine Staatsgarantie. Eine Explizite. Die Schweiz und ihre 9 Millionen Bürger haften für den Koloss, komme, was wolle.

Die Post ist ein Staatsunternehmen, die Ruag ebenso, viele Stromwerke wie das EWZ in Zürich auch. Staatsunternehmen können ihren Chefs nur beschränkt Boni leisten. Nach oben gibt es Grenzen.

Die UBS ist wegen der Staatshaftung faktisch ein Staatsunternehmen. Einziger Unterschied: Ihr Führungspersonal kriegt mehr Geld. Viel mehr. Sergio Ermotti strich 2023 für neun Monate 14,4 Millionen ein. Hochgerechnet auf ein Jahr ergäbe das über 19 Millionen.

Laut UBS-Medienstelle ist das reine Theorie. Die absolute Obergrenze für den CEO habe 2023 bei 15 Millionen gelegen – mehr hätte es auch bei zwölf Monaten nicht gegeben.

Wie die SonntagsZeitung vor zwei Wochen berechnete und die NZZ jetzt wiedergab, hätte Ermotti 2023 jedoch mehr eingeheimst, wäre ihm nicht eine Bonuskomponente auf 50 Prozent gekappt worden. Die Vermutung liegt auf der Hand, dass dies aus Imagegründen geschah. Warum soll der von allen Hochgelobte nur halb so viel geleistet haben wie erwartet?

In den nächsten zwei Jahren, die der Tessiner noch UBS-CEO bleiben will, könnte Ermotti laut Angaben der UBS im besten Fall 20 Millionen einkassieren – pro Jahr. Dort liegt das Maximum, wenn der CEO in allen Kriterien auf 100 Punkte kommt. Die neuen Lohn- und Bonus-Dimensionen entsprechen der Grösse der Bank. Sie sprengt alle bisherigen Dimensionen. Doch wie gesagt: Das ist nur deshalb möglich, weil die UBS den Schutz des Steuerzahlers geniesst.

Das hatte Ermottis Vorgänger Oswald Grübel erkannt. Als er 2009 aus der Rente ans operative Steuer der UBS zurückkehrte, tat der Deutsche dies für eine fixe Jahresentschädigung von 3 Millionen Franken. Damit gehörte er zu den Schlechtestbezahlten in der Konzernleitung der schon damals Too-Big-To-Fail-Bank. Die Chefs der wichtigen Divisionen verdienten mehr als doppelt so viel. Selbst der Rechtschef, der eine Stabsfunktion ausübte, erhielt mehr als den doppelten Pay Cheque seines Vorgesetzten. Grübel war’s egal. Er hatte seinen Reibach zuvor bei der CS gemacht.

Als Begünstigter eines Super-Bonus-Programms namens PIP („Performance Incentive Plan“) standen ihm mehrere Dutzend Millionen zu. Diese liess er sich nach seinem Comeback zur UBS nicht nehmen. Vielmehr erhielt er für den damaligen Wert der Ansprüche Aktien der UBS. Trotzdem zeigte Grübel, dass er die Problematik verstanden hatte. Er sagte, er wolle keine endlosen öffentlichen Debatten über seinen Lohn und seinen Bonus. Vielmehr wolle er sich aufs Wesentliche fokussieren: Die Bank in ruhige Gewässer führen, sodass sich der Staat Schweiz als Aktionär wieder verabschieden könne.

Das gelang. Auch wenn Grübel 2011 nach einem 2-Milliarden-Derivate-Debakel vorzeitig zurücktrat – und Ermotti dann seinen Stuhl erben konnte. Der verdiente von Anfang an gigantisch viel. Jetzt, in Runde 2, lässt er sich richtiggehend vergolden. Zum Salär und Bonus kommen UBS-Aktien in Höhe von jetzt schon gegen 70 Millionen Franken. Die Schweiz reibt sich die Augen. Retter Ermotti, der Heilige von Lugano, kennt keine Grenzen beim Lohn.

Wieso denn das? Ganz einfach: Weil Bern, weil wir es zulassen. Wallstreet-Entschädigungen für Staats-Banker – willkommen in Nice Cosy Switzerland.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor ist Redaktor und Inhaber des Portals Inside Paradeplatz, auf dem dieser Beitrag zuerst erschien.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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