Die EU macht vorwärts mit der Konzernverantwortung
«Einmal mehr» verschärfe die EU-Kommission die Vorgaben für Unternehmen bezüglich Umweltvorschriften und Menschenrechte, rapportierte der EU-Korrespondent der NZZ, Christoph G. Schmutz, zu Recht, wenn auch eher missfallend. Denn er fuhr fort: Die Kommission «spannt (…) Unternehmen immer stärker dafür ein, sich um das Wohlergehen der Menschen rund um den Erdball zu kümmern». In hohem Tempo verabschiedet die EU Vorschläge für Unternehmen, die sich auf Menschenrechte und Umwelt beziehen. Allein letzte Woche gleich zweimal. Am Donnerstag präsentierte die Kommission einen Gesetzesvorschlag gegen Zwangsarbeit. Und am Dienstag davor hatte das Europäische Parlament mit grossem Mehr für das im vergangenen November von der Kommission präsentierte Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten gestimmt. Schon bald werden die Mitgliedstaaten und das europäische Parlament über die definitive Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes entscheiden, das die «Koalition für Konzernverantwortung» in seiner vor kurzem lancierten Petition als Vorbild für die Schweiz anpreist.
Vielfältiges «Puzzle» neuer Gesetze
Die neusten Entscheide erfüllen tatsächlich die Qualifikation «einmal mehr». Sie folgen auf eine ganze Reihe früherer Entscheide zu nachhaltigen Finanzen, Berichterstattungspflicht zu nicht-finanziellen Angelegenheiten, grüner (von Umweltorganisationen stark kritisierter) Taxonomie, Konfliktmineralien und legalem Holzhandel. Sie fügen sich ein in ein vielfältiges «Puzzle» an Gesetzestexten über Menschenrechts- und Umweltpflichten von Unternehmen. Einige sind schon in Kraft, andere in die Wege geleitet, mehrere befinden sich in der Schlussphase des Aushandelns. Wie sie sich ergänzen und teilweise überschneiden, beschreibt und erläutert das Dänische Institut für Menschenrechte in der Publikation «How do the pieces fit in the puzzle?».
Die neusten Gesetzesinitiativen gegen Zwangsarbeit und für entwaldungsfreie Lieferketten bieten mehr als nur wohlklingende Parolen. Sie schlagen vor, wie die Ziele frei von Zwangsarbeit und frei von Entwaldung erfüllt werden sollen. Nationale Kontrollinstanzen sind vorgesehen, für entwaldungsfreie Lieferketten liegt die Beweislast bei den Unternehmen, bei Fehlverhalten droht der Ausschluss von Waren vom EU-Binnenmarkt. Die EU soll nicht mehr länger für zehn Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich gemacht werden können und sich nicht an Zwangsarbeit mitschuldig machen.
Keine Produkte mehr mit Zwangsarbeit
Das Gesetz gegen Zwangsarbeit will es Produzenten und Lieferanten verbieten, Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt zu verkaufen oder sie in Drittländer zu exportieren. Es werden Produkte betroffen sein, «bei denen in einer beliebigen Phase der Produktion, der Ernte oder der Gewinnung, einschliesslich der Be- und Verarbeitung Zwangsarbeit eingesetzt wurde». Auf Verdacht sollen nationale Behörden Untersuchungen einleiten, allenfalls Inspektionen durchführen, Zollbehörden den Handel unterbinden können.
Die Vorlage zielt zweifelsohne auf chinesische Waren aus Xinjiang. Doch im Unterschied zu dem im Juni dieses Jahres in den USA in Kraft gesetzten «Uyghur Forced Labor Prevention Act» erwähnt der Gesetzesvorschlag weder die Region noch das Land. Die EU will nicht gegen das in der Welthandelsorganisation WTO verankerte Prinzip des Diskriminierungsverbots verstossen. Indem sich das Gesetz auf die Definition von Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation ILO abstützt, unterstreicht die EU den Willen, Zwangsarbeit im Rahmen international anerkannter Standards zu bekämpfen. Das Gesetz soll für «jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe erzwungen wird und für die sich die Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat» gelten.
Zwangsarbeit gibt es nicht nur in China. Von den derzeit rund 28 Millionen von Zwangsarbeit betroffenen Menschen lebt mehr als die Hälfte in der Region Asien-Pazifik. Auch in Afrika, Europa und Zentralasien sowie in Amerika sind je annähernd oder etwas mehr als vier Millionen Menschen in Zwangsarbeit gefangen. Das von der EU angestrebte Verbot der Zwangsarbeit richtet sich folglich gegen Waren aus vielen Ländern.
Gegen Entwaldung des Planeten Erde
Das vor einem Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten verlangt von den Unternehmen den Nachweis, dass ihre Produkte nicht von abgeholzten oder degradierten Wäldern stammen. Es will Produzenten und Händler in die Pflicht nehmen, die Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao und Soja sowie einige Folgeprodukte wie Leder, Schokolade und Möbel produzieren, bereitstellen und ausführen. Sie müssen Sorgfaltsprüfungen durchführen, haben zu belegen, dass ihre Waren nicht auf abgeholzten Flächen hergestellt worden sind. Nur wer es belegen kann, soll auf dem EU-Markt zugelassen sein.
Das Parlament hat sich soeben mit grossem Mehr für das Gesetz ausgesprochen, will es aber noch verschärfen. Es möchte auch noch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais, Kautschuk, Holzkohle und bedruckte Papiere der Auflage entwaldungsfrei unterstellen. Zusätzlich sollten die Finanzinstitute nicht zur Entwaldung beitragen dürfen. Und Unternehmen sollten auch prüfen, ob bei der Herstellung der risikobehafteten Waren die Menschenrechte und die Rechte der indigenen Völker beachtet werden.
Noch sind viele Details nicht entschieden bei den Gesetzen gegen Zwangsarbeit, für entwaldungsfreie Lieferketten und den für alle Branchen geltenden Sorgfaltsprüfungspflichten in der Lieferkette. Lobbies von Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen wollen die Vorlagen noch entschärfen bzw. verschärfen. Fragen der Haftung, der Sanktionen, der Klagerechte und ab welcher Grösse Unternehmen betroffen sein sollen, sind noch umstritten. Es sind die gleichen Punkte, die schon im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz für hitzige Debatten gesorgt hatten.
Die Schweiz gerät unter Druck
Kein Zweifel besteht aber, dass die neuen Gesetze über die in der Schweiz geltenden Regeln hinausgehen. Klar ist auch, dass hiesige Unternehmen über ihre Exporte und ihre Niederlassungen im EU-Binnenmarkt von den neuen Menschenrechts- und Umweltregeln direkt betroffen werden. Der Bundesrat wird unter Nachvollzugs-Druck geraten und sein Versprechen vom Februar 2021 «für ein international abgestimmtes Vorgehen» mit Regeln gegen Zwangsarbeit, für entwaldungsfreie Lieferketten und ein generelles Lieferkettengesetz einlösen müssen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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