Sperberauge
Cumulus-Kreditkarte: Neue Gebühr ist schon vorgesehen
Die Migros hatte ein Problem mit ihrer Cumulus-Kreditkarte. Auf Mitte diesen Jahres liess sie den Vertrag mit der bisherigen Herausgeberin, der Bank Cembra, auslaufen. Seither gibt die Tochterfirma Migros-Bank die Cumulus-Kreditkarte heraus. Doch wie sollten die 850’000 Kunden von der Cembra weg und hin zur Migros-Bank gelockt werden?
Keine Fremdwährungsgebühr
Natürlich mit einem Zückerchen. «Weltweit gebührenfrei bezahlen», verspricht die Migros. Und damit hat die neue Cumulus-Kreditkarte gegenüber den Produkten der Konkurrenz tatsächlich einen Vorteil. Denn die Konkurrenz verlangt für Transaktionen in Fremdwährungen einen Zuschlag. Zwei Beispiele: Bei der Supercard-Kreditkarte von Coop sind es 1,5 Prozent. Bei der American Express sogar 2,5 Prozent.
Wie lange noch?
Doch Besitzer der neuen Cumulus-Kreditkarte sollten sich nicht zu früh freuen. Zwar steht in der Gebührenordnung: «Gebühr für Transaktionen in Fremdwährung: keine.» Doch in den Nutzungsbestimmungen hat die Migros-Bank bereits vorgesorgt. Da steht nämlich: «Bei Transaktionen in einer anderen Währung als CHF kann der Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Verbuchung um eine entsprechende Bearbeitungsgebühr der Migros-Bank erhöht werden.» Das steht im Widerspruch zur Gebührenordnung.
Doch damit nicht genug. In den Nutzungsbestimmungen steht sogar: «Die Migros-Bank behält sich vor, jederzeit neue Gebühren zu erheben oder bestehende Gebühren zu ändern.» Das heisst: Den Fremdwährungszuschlag kann sie von heute auf morgen einführen. Und zwar in beliebiger Höhe. Für die Migros ist das eine Carte blanche.
«Gängige Praxis»
Die Migros-Bank schreibt dazu: «Es entspricht der gängigen Praxis, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bankdienstleistungen die grundsätzlichen Vertragselemente beinhalten und die spezifischen Gebühren und Leistungen in einem separaten Dokument konkretisiert werden.» Und sie versichert: Gegenwärtig gebe es «keinerlei Pläne, eine Bearbeitungsgebühr einzuführen». Die Frage ist: Wie lange noch?
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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