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Anbau von Zucht-Goldruten für Blumensträusse: Bisher trotz Verbot toleriert. © Beatrix Mühlethaler

Gezüchtete Goldruten sind ebenfalls schädlich

Beatrix Mühlethaler /  Gärtner durften jahrelang verbotene Goldruten verkaufen. Jetzt erweist sich ihre Ausrede als falsch.

Goldruten aus Übersee bedrohen die einheimische Flora, weil sie sich übermässig ausbreiten. Sie zu bekämpfen, kostet Berufsleute und Freiwillige viel Zeit und ist teuer. Anbau und Verkauf wurden deshalb schon 2008 bei der Revision der eidgenössischen Freisetzungsverordnung verboten. Als aber die Behörden des Kantons Zürich 2009 den Handel mit Goldruten an der Blumenbörse unterbinden wollten, wehrte sich die Branche. Sie argumentierte, dass sich ihre Zuchtsorten kaum vermehrten und somit zu Unrecht auf der Liste der verbotenen Pflanzen figurierten. Sie beriefen sich auf einen Passus der Verordnung, der domestizierte Sorten zulasse.

Testen und zuwarten

Das Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich krebste mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt zurück und gab der Branche Kredit: Die Zucht-Goldruten würden bis Ende 2012 toleriert. Wenn bis dann durch Tests bewiesen sei, dass sich diese Sorten tatsächlich kaum vermehren, würden sie für den Handel weiterhin freigegeben. Die large Haltung begründeten Behördenvertreter damit, dass es Indizien für eine verminderte Fruchtbarkeit gebe, und dass diese Zierpflanze für den Blumenhandel eine grosse wirtschaftliche Bedeutung habe.

Im Herbst 2012 lagen Resultate des Tests vor, den der Branchenverband «Jardin Suisse» bei der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil in Auftrag gegeben hatte: Das erschütternde Resultat: Die meisten Hybridsorten weisen eben doch ein grosses Vermehrungspotenzial auf. So produzierten 12 der 15 getesteten Zucht-Sorten Samen, deren Keimrate hoch war, teilweise sogar höher als jene der Wildformen. Auch ihre Ausbreitungsfähigkeit über das Wachstum zusätzlicher Triebe war teilweise markant. Nur zwei Sorten hatten im ersten Versuchsjahr keine Samen produziert; eine Sorte ist noch nicht abschliessend getestet.

Regelung weiterhin umstritten

In einem Rundschreiben von Anfang Oktober zog die beim AWEL angesiedelte «Arbeitsgruppe Invasive Neobiota» (AGIN), die in der Schweiz einen einheitlichen Umgang mit Problemorganismen anstrebt, erste Folgerungen. Darin stellte sie gegenüber den betroffenen Verbänden und Amtsstellen klar: Die nicht sterilen Formen seien nicht mehr toleriert. Sterile Sorten hingegen könnten weiter vermarktet werden, sobald ein standardisierter Test, ein Zertifikat und ein Kontrollmechanismus etabliert seien.

Doch an dieser Lösung hat «Jardin Suisse» kein Interesse: Mit dem Zulassungsprozedere für die bisher einzige sterile Sorte hätten die Gärtner mehr Umtriebe als Nutzen, sagt Andres Altwegg, der stellvertretende Geschäftsleiter des Verbands. Sie seien bereit, auf den Verkauf von Goldrutenstauden für Kundengärten zu verzichten, möchten aber sämtliche Sorten für Blumensträusse weiter produzieren können. Deshalb will der Verband bei Bundesrätin Doris Leuthard vorstellig werden.

Ziel ist laut Altwegg, «dass Produktion und Verkauf von Schnittblumen im Rahmen einer Ausnahmebewilligung und unter Auflagen erlaubt bleiben». Denn, begründet Altwegg; «Angesichts der grossen Wildbestände an Goldruten ist die Gefahr, dass sich die Schnittblumen unerwünscht vermehren, vernachlässigbar.» Dieses Argument stand allerdings schon 2006 zur Diskussion, während der Vernehmlassung zur Freisetzungsverordnung. Die Behörden waren ihm damals nicht gefolgt, weil ein weiterer Verkauf der Blume die Bereitschaft schmälert, sie gleichzeitig mit Schnitt- und Jätaktionen zu bekämpfen.

Ende der Toleranz

Dem gesetzlichen Verbot will die AGIN jetzt endlich Nachachtung verschaffen und den Goldrutenhandel stoppen. So teilt Daniel Fischer vom Zürcher AWEL auf Anfrage mit, dass aufgrund des aktuellen Untersuchungsresultats «in der Schweiz weder der Anbau von Goldruten-Hybriden zur Herstellung von Schnittblumen noch der Import, Handel und Verkauf von Schnittblumen zulässig ist». Und weiter: «Auch der Verkauf von Topfpflanzen sowie jegliches Aussäen oder Pflanzen von Goldruten ist verboten.»

Die AGIN sei bestrebt, diesen Vollzug der Freisetzungsverordnung durch die Kantone zu harmonisieren. Im Klartext heisst das wohl, dass noch weitere Zeit verstreichen wird, bis in der ganzen Schweiz keine Goldruten mehr angebaut und verkauft werden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Beatrix Mühlethaler ist freie Journalistin und Gartenberaterin für die Gemeinde Illnau-Effretikon

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