Mit dem Velo durchs Gras den Abhang hinunter
Verkehrsplaner tun sich mitunter schwer. Dann nämlich, wenn sie aus der reichen Auswahl an Signalen, welche die Signalisationsverordnung bietet, die richtigen auswählen sollten. Zum Beispiel am Kornhausplatz in Bern.
Das Gebotsschild «Linksabbiegen» weist den Weg. Doch auf der Zusatztafel steht: «Öffentliche Dienste, Taxi, Velos und Mofas gestattet.» Was das wohl bedeutet? Dass die meisten Verkehrsteilnehmer links abbiegen müssen? Und dass Öffentliche Dienste, Taxi, Velos und Mofas links abbiegen dürfen? Oder am Ende nicht nur links abbiegen dürfen, sondern auch rechts? Genau das ist gemeint. Aber damit man das versteht, muss man ortskundig sein — oder Philosoph.
Dabei zeigt die Stadt Bern, dass sie auch verständlich signalisieren kann. Zum Beispiel an der Klawastrasse.
Was soll das bedeuten?
Manchmal gelingt es den Verkehrsplanern nicht, ihre Absichten auf Vorwegweisern verständlich darzustellen. So etwa an der Reichenbachstrasse in Bern.
Nun, der Weg nach Bremgarten ist relativ klar: halblinks abbiegen, dann rechts. Der Weg nach Zollikofen ist schwieriger: drei Mal abbiegen – zuerst halblinks, dann scharf links und nach dem Tunnel nochmals links. Leider steht nirgends, dass dieser Umweg für Lastwagen und Busse aufgrund der Platzverhältnisse gar nicht zu schaffen ist. Und dass der direkte Weg nach Zollikofen — trotz des roten Stummels auf dem Vorwegweiser — eigentlich geradeaus führt. Völlig legal.
Welche Gefahr droht?
Ganz in der Nähe des rätselhaften Vorwegweisers führt ein Radweg auf einer ehemaligen Strasse den Hang hinauf. Am Strassenrand zieht das Signal «Andere Gefahren» die Aufmerksamkeit der Velofahrer auf sich. Aber welche «Anderen Gefahren» drohen eigentlich auf diesem autofreien Abschnitt?
Die Symbole unter dem eigentlichen Signal zeigen, dass es etwas mit Fussgängern oder Velofahrern zu tun hat. Aber was bloss? Drohen Gefahren beim Abbiegen vor der Baustelle? Nur für Fussgänger, die rechts abbiegen, und für Velofahrer, die links abbiegen? Auch Ortskundige haben das Rätsel noch nicht entschlüsselt.
Aus Tempo 30 wird … Tempo 30
Tempo-30-Gegner dürften auf der Sandbühlstrasse in Kehrsatz BE aufatmen: Endlich ist die 30er-Zone fertig.
Doch was gilt am Ende der 30er-Zone? Weiterhin Tempo 30.
Gestattet heisst verboten
Normalerweise bedeutet die Endetafel, dass etwas wieder erlaubt ist. Am bekanntesten sind die Tafeln «Ende der Höchstgeschwindigkeit» und «Ende des Überholverbots».
Anders ist es in Münchenbuchsee BE. Dort ist neben dem Trottoir das Signal «Fussweg» angebracht und die Endetafel «Velo gestattet». Das heisst: Velos sind auf dem Trottoir ab hier nicht mehr erlaubt. Eigentlich logisch. Aber keine einfache Denksportaufgabe — vor allem dann nicht, wenn sich die Velofahrer auf den Verkehr im Kreisel konzentrieren müssen.
Verbotene Fahrtrichtung — aber nicht für alle
Im Nachbarort Zollikofen BE sorgen zwei Zusatztafeln für Verwirrung. Grundsätzlich zeigt das Signal an: «Verbotene Fahrtrichtung.» Aber nicht für alle.
Wer an die Kreuzstrasse 18 möchte, der darf das. Aber bloss mit dem Mofa oder mit dem Velo? Oder auch mit dem Auto? Und dürfen Mofas und Velos die Strasse in dieser Richtung auch dann befahren, wenn sie gar nicht an die Kreuzstrasse 18 wollen?
Nicht durchs hohe Gras
Wenn wir schon bei den Velos sind. Im Berner Seeland sollten sich Velofahrer auf der Hauptstrasse zwischen Ins und Müntschemier BE vom Gefahrensignal, der Zusatztafel mit dem Velo und dem Pfeil nicht zu waghalsigen Manövern verleiten lassen.
Auch wenn es ganz danach aussieht – Velofahrer sollen nicht rechts durchs hohe Gras und den Abhang hinunterfahren. Denn Signal und Zusatztafel machen eigentlich darauf aufmerksam, dass am Dorfeingang von Müntschemier ein Radweg von links in die Hauptstrasse einmündet.
Ein Radweg – aber nicht für Velos
Nicht nur die Berner Verkehrsplaner machen es den Velofahrern schwer, sondern auch die Freiburger. Zwischen Villars-sur-Glâne und Matran haben sie einen komfortablen Radweg anlegen lassen.
Nur steht daneben das Signal «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder». Was sollen Velofahrer tun? Das Fahrverbot missachten? Oder trotz des Radwegs auf der Hauptstrasse fahren? Oder müssten sie merken, dass das ein kombinierter Fuss- und Radweg ist und dass das Velo-Fahrverbot nur für die linke Hälfte gilt, weil diese den Fussgängern vorbehalten ist?
16 Tonnen schwere Velos
Vor der Post an der Avenue de Tivoli in Freiburg gilt allgemeines Fahrverbot. Davon ausgenommen sind nur Velos. Jedenfalls, wenn sie weniger als 16 Tonnen wiegen.
Der Bundesrat hat zwar im Sinn, das zulässige Gesamtgewicht für Cargobikes auf 450 Kilo zu erhöhen. Aber die Stadt Freiburg denkt offenbar schon weiter.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Das mit der Tafel “Ende 30 Zone” und weiter mit “30” ist richtig. Da wird nur die 30 Zone aufgehoben mit den entsprechend anderen Vortrittsregeln als bei nur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30.
Das ist so ein Unikum in der Schweiz was eigentlich fast niemand versteht.