Sperberauge

Im Cabriolet auf Feld- und Abwege

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Wie ein FDP-Nationalrat sich als Klimasünder outet und abwegig dazu argumentiert.

Im Schatten von Greta Thunberg und der heissen Sommersonne hatte Peter Schilliger, Freisinniger Luzerner Nationalrat, der wieder gewählt werden möchte, offenbar den Drang, seinen Wählerinnen und Wählenr in spe kundzutun, wie stark er selber zum Klimawandel beiträgt: Also verfasste er einen Leserbrief, den die «Luzerner Zeitung» (LZ) vor den Wahlen freundlicherweise abdruckte. Darin beschrieb er, wie er mit seiner Frau im «fast 20 Jahre alten Cabriolet» ferienhalber in die Bretagne und danach wieder heim fuhr. Dabei habe er 3400 Kilometer zurückgelegt und 155 Liter Benzin pro Person» verbrannt respektive in 370 Kilogramm CO2 umgewandelt.

Wer etwas weiter rechnet, stellt fest: «155 Liter pro Person» ergibt 310 Liter für Mann und Frau im Cabriolet zusammen oder umgerechnet 9,1 Liter Benzin pro 100 Auto-Kilometer. Damit säuft sein altes Cabrio über Land rund anderthalb Mal so viel Benzin, wie die heutigen CO2-Vorschriften für Neuwagen im Mischverkehr erlauben.

Doch Schilliger geht es nicht um den grossen Sprit-Durst seiner alten Blechkarosse, sondern um den Melkertrag, den er in seiner Eigenschaft als Milchkuh abwirft: «Der Autofahrer als Milchkuh«, betitelte er seinen Leserbrief. Und darin rechnet er den Leuten, welche die LZ noch lesen, Folgendes vor: Als Flugpassagier und guter Mensch in Substantivform hätte er seinen CO2-Ausstoss bei Myclimate mit einer Ablasszahlung von 13 Franken freiwillig kompensieren können. Als Automobilist hingegen müsse er «bei der geltenden Mineralölsteuer in der Schweiz» (für die 155 Liter Benzin oder 370 Kilogramm CO2-Ausstoss pro Person) «eine Abgabe von 113 Franken zahlen, ohne für diese obligatorische Abgabe in der Öffentlichkeit als «Gutmensch» anerkannt zu werden.

Die politische Folgerung, die der gute FDP-Parlamentarier aus Udligenswil (LU), der nebenbei noch die TCS-Sektion Waldstätte präsidiert, aus all dem zieht: «Eine zusätzliche Mengen-Lenkungsabgabe (auf Treibstoff) darf jedoch nur erhoben werden, wenn dafür eine Entlastung bei der Mineralölsteuer herbeigeführt wird.»

Mit seiner Milchbüchlein-Rechnung und seiner abwegigen Argumentation vergisst der zur «Milchkuh» degenerierte Peter Schilliger allerdings etwas, das er als FDP-Nationalrat eigentlich wissen müsste: Die Mineralölsteuer wird erhoben und ihr Ertrag in erster Linie verwendet, um den Bau und Unterhalt der Strassen zu finanzieren. Nicht bezahlt werden dabei die Folgen des Klimawandels, die Cabrio- und andere Autobesitzer mit ihrem CO2-Ausstoss mitverursachen. Oder umgekehrt: Ohne Mineralölsteuer könnten keine Strassen gebaut und repariert werden. Und Schilligers hätten mit ihrem Cabrio auf nicht asphaltierten Feldwegen in die Bretagne zuckeln müssen – oder ihre Sommerferien doch besser mit Wandern ohne CO2-Ausstoss in der eigenen Region verbracht.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 1.09.2019 um 15:01 Uhr
    Permalink

    Herr Guggenb�hl, Sie haben offensichtlich etwas zu wenig recherchiert& Einnahmen, die als CO2-Steuer betrachtet werden k�nnen:
    1) 45% d Mineral�lsteuer fliessen direkt in die Bundeskasse.
    2) 5% ( 2020 10%) iessen in den NAF, der teilweise auch den �V finanziert.
    3) 9% fessen in den Bahninfrastrukturfonds.
    4) Das Mineral�lsteuer gilt als �Mehrwert� und wird entsprechend und besteuert (Steuer auf Steuer, zweckfremd in die Bundeskasse).
    5) Die Strassen braucht man teilweise auch f�r den �V, der aber wenig oder gar nichts bezahlt (R�ckerstattung f�r Busse).

    Selbst der f�r die Strassen �brig bleibende Anteil enth�lt auch einen CO2-Anreiz: Schilligers Cabriolet wird wegen hohen Verbrauchs stark belastet, aber eine Tesla bezahlt keine Mineral�lsteuer, obwohl sie auch die gleiche Infrastruktur braucht, und sogar mehr belastet (weil schwerer).
    Fazit: Faktisch wird wohl ein CO2-Steuer auf Mineral�l erhoben, obwohl nicht als solches vorgestellt.

    Anmerkung des Verfassers: Ich habe gen�gend recherchiert und darum geschrieben (siehe auch Text oben): "Die Mineral�lsteuer wird erhoben und ihr Ertrag IN ERSTER LINIE verwendet, um den Bau und Unterhalt der Strassen zu finanzieren". In Ihrer prozentualen Aufstellung �ber die weiteren Dinge, f�r die Teile der Mineral�lsteuer auch noch verwendet werden, gehen sie allein vom Grundansatz der Mineral�lsteuer aus. Sie vernachl�ssigen damit den Mineral�lsteuer-Zuschlag, dessen Ertrag zu hundert Prozent f�r die Finanzierung der (National-)Strassen verwendet wird. Nimmt man diesem Teil der Mineral�lsteuer dazu, stimmt es, dass der Ertrag "in erster Linie" f�r den Bau und Unterhalt der Strassen verwendet wird, denn der Prozentanteil der �brigen Verwendung wird damit entsprechend kleiner. Hp. Guggenb�hl

    Quellen:
    https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/steuern-und-abgaben/einfuhr-in-die-schweiz/mineraloelsteuer.html
    https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/das-bav/aufgaben-des-amtes/finanzierung/finanzierung-infrastruktur/eisenbahnnetz/finanzierungsquellen/bif-bahninfrastrukturfonds.html
    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20083617
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mineral�lsteuer_(Schweiz)

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