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Gaskraftwerk: CO2-Ausstoss zählt nicht zum Klimaziel © Mirage1/Dreamstime

Durchlöchertes CO2-Gesetz erspart das Referendum

Hanspeter Guggenbühl /  Das Klimaziel im CO2-Gesetz lässt ich mit Ausnahmen für Industrie und Gaskraftwerke aushebeln. Das erspart das Referendum.

Das Parlament stimmte am Freitag dem revidierten CO2-Gesetz mit grosser Mehrheit zu. Dieses regelt die künftige Schweizer Klimapolitik. Im Mittelpunkt steht das Ziel, den Ausstoss von CO2 und weiteren Klimagasen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Das entspricht einer Verminderung um 10,5 Millionen Tonnen CO2.

Das Inlandziel wird durchlöchert

Dieses Ziel, und das war der umstrittene Punkt im Artikel 3 des Gesetzes, sollte allein durch Reduktionen von Treibhausgasen im Inland erreicht werden. Das beschloss das Parlament gegen den Willen des Bundesrates; dieser hatte beantragt, dass Massnahmen im Ausland zur Hälfte ans 20prozentige Reduktionsziel angerechnet werden können. Aus diesem und weiteren Gründen drohte der Wirtschafts-Dachverband Economiesuisse Ende August mit dem Referendum.

Doch gestern entschied Economiesuisse, auf ihr Referendum zu verzichten. Begründung: «CO2-Kompensationen im Ausland sind doch möglich». Denn der Bundesrat strebt an, dass sich Schweizer Firmen ans europäische Emissionshandelssystem (ETS) anschliessen können. Diese Emissionsrechte und damit Massnahmen im Ausland sollen ans 20prozentige Inlandziel angerechnet werden können. Das hatte Andrea Burckhardt, Leiterin Klimapolitik im Bundesamt für Umwelt (Bafu), «im Einklang mit Umweltministerin Doris Leuthard» schon am 20. November erklärt (siehe Separatteil am Schluss: «Umsetzung widerspricht dem Gesetzestext»).

Die Begründung für diese Interpretation lieferte das Bafu gestern schriftlich nach: «Im Falle einer Verknüpfung mit dem EU-ETS gilt die Logik des Binnenmarktes.» Im Klartext: Wie schon beim Alpenschutz geniesst ein Vertrag mit der EU offenbar Vorrang gegenüber dem Buchstaben des nationalen Gesetzes.

Gaskraftwerke erhöhen den CO2-Ausstoss

Eine zweite Lücke öffnen Gaskraftwerke. Laut CO2-Gesetz müssen neue Gaskraftwerke ihren CO2-Ausstoss zwar zu 100 Prozent kompensieren, laut neuster Gesetzesversion aber nur noch zur Hälfte im Inland. Dazu ein Zahlenbeispiel: Ein Gaskraftwerk, wie es in Chavalon geplant ist, stösst pro Jahr 700 000 Tonnen CO2 in die Atmosphäre. Neben der Inlandkompensation können die die Betreiber für 350 000 Tonnen Emissionszertifikate im Ausland kaufen. Unter dem Strich steigt also der CO2-Ausstoss im Inland mit jedem neuen Gaskraftwerk um 350 000 Tonnen.

Diese Zusatzfracht muss nicht ans übergeordnete Inlandziel (minus 20 Prozent oder minus 10,5 Millionen Tonnen CO2) angerechnet werden. Das begründete gestern das Bafu mit folgendem Satz: «Diese Kompensationsregelung (für Gaskraftwerke) ist eine Stabilisierungsmassnahme, welche nicht der Einhaltung des Reduktionsziels nach Artikel 3 (des CO2-Gesetzes) dient, sondern den Anstieg der Treibhausgasemissionen verhindert.»

Der Entscheid liegt beim Bundesrat

Nicht einverstanden mit diesen Interpretationen sind die Umweltverbände. «Juristisch widerspricht das dem CO2-Gesetz», argumentiert Patrick Hofstetter, Leiter Klima und Energie des WWF-Schweiz. Doch die Umsetzung des CO2-Gesetzes liegt nicht bei der Justiz, sondern – per Ausführungsverordnung – in der Macht des Bundesrates. Diesem dürfte die wirtschaftsfreundliche Auslegung seines Umweltamtes näher liegen als die Einwände der Umweltverbände.

Allerdings hängt die Frage, wie weit die Schweiz ihre Treibhausgase im Inland reduzieren wird, nicht allein vom Vollzug des CO2-Gesetzes ab. Beispiel: Solange die Laufzeit der alten Atomkraftwerke nicht befristet wird, bleibt der Anreiz zum Bau von Gaskraftwerken relativ klein. Ungewiss ist auch, ob und wie schnell die EU dem Anschluss der Schweiz ans europäische Emissionshandels-System zustimmen wird. 2020, in neun Jahren, werden wir mehr wissen.

Umsetzung widerspricht dem Gesetzestext

Das CO2-Gesetz setzt auf eine 20prozentige Reduktion der Treibhausgase allein im Inland. Doch Bundesrätin Doris Leuthard will billigere EU-Emissionsreduktionen als Inlandmassnahme anrechnen. Das belegen folgende Zitate:

– Artikel 3 des revidierten CO2-Gesetzes: «Die Treibhausgasemissionen IM INLAND sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern.»

– Andrea Burkhardt, Leiterin Klimapolitik im Bundesamt für Umwelt (BAFU), am 20.November 2011 gegenüber dieser Zeitung: «Im Einklang mit Umweltministerin Doris Leuthard sind wir der Meinung, dass europäische Emissionszertifikate ans inländische Reduktionsziel von 20 Prozent angerechnet werden können.»

– Doris Leuthard am 16. Dezember vor dem Ständerat: «Wenn wir am ETS (EU-Emissionshandels-System) partizipieren, wird es billiger, weil in einem Zertifikatehandel, der sich nicht nur auf die Schweiz beschränkt, natürlich der europäische günstigere Preis gilt.»

– Economiesuisse am 23. Dezember 2011: «Auch künftig wird es für Firmen möglich sein, Emissionen im Ausland zu kompensieren.»

hpg.


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