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Im Winter ist die Schweiz auf Strom vom Ausland angewiesen. © zhengzaishuru/Depositphotos

Eine klimaneutrale Versorgung mit Strom braucht Europa

Anna Stünzi /  Der Krieg und die Energiekrise offenbaren die Abhängigkeit der Schweiz in Energiefragen. Ein Alleingang kann nicht das Ziel sein.

Red. Die Autorin arbeitet als Post­doctoral Researcher an der Universität St. Gallen, hat eine Affiliation am Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und doziert an der Universität St. Gallen und der ETH Zürich. Der Beitrag erschien in der Zeitschrift «Proclim» der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz.

Das Schweizer Netto-Null-Ziel bei der Stromversorgung beruht mehrheitlich auf inländisch produzierter Energie. Um Schwankungen bei der Stromproduktion aus Erneuerbaren auszugleichen, brauchen wir jedoch den grenzüberschreitenden Handel. Dazu muss die Schweiz auch die Beziehung zu ihren Nachbarn klären. 

42 Stromverbindungen führen ins Ausland

Als Binnenland in der Mitte Europas ist die Schweiz bei der Energieversorgung stark mit den umliegenden Ländern vernetzt. Die Schweiz deckt aktuell etwa 75 Prozent ihres Energiebedarfs durch Importe aus dem Ausland (Brunner, 2020). Schaut man sich nur die Stromversorgung an, so sieht die Situation anders aus: Im Jahr 2020 produzierten die Schweizer Versorger übers Jahr gesehen rund 10 Prozent mehr Strom, als im Inland verbraucht wurde (BFS, 2021). Allerdings produziert die Schweiz im Sommer einen erheblichen Überschuss an Strom, während die Produktion in den Wintermonaten nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Sie ist somit auf Stromimporte im Winter und -exporte im Sommer angewiesen. Zudem fungiert die Schweiz aufgrund ihrer zentralen Lage in Europa und mit 41 grenzüberschreitenden Stromverbindungsleitungen als wichtige Drehscheibe des Stromhandels. Die zunehmende Elektrifizierung und die fluktuierende Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien setzt auch in Zukunft eine gute Vernetzung voraus. 

Der Strombedarf wird weiter steigen

Die Energieperspektiven 2050+ des Bundesamtes für Energie vergleichen und beschreiben verschiedene Szenarien, wie das Netto-Null-Ziel der Energieversorgung bis 2050 zu erreichen ist (BFE, 2020): Im Szenario «ZERO Basis» geht man davon aus, dass der gesamte inländische Endenergieverbrauch auf 524 Petajoule sinken wird, das wäre rund 31 Prozent weniger als 2019. Durch die Elektrifizierung des Energiesystems (insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme) rechnet man allerdings damit, dass der Stromverbrauch um ca. 11 Prozent zunehmen wird. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, sollen bis 2050 Importe die inländische Stromproduktion ergänzen. Obwohl ab 2050 also eine ausgeglichene Stromhandelsbilanz angestrebt wird, ist die Schweiz nach wie vor stark auf seine Nachbarstaaten und die Europäische Union angewiesen: Die gerechneten Szenarien gehen davon aus, dass im Winter 2050 ca. 9 TWh Strom importiert werden müssen, welcher hauptsächlich aus Wind erzeugt wird. 

Doch nicht nur um diese saisonalen Schwankungen auszugleichen, ist die Vernetzung mit dem Ausland wichtig: Bei der Erzeugung von Strom mit Wind oder der Sonne kommt es zu Schwankungen im Netz. Wir brauchen den grenzüberschreitenden Handel, um diese Schwankungen auszugleichen. Die Wasserkraft, die in der Schweiz eine bedeutende Rolle spielt, kann ebenso ausgleichend wirken und zur Stabilität des Stromnetzes beitragen. Zudem kann die Wasserkraft in Zeiten grosser Nachfrage zuverlässig Energie liefern – das ist für die Schweiz auch finanziell lukrativ, da dieser Strom teuer verkauft werden kann. Eine Voraussetzung ist daher, dass die Schweiz auch weiterhin gut im europäischen Strommarkt integriert ist und die grenzüberschreitenden Netzkapazitäten effizient genutzt werden. Dies ist im aktuellen politischen Kontext nicht per se gegeben.

2007 haben die Europäische Union (EU) und die Schweiz Verhandlungen zu einem bilateralen Abkommen im Elektrizitätsbereich initiiert. Damit sollte die Schweiz auch rechtlich und politisch in das europäische Stromsystem eingebunden werden. Der Abschluss eines Abkommens ist aber an die Klärung institutioneller Fragen gekoppelt. Der Bundesrat hat im Mai 2021 die Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen (sogenanntes Institutionelles Abkommen, InstA) abgebrochen (BR, 2021), die diplomatischen Beziehungen sind seither kühler. Die Schweiz versucht das Verhandlungspaket unter anderem um den Bereich Strom zu ergänzen. Die sechste sogenannte Sondierungsrunde im November 2022 deutet aber an, dass dieselben Themen und Differenzen auf dem Tisch liegen. Am Verhandlungsmandat der EU hat sich bisher nichts geändert. Sie setzt also die Klärung der institutionellen Fragen voraus für den Abschluss weiterer sektorspezifischer und die Aktualisierung bestehender Abkommen. 

Ausschluss vom europäischen Strombinnenmarkt hat negative Folgen

In den letzten Jahrzehnten hat sich der europäische Strombinnenmarkt laufend weiterentwickelt. Der grenzüberschreitende Stromhandel ist heute auf EU-Ebene reglementiert. Die Schweiz ist als Drittstaat von praktisch allen Marktmechanismen und Massnahmen für die Versorgungssicherheit ausgeschlossen (foraus 2020). Dies betrifft insbesondere die Marktkopplung, dem Zusammenschluss der Strommärkte, welche seit 2015 die meisten europäischen Länder umfasst. Der Ausschluss der Schweiz hat einen negativen Einfluss sowohl auf die Handelstätigkeiten als auch auf die Netzstabilität. Der grenzüberschreitende Kurzfristhandel findet seit 2018 ohne die Schweiz statt, Schweizer Handelsteilnehmer können von ihrer optimalen geografischen Lage im Herzen Europas nicht profitieren (VSE 2020). 

Seit dem Jahr 2021 anerkennt die EU die Schweizer Herkunftsnachweise nicht mehr an. Diese dienen der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung (also wo und wie er ursprünglich produziert worden ist) und können unabhängig vom physikalischen Strom gehandelt werden. Dadurch entgehen den Schweizer Stromproduzenten potenzielle Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich (NZZ, 2021). Und schliesslich ist das Inkrafttreten des EU Clean Energy Package im Jahr 2020 besonders bedeutsam. Diese Verordnung verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber in der EU, ab 2025 mindestens 70 Prozent der verfügbaren grenzüberschreitenden Kapazität für den Stromhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu reservieren. Es ist noch nicht klar, ob dadurch als Nicht-EU-Land weniger Kapazität für Stromflüsse in und aus der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Dies könnte zu Instabilität und höheren Kosten im Schweizer Stromnetz führen (Swissgrid, 2022). 

Das allgemeine Verständnis um die aussenpolitische Komponente der Energiepolitik ist seit Russlands Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 und der damit verbundenen Energiekrise in Europa stark gestiegen. Wie viel Energie eingespart werden kann, und wie schnell zusätzliche, erneuerbare Kapazitäten aufgebaut werden können, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Doch bereits vor der Energiekrise war klar, dass die ungelösten Fragen bezüglich der Beziehungen zur EU dringender werden. Studien zeigen, dass die Schweiz insbesondere während der nächsten Jahre tendenziell noch mehr erneuerbaren Strom importieren muss, weil noch nicht alle Kapazitäten aufgebaut sind (Gjorgiev et al 2021). 

Die Beziehung zur EU ist ausserdem auch für andere kurz- und langfristige Energieträger wie Erdgas, Wasserstoff und Biogas wichtig. Im Zusammenhang mit der Transition der Schweiz zu Netto-Null-Emissionen der Energieversorgung ist also nicht zu vergessen: Erstens beinhaltet das Ziel eine starke Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn. Zweitens ist die Vernetzung mit Europa zum aktuellen Zeitpunkt zwar physisch gegeben, steht aber hinsichtlich der weiteren Entwicklung, insbesondere politisch, vor grossen Hürden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Anna Stünzi promovierte am Center for Economic Research der ETH Zürich. Sie arbeitet aktuell als Post­doctoral Researcher an der Universität St. Gallen, hat eine Affiliation am Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und doziert an der Universität St. Gallen und der ETH Zürich. Seit November 2019 ist sie Präsidentin des Thinktanks «foraus».

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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Referenzen

[1] Brunner F (2020) Raus aus der Energieabhängigkeit. In: Energie und Umwelt [Schweizerische Energie-Stiftung SES], 4-5.
https://www.energiestiftung.ch/files/energiestiftung/publikationen/energie-und-umwelt/e-u_1_2020.pdf

[2] Bundesamt für Statistik (BFS) (2021) Versorgung.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/energie/versorgung.html

[3] Bundesamt für Energie (BFE) (2020) Energieperspektiven 2050 +.
[4] Bundesrat (2021) Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU wird nicht abgeschlossen. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83705.html
[5] Dörig S (2020) Strom. Ein Abkommen gegen den schleichenden Ausschluss. In: Der bilaterale Weg: Wie weiter mit einem überholten Betriebssystem? foraus Policy Brief.
https://www.foraus.ch/wp-content/uploads/2020/09/20200930_Der-bilaterale-Weg_WEB.pdf

[6] VSE (2020) CH und EU: Führt durchs Abseits auch ein Weg?
https://www.strom.ch/de/nachrichten/ch-und-eu-fuehrt-durchs-abseits-auch-ein-weg

[7] NZZ magazin (2021) Millionenschaden bei Stromfirmen wegen EU-Entscheid.
https://magazin.nzz.ch/wirtschaft/millionenschaden-bei-stromfirmen-wegen-eu-entscheid-ld.1646082

[8] Sissgrid (2022) Die 70%-Regel und die Schweiz.
https://www.swissgrid.ch/de/home/newsroom/blog/2022/die-siebzig-prozent-regel.html

[9] Gjorgiev B, Garrison JB, Han X, Landis F, van Nieuwkoop R, Raycheva E, Schwarz M, Yan X, Demiray T, Hug G, Sansavini G, Schaffner C (2021) Nexus-e: A platform of interfaced high-resolution models for energy-economic assessments of future electricity systems. Applied Energy, 177, 118193. DOI: 10.1016/j.apenergy.2021.118193.

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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3 Meinungen

  • NikRamseyer011
    am 29.01.2023 um 12:59 Uhr
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    Ein guter Artikel. Aber ungenau. Denn der Satz der Abschluss eines Stromabkommens «ist an die Klärung institutioneller Fragen gekoppelt» ist falsch. Der am Schluss der Geschichte, die Schweiz sei «als Drittstaat ausgeschlossen» und es gebe «politisch grosse Hürden» auch. Richtig wäre: Die EU-Bürokratie HAT ein Stromabkommen (das im Interesse beider Seiten wäre) an sachfremde, politische Auflagen in ihrem Sinne «gekoppelt». Und: Brüssel HAT die Schweiz «ausgeschlossen» und «politisch grosse Hürden» gegen sie aufgebaut. Denn es ist auch beim Storm wieder, wie bei der Forschung oder bei Medtech: Menschen, Universitäten und Firmen in der Schweiz UND in der EU wünschen Abkommen zum Nutzen beider Seiten. Doch die Brüsseler Funktionäre instrumentalisieren dies, um politisch Einfluss auf die Schweiz zu gewinnen. Das geht so weit, dass etwa Universitäten aus ganz Europa Brüssel aufgefordert haben, diese sachfremden Erpressungen gegen die Schweiz, die vorab in der EU schaden, zu unterlassen.

  • am 30.01.2023 um 10:17 Uhr
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    Was genau soll «klimaneutral» bedeuten? Ist das ein wissenschaftlich definierter Begriff? Was ist mit dem Platzbedarf, den Materialien, der Lebensdauer von Wind- und Sonnenkraftwerken – alles super und neutral? Es juckt kein Weltklima, ob eine kleine Schweiz «klimaneutral» ist, während überall auf dieser Welt neue Gas-, Öl- und Kohlekraftwerke enstehen. Sich von der Wind- und Sonnenenergie anderer Länder abhängig zu machen – die mal da sein wird und mal nicht – macht ein Land erpressbar und bringt keine nationale Versorgungssicherheit. Außerdem muss Energie billig und ständig verfügbar sein: das war übrigens die erste und wichtigste Aufgabe des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg. Teure Energie saugt den Leuten das Geld aus der Tasche, verteuert alle Produkte und Dienstleistungen, schmälert die internationale Wettbewerbsfähigkeit und sorgt so letztlich für Abstieg und Arbeitslosigkeit.

  • am 30.01.2023 um 18:23 Uhr
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    Hier wird wieder einmal ein politisches Credo unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit verbreitet.
    Woher der politische Wind in diesem Artikel bläst, erkennt man leicht an der Behauptung, der Bundesrat habe die Verhandlungen über ein Institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen. Tatsache ist, dass die Europäische Kommission verkündete, es gebe nichts mehr zu verhandelt. Der Bundesrat hat lediglich einen stringenten Schluss gezogen. Soviel Stringenz hatte in Brüssel jedoch niemand erwartet.

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