PFAS-Altlasten: Verursacher kommen fast ungeschoren davon
PFAS sind ein Problem, das vielen auf den Nägeln brennt. Über die ewigen Chemikalien herrscht ein grosser Informationsbedarf. Ämter, Immobilienverwaltungen, Bauwirtschaft, Feuerwehren, Landwirt:innen und Pensionskassen versuchen, sich in der derzeitige Rechtslage zurechtzufinden.
Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) lud am 25. März zu einer rasch ausgebuchten «Fachtagung Altlasten Intensiv» ein. Dort zeigte sich: Es gibt kaum einen Bereich, der nicht betroffen ist.
Bauen mit PFAS-Risiko
Vor allem, wer bauen will, steht vor Unsicherheiten. Eine PFAS-Sanierung sei zeitaufwendig und teuer, die Rechtslage schwierig, erklärten Isabel Baur (Jäckli Geologie AG) und Julia Hunziker (Ecosens AG) an zwei Beispielen. In einem Fall wurden PFAS entdeckt, nachdem die erste Schadstoffbewertung schon abgeschlossen war – eine böse Überraschung für den Bauherren.
Betroffene müssen sich mit zahlreichen Gesetzen auseinandersetzen – zum Beispiel mit der Altlastenverordnung, der Bauprodukteverordnung, der Trinkwasserverordnung oder dem Gewässerschutzgesetz. Die Entdeckung kann Genehmigungen verzögern und Projektpläne umwerfen. Schliesslich könne sie den Wert einer Immobilie mindern, legte Julia Selberherr (Wüest Partner) in einem Crashkurs Immobilienbewertung dar. Sobald die Sanierungskosten bekannt seien, führe das zur Abwertung der Immobilie.
Keine Haftung der Hersteller und Vertreiber PFAS-haltiger Produkte
Manchmal gelinge es, PFAS-haltigen Aushub auf der Baustelle so unterzubringen, dass er keine PFAS mehr abgebe. Ihn zu deponieren, sei schwierig und teuer, berichteten die Tagungsteilnehmer aus der Praxis. Er rate Deponien wegen der unsicheren Rechtslage eher dazu, derzeit keine PFAS-haltigen Materialien anzunehmen, sagte Marc Peyer, Vertreter der Kanzlei Bürgi-Nägeli.
Und war damit beim wichtigsten Punkt: Wer bezahlt am Ende? Verursacher und verantwortlich sei in erster Linie, wer PFAS in die Umwelt gebracht habe – in der juristischen Sprache der «Verhaltensstörer». Also zum Beispiel eine Feuerwehr, die PFAS-haltigen Löschschaum verwendet habe, erklärten die Juristen Peyer und Colette Schefer-Peisker (Ecosens AG).
Erst danach hafte der «Zustandsstörer». Gemeint ist, wer rechtlich zuständig ist, wie der Eigentümer eines Grundstücks. Praktisch seien meist alle Beteiligten gefordert. Produzenten oder Behörden hingegen haften in der Schweiz nicht. An den Kosten bisheriger Sanierungsfälle beteiligte sich oft der Bund.
Anders in den USA. Dort gelten häufig weniger strenge Vorschriften, dafür aber eine umfangreiche Herstellerhaftung. Konzerne wie 3M zahlten wegen PFAS bereits Milliarden Dollar (Infosperber berichtete). Zahlreiche Verfahren sind noch hängig.
Aufwendige Sanierung wegen zehn, zwanzig Gramm Chemie
Nach PFAS gesucht werde bisher nur, wenn bereits ein Verdacht bestünde, erklärten mehrere Fachleute. Beispielswiese auf ehemaligen Fabrikgeländen oder an Stellen, an denen Feuerwehrübungen stattgefunden haben. Es gibt jedoch zahlreiche andere PFAS-Quellen wie Industriebetriebe, Skiwachs, Klärschlamm oder Abwässer.
Für Boden und Aushub gibt es in der Schweiz derzeit keine einheitlichen Grenzwerte. Die meisten Verschmutzungen werden im Einzelfall beurteilt. Kaum jemand weiss das so gut wie die SBB, die ihre Infrastruktur bereits regelmässig auf PFAS untersuche, berichtete Matthias Damo (SBB-Infrastruktur). PFAS können in fast allem stecken, auch in Farbe, Putz und sogar in Beton.
Das hätten die SBB beim Ceneri Basistunnel erfahren müssen. Der beim Tunnelbau verwendete Spritzbeton verschmutzte das Wasser mehrerer Gemeinden. Inzwischen bestünden die SBB darauf, dass Bauunternehmen möglichst nur PFAS-freie Materialien verwenden, wie es der Bund auch von anderen Bauherrschaften verlangt.
Ein PFAS-Kataster sei «unrealistisch»
Tatsächlich gibt es in der Schweiz so gut wie kein Wasser und keinen Boden ohne PFAS, das haben Untersuchungen gezeigt. Allen Beteiligten helfen könnte ein Schweizer PFAS-Schadstoff-Kataster. Die ganze Schweiz flächendeckend zu untersuchen, sei aber momentan nicht realistisch, meinten mehrere Vortragende übereinstimmend.
Die Suche hat gerade erst begonnen. Um belastete Standorte zu finden, müsse man beispielsweise wissen, wo es einmal brannte und womit der Brand gelöscht wurde. Oder einen Zeugen finden, der noch genau weiss, wo eine Übung stattgefunden habe. Oder mit welchen Chemikalien genau ein Unternehmen hantierte.
Oft geht es um sehr kleine Mengen. Wegen weniger Gramm PFAS muss ein Gelände womöglich aufwendig saniert werden. Einer der angeführten Gründe: PFAS sind mobil und haben ein grosses Verschmutzungspotenzial. Ein sogenannter Hotspot kann klein sein, aber viel Wasser oder eine grosse Fläche verschmutzen.
«Messen, Messen, Messen!»
Also «Messen, Messen, Messen!». Überall, wo es möglich sei. Das sagte Nadine Schneider vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich. Schneider hat dabei vor allem Wasser und Abwasser im Blick. In Kläranlagen werden PFAS-Ewigkeitschemikalien bisher nicht abgesondert. Möglich wäre das eventuell mit Aktivkohlefiltern, «Wir wissen derzeit noch nicht, wie wir das handhaben, und ob der Aufwand angemessen ist», sagte die Geologin.
Auch das Sickerwasser der Deponien im Kanton Zürich wird auf PFAS geprüft. Ob stillgelegte Deponien nach 50 Jahren aus der Nachsorge entlassen werden können wie bisher, ist vor dem Hintergrund der langandauernden PFAS-Verschmutzung unklar. Im Grundwasser werden die Schweizer Trinkwassergrenzwerte nach einer Untersuchung von 2021 bisher nicht überschritten. Diese gelten für drei von hunderten PFAS.
Was am meisten fehlt, ist Planungssicherheit
Seine Kundinnen und Kunden bräuchten dringend Rechtssicherheit in Form von Gesetzen und Grenzwerten, sagt der Jurist Peyer. Andererseits wolle aber auch niemand einen Grenzwert, der sich womöglich in wenigen Jahren wieder ändere.
Es gibt laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu PFAS und auch die politische Entwicklung steht nicht still. Das macht Prognosen schwierig. PFAS-Grenzwerte hätten sich jedenfalls sowohl in den USA wie auch in Europa in den vergangenen Jahren stetig nach unten bewegt, erläuterte Michael Evangelou (ehemals ETHZ Bodenschadstoffe, heute Eberhard Recycling). Sie hingen nicht nur von der Gefährdung, sondern auch von den Testmöglichkeiten ab und nicht zuletzt von der Realität. Ein Grenzwert ist, kurz gesagt, nur dann sinnvoll, wenn er auch nachgewiesen werden kann und man eine Substanz mit vernünftigen Mitteln entfernen kann.
Die Schweiz kennt derzeit Grenzwerte für die Lebensmittel Fleisch, Fisch und Eier. Zum 1. Januar 2026 plant sie zusammen mit einigen EU-Ländern einen Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser für 20 verschiedene PFAS einführen. Dieser wäre weit strenger als die derzeit geltenden Grenzwerte von 0,3 Mikrogramm pro Liter für die Chemikalien PFOS und PFHxS und 0,5 Mikrogramm pro Liter für PFOA.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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