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Gibt es in Deutschland seit 2020: «Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.» © ARD

Autofahrer überholen Velos mit einer Handbreit Abstand

Marco Diener /  Viele Autofahrer handeln fahrlässig, wenn sie Velos überholen. Das zeigt eine Studie aus Österreich, der Schweiz und Deutschland.

Auch Velofahrern dürfte es kaum bewusst sein: Das Gleichgewicht können sie nur halten, wenn sie den Lenker immer wieder leicht einschlagen. Mal nach links, mal nach rechts. Das ergibt eine stete Zickzack-Fahrt. Wer langsam fährt und wer unsicher ist, fährt eine ausgeprägtere Zickzack-Linie.

Auch vielen Autofahrern dürfte das nicht bewusst sein, wie die Studie einer Forschungsgruppe zeigt, der unter anderen die Universität Salzburg, die Ostschweizer Fachhochschule und die Hochschule Karlsruhe angehören. Finanziert wurde die Studie vom Bundesamt für Strassen (Astra), vom deutschen Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz. Kürzlich berichtete das «Velojournal» über die Studie.

Die Forschungsgruppe mass bei über 7000 Überholvorgängen den Abstand. Zum Einsatz kamen dabei Velos, die mit mehreren Sensoren ausgerüstet waren. Zusätzlich massen die Forscher auch mit stationären Geräten.

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Eines der Geräte, mit denen die Forscher die Überholabstände massen.

Die Ergebnisse sind erschütternd: Den geringsten Überholabstand massen die Forscher in der süddeutschen Stadt Singen: sieben Zentimeter. Auf der Bundesstrasse B3 in der Nähe von Karlsruhe waren es acht Zentimeter.

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Diese Überholabstände massen die Forscher in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

In der Schweiz betrug der kleinste gemessene Abstand an der Badenerstrasse in Zürich bloss 21 Zentimeter. Durchschnittlich überholten Schweizer Autofahrer mit weniger Abstand als deutsche und österreichische.

Vor sechs Jahren kam die Konsumentenzeitschrift «Saldo» (Bezahlschranke) auf ähnliche Ergebnisse. In Basel betrug der kleinste gemessene Abstand damals 26 Zentimeter, in Zürich 41 Zentimeter.

Velo Auto Abstand
Wenn Autos knapp überholen, kann es für Velofahrer brenzlig werden.

In der Schweiz gibt es keine Vorschriften bezüglich Abstand beim Überholen. Im Strassenverkehrsgesetz steht bloss: «Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.»

In Deutschland hingegen gilt ein minimaler Abstand von 1,50 Metern. In Österreich sind es ebenfalls 1,50 Meter, ausserorts sogar 2,00 Meter. Aber auch Deutsche und Österreicher lassen sich nicht davon abhalten, Velofahrer zu knapp zu überholen, wie die Studie zeigt.

Die Forschungsgruppe erhob nicht nur die objektiven Daten, sondern befragte Velofahrer nach ihrem Sicherheitsempfinden und mass den Stress. Die Aussage, «Radfahren im Strassenverkehr erfordert Mut», erzielte in der Schweiz deutlich mehr Zustimmung als in Deutschland und Österreich.

Was also ist zu tun? Die Studienautoren kommen zum Schluss: «Für Radfahren bei beengten Verhältnissen gibt es keine optimale Lösung.» Trotzdem schlagen sie so genannte Kernfahrbahnen vor. Diese weisen auf beiden Seiten breite Radstreifen auf. Eine Sicherheits- oder eine Leitlinie fehlt. Eine Kernfahrbahn führt laut den Forschern zu «signifikant höheren Überholabständen».

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Die Brünigstrasse in Sachseln OW: Die Leitlinie wurde entfernt, dafür hat es jetzt zwei breite Radstreifen.
Z.277.1

Ferner schlagen die Forscher örtliche Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen vor. In Deutschland gibt es sie bereits (siehe Bild links), in der Schweiz allerdings noch nicht. Zudem empfehlen die Forscher der Schweiz, einen Mindest-Überholabstand von 1,50 Meter gesetzlich festzulegen – etwas, das die Velo-Lobby-Organisationen schon lange fordern.

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13 Meinungen

  • am 24.02.2025 um 12:45 Uhr
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    Forscher und die Velo-Lobby fordern 1.5m abstand im Gesetz festzuschreiben. Wie soll das überprüft werden? Linke fordern immer neue Gesetze und Verbote die kaum durchsetzbar oder überprüfbar sind. Dies schafft nur Unsicherheiten und kriminalisiert Motorfahrzeugführer. Überholverbote erachte ich auch als falsch da sie nur Unverständnis und Hass fördern. Besser miteinander als gegeneinander. Durchgehende Velowege könnten mehr Sicherheit schaffen als Mischverkehr und Verbote. Die hohe Zuwanderung wird auch in Zukunft diese Probleme noch fördern da der Verkehr durch diese immer mehr zunimmt. Das Risiko eines Unfalls steigt somit für alle an.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 24.02.2025 um 13:41 Uhr
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      Wie das überprüft werden soll? Mit Messgeräten.
      Der Mindestabstand ist durchaus überprüf- und durchsetzbar. Das zeigt das Beispiel Spanien, wo nach mehreren schweren Unfällen mit Radgruppen rigoros kontrolliert und bestraft wird. Die Wirkung ist nicht ausgeblieben.

    • am 25.02.2025 um 21:51 Uhr
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      und wie überprüfen sie die kriminellen Autofahrer, die ausserorts mit 100 oder mehr und 20 cm Abstand und weniger, an einem Radfahrer vorbei blochen?

      Jedem Velofahrer kann ich nur dringend empfehlen, niemals knapp am Strassenrand zu fahren, sondern mindestens mit 50 cm Abstand (vom Lenker).
      Je näher am Rand, desto näher überholen sie.

      Ich bin auch kein Autofahrer, der ausserorts langsam unterwegs ist.
      Aber ein Velo mit weniger als 1.50 Abstand überholen, wie es die meisten machen, gibt es nicht.

      Ob 1.50 m Abstand (vom Lenker) nicht etwas viel ist, wäre zu überdenken.
      1 m Abstand (vom Lenker) dürfte mindestens innerorts auch genügen + etwas Reserve ergäbe dann in der Praxis 1.2 m, also immer noch mehr als der Durschschnitt.

  • am 24.02.2025 um 13:59 Uhr
    Permalink

    Natürlich kann man einen Abstand von 1.50 m vorschreiben. Man sollte sich aber der Konsequenzen bewusst sein. Machen wir mal folgendes Rechenbeispiel: Randabstand 50 cm, Velo 80 cm, Abstand zu Auto 150 cm, Auto 200 cm, Randabstand 30 cm, total also 510 cm. Das bedeutet, dass ein Velo auf einer Strasse von weniger als 5 m 10 cm nicht überholt werden kann. Wenn ich dann beispielsweise im nächsten Sommer mit dem Velo von Tschamut auf den Oberalppass fahre, wird mich folglich auf der ganzen Strecke, also etwa während einer Stunde, niemand überholen. Da hoffe ich dann nur, dass ich auf der Passhöhe nicht gelyncht werde! Ich stelle mir aber natürlich die Frage, was zielführender ist: mit der Brechstange regulieren oder gegenseitige Rücksichtnahme mit gesundem Menschenverstand?

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 24.02.2025 um 14:46 Uhr
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      Die Strasse über den Oberalp ist deutlich breiter als 5,10 Meter. Schwere Motorfahrzeuge mit einer Breite von bis zu 2,55 Metern sind zugelassen. Wäre die Strasse nur 5,10 Meter breit, könnten sie nicht kreuzen.

      • am 25.02.2025 um 17:08 Uhr
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        Lieber Herr Diener, Sie scheinen die Oberalppassstrasse nur von der Urner-, nicht aber von der Bündner Seite zu kennen. Dass 2.55 m breite Busse verkehren, heisst leider nicht, dass die auch kreuzen können, ausser bei den wenigen Buchten. Schon 2 m breite Autos verursachen an verkehrsreichen Sommersonntagen ein Verkehrschaos. Dafür braucht es die Busse nicht einmal! Ich lade Sie gerne ein, zusammen die von mir vorgeschlagene Fahrradtour zu machen, Sie mit einem 1.5 m breiten, fluoreszenzfarbenen Plemper am Velo. Dann zählen wir die Fahrzeuge, die Sie auf dieser Strecke überholen. Sind Sie dabei?

    • am 24.02.2025 um 16:31 Uhr
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      danke meinen vorrednern
      alles vernünftig…
      nur: wir erhalten KEINE antwort zu lösungen zum sachverhalt, dass es autofahrer*innen gibt, welche velofahrer*innen haarscharf überholen, es wird nur relativiert.
      verbote und regelungen einfach den «linken» anzuhängen ist sehr billige argumenmtation.
      woher regelungen kommen, spielt letztendlich keine rolle.
      ES GEHT UM DIE SICHERHEIT, WENN NICHT UM MENSCHENLEBEN.
      erklären sie mir bitte, warum genau das von menschen mit immer breiter werdenen autos nicht angemessen berücksichtigt wird.
      sie werden kaum glauben, wie «miteinander» ich mit den motorfahrzeugen die strasse teile… das ändert NICHTS daran, dass die autofahrenden, aber auch busse und lastwagen mir dabei einfach nicht helfen wollen.

  • am 24.02.2025 um 14:59 Uhr
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    => Christian Büschi, Solothurn am 24.02.2025 um 12:45 Uhr :
    («….Durchgehende Velowege könnten mehr Sicherheit schaffen …..als Mischverkehr und Verbote….»).

    Da haben Sie jedenfalls mit dem ersten Teil Ihres Zitates recht. Leider weden diese Velowege nicht so schnell realisiert werden. Bis dahin ist das Überholverbot für Einspurfahrzeuge die unbedingte Notwendigkeit jedenfalls an Strecken, die nicht über den ausreichenden Seitenraum verfügen. Ihr philosophischen Miteinander ist das übliche Sozialisierungs-Mantra – welches ICH aber nicht mit meinem Leben bezahlen möchte. Nach Ihrer Theorie erzeugt ja das Mordverbot des Strafrechts nur immer weitere Morde.

  • Heinrich Frei
    am 24.02.2025 um 20:50 Uhr
    Permalink

    In Zürich finde ich es problematisch dass Velofahrrouten neuerdings zwischen Autofahrrouten verlaufen. Links und rechts der Velofahrbahn Autos, Lastwagen, Busse, Trolleybusse. Die Velorouten sind am Boden mit einem roten Belag gekennzeichnet. An der Wehntalerstrasse in Zürich in der Nähe des ehemaligen Radiostudios Brunnenhof hat es einen solchen Velostreifen, mit links und rechts Autofahrbahnzonen. Ich beobachte die Velofahrer vom Trolleybus aus, wenn sie auf diesem Streifen sich abstrampeln. Ihre Fahrt ist oft lebensgefährlich, ohne dass sie es merken, vielleicht erst im Spital.

  • am 25.02.2025 um 09:32 Uhr
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    Auch ich befürworte 1.5 Meter als Vorschrift.
    Diese soll dann aber auch bei den Radfahrern durchgesetzt werden.
    Dann hört das Durchzwängen an stehenden Kolonnen etc. auf.
    Und bei dieser Gelegenheit:
    Gleiche Bussen für alle Fahrzeuge und Helmpflicht für alle Fahrer von Einspurfahrzeugen.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 25.02.2025 um 10:57 Uhr
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      In der Verkehrsregelnverordnung steht: «Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren.» Wenn sich Autofahrer daran halten und tatsächlich links im Fahrstreifen fahren, dann können Velofahrer rechts überholen, ohne sich durchzuzwängen.
      Das ist gemäss Verkehrsregelnverordnung übrigens auch erlaubt: «Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt.»

  • am 25.02.2025 um 14:21 Uhr
    Permalink

    Meiner Frau ist einmal passiert, sie wurde von einem Bus überholt, der dann wegen einer Verkehrsinsel gleich wieder einschwenkte und ungeplant bei einem Fussgängerstreifen abrupt anhalten musste.

    Folge: Sie fuhr in eine Situation hinein, wo sie keinen Platz hatte und bevor sie anhalten konnte, kam sie mit dem Pedal an die Trottoirkante und stürzte spektakulär aufs Trottoir. Der Busfahrer stieg aus und half meiner Frau.

    Seitdem fährt sie leider nicht mehr Velo.

    Tja, wir leben halt nicht in den Niederlanden.

  • am 25.02.2025 um 18:28 Uhr
    Permalink

    zit(«…Dann hört das Durchzwängen an stehenden Kolonnen etc. auf….») – na da spricht der Neid der 2-Spur-Meute, wenn sie ihre ca. 500PS mal kurzzeitig nicht anwenden kann. DENN : das Gefahrenpotential für den Radfahrer gegenüber einer STEHENDEN Automasse ist auch bei geringem Abstand viel geringer ( Impulssatz). Aber das Neidpotential rührt wohl aus der Situation vor einer ROT-Ampel her : hat man diesen lästigen Radler gerade überholt, muß man das Manöver gleich erneut durchführen bzw. erst mal die (erlaubte!) Gelegenheit ABWARTEN – und DAS führt ja bei vielen Autofahrern fast zu epileptischen Anfällen. Übrigens : die zunehmende Zahl von E-bikes macht es den Autofahrern auch nicht gerade leicht, weil die Einschätzung der Geschwindigkeit schwieriger ist – man denkt «die Alte Dame » kann ich noch beqem überholen, doch siehe da – sie düst mit ungeahnter Geschwindigkeit davon.

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