Sperberauge
Seit 3. Juli: EU verbietet Wegwerf-Plastik
Die EU hat ein Plastikverbot von 2019 umgesetzt, um die globalen Plastikmüllflut einzuschränken. Das seit Samstag, 3. Juli geltende Verbot betrifft vorerst noch wenige Produkte, die aber einen grossen Teil des Einweg-Mülls ausmachen. Betroffen sind Plastikbesteck und -geschirr, Ohrenstäbchen, Trinkhalme, Rührstäbchen, Fast-Food-Verpackungen, Becher aus Styropor und Luftballonstäbe aus Plastik.
Verbot betrifft auch «bioabbaubare» Kunststoffe
Das Verbot bezieht sich auch auf sogenannte «oxo-abbaubare» Kunststoffe in Wegwerfprodukten, die als «biobasiert» oder «bioabbaubar» gekennzeichnet sind, weil diese sich zwar in kleine Stücke zersetzen, diese danach aber nur schwer weiter abbaubar sind. Infosperber hat auf die Problematik sogenannter «Biokunststoffe» bereits 2019 hingewiesen.
Vorerst dürfte sich die Neuregelung nur wenig bemerkbar machen, die Händler dürfen Restbestände verbrauchen. In der Summe handelt es sich auch um nur wenige Produkte, was Anreize schaffen soll, auf Mehrweglösungen umzusteigen. Einige Umweltverbände kritisieren das Verbot deshalb als vor allem symbolisch.
Der bekannte To-Go-Kaffeebecher aus Pappe mit Plastikdeckel bleibt beispielsweise auf dem Markt. Wie andere Plastikprodukte, die nicht einfach ersetzbar sind, muss er aber gekennzeichnet werden., genauso wie zum Beispiel Zigarettenfilter, Damenbinden und Feuchttücher.
Plastiksäcke und -flaschen werden folgen
Ab 2022 werden zusätzlich Plastiksäcke ausser der sogenannten «Hemdchentüten» vom Markt verschwinden. Die «Raschelsäckchen», die Supermärkte zum Verpacken von Gemüse anbieten, werden bleiben. Dazu kommt 2022 auch ein Pfand auf Einweggetränkeflaschen aus Plastik.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Wenn schon Pfand, dann aber bitte ein hohes von mindestens 0,50 Cent, besser 1,00€. Der Betrag sollte in der Haushaltskasse «wehtun».
Zum Kommentar um 13:41 Uhr:
Dazu ist noch zu sagen, dass ein Pfand natürlich noch nicht die großflächige Vermeidung von Plastikmüll ersetzen kann. Jedenfalls wird es dem Verbraucher schon bei der Grundversorgung so gut wie unmöglich gemacht, umweltbewusst zu handeln.
Die Frage sei erlaubt: Und was macht die Schweiz?