Wohnungskrise: Gammelverfahren beim Bauen
Red. – Dies ist ein Gastbeitrag von Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und alt SP-Nationalrat. Sein Artikel erschien zuerst in der «Handelszeitung».
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Der Zürcher Regierungsrat schlug Alarm, adressiert an die Behörden in Bundesbern. Trotz Wohnungsnot und Bauteuerung seien derzeit Baubewilligungsverfahren für 4000 neue Wohnungen im Kanton blockiert.
Nicht Monate, sondern oft Jahre verstreichen bis zum Baubeginn. Komplexe Gammelverfahren bei Ämtern verzögern und verteuern den Wohnungsbau: Da kommt erstens die Raumplanungsgesetzgebung ins Verfahrensspiel, verantwortlich ist das Bundesamt für Raumentwicklung unter Bundesrat Albert Rösti. Zweitens das Natur- und Heimatschutzgesetz, betreut durch das Bundesamt für Umwelt, auch bei Rösti. Dann wird drittens der Ortsbildschutz beim Bundesamt für Kultur unter Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider geprüft. Und schliesslich macht oft auch das Bundesamt für Wohnungswesen unter Bundesrat Guy Parmelin Auflagen. Die Organisation «Pro Natura» frohlockte über solche Verhinderungen: «Neue Bauzonen werden kaum noch ausgeschieden.» Man will lieber Mais- und Rapsfelder bewahren (notabene Biodiversitätskiller!) als neue begrünte Wohnquartiere zulassen.
Rekurse der Nachbarn bis Bundesgericht
Hinzu kommen die Einsprachen von Nachbarn und kleinen Hauseigentümern mit einer Rekurskaskade zum Zug, oft dreistufig mit einer Gammeljustiz bis zum Bundesgericht, das sich äusserst schutzfreudig gebärdet. Das Parlament hatte im letzten Herbst das Lärmschutzgesetz etwas baufreundlicher gestaltet, nachdem viele Wohnbauvorlagen durch rigide Bundesgerichtsentscheide blockiert worden waren. Doch bis heute ist die Anpassung der Lärmschutzverordnung im Departement Rösti immer noch unterwegs, was der Zürcher Regierungsrat kritisierte.
Nun haben die prozessfreudigen Rechtsanwälte mit ihrem Rekurs-Businessmodell das ISOS, das «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung», als neues Tummelfeld ausgewählt. Darunter fallen nicht nur der Schutz historischer Bauten, sondern auch alle Schutzräume, Photovoltaikanlagen, der Gewässer- und Grundwasserschutz in 1200 Ortschaften. Dadurch fallen drei Viertel des Zürcher Stadtgebiets unter das ISOS. Und jedes Mal, wenn ein Bauprojekt zum Beispiel das Grundwasser-Schutzgebiet tangiert, muss der Kanton das Bundesamt für Kultur BAK (!) einbeziehen. Deshalb werden in der Stadt Zürich derzeit 300 Bauprojekte mit tausenden Wohnungen unter ISOS-Prüfung verzögert.
Weiss die eine Hand, was die andere tut? Zwar hat Bundesrat Parmelin seit 2022 schon drei Runde Tische zu Mietrecht und Wohnungsmangel organisiert. Bundesrätin Baume-Schneider macht jetzt einen neuen zur ISOS-Prozedur. Aber wer koordiniert? Wer führt?
Verdichtetes Bauen ist familienfeindlich
Es gibt valable Vorschläge. Der Städteverband fordert ein nationales Vorkaufsrecht beim Bauland für die Gemeinden, wovon nicht nur der Wohnungsbau, sondern auch der Gewerbebau durch Zonenzuteilung und Landpreislimitierung profitieren würde. Sieben Kantone kennen es bereits. Es ermöglicht zum Beispiel Vorgaben für den Pflichtanteil von Wohnungen mit Kostenmiete und belohnt mit rascheren Verfahren auch private Immobilieninvestoren.
Das rhetorische Befreiungs-Mantra lautet heute von den Grünen bis zu den Konservativen: «Mehr verdichtetes und höheres Bauen!» Aber Verdichtung in bestehenden Gebäuden, wie Dachstockausbau, Gartenanbauten, ist extrem teuer. Und verdichtete Zonen mit hohen Wohnblöcken sind familienfeindlich: zu wenig Spielplätze, zu wenig Stauraum in Kellerabteilen mit 2 mal 3 Metern, wenige Autoeinstellhallenplätze. Dies obschon Familien mit Kindern mehr Platz brauchen für Velos, Anhänger, Kinderwagen, Snowboards, Ski und Sportgeräte. (Ich war 13 Jahre Präsident des Deutschschweizer Mieter- und Mieterinnenverbands und weiss, wovon ich spreche.)
Den Preis zahlen Familien und Zuzüger
Was passiert heute, da in Städten und Agglomerationen angesichts der demografischen Entwicklung zu wenig Wohnraum gebaut werden kann? In einer Stadt nach der andern gibt es Druck mit Volksinitiativen. Mehr öffentliche Mittel und Zonenanteile für den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Kostenmiete sind unverzichtbar, aber auch dieser unterliegt den langsamen Verfahren. Nun kommt eine Welle von Volksbegehren der Mieterseite für Mietzinsdeckelung und Renovationskontrollen. Nach Genf hat auch Basel 2022 ein Wohnschutzgesetz angenommen. Es hat zwar die Anzahl Leerkündigungen von 379 auf 1 erfolgreich reduziert, aber der Neuwohnungsbau in der Stadt Basel ist zunächst doppelt so stark eingebrochen wie in Basel-Landschaft. In Zürich und anderswo laufen ähnliche Volksbegehren mit grossem Potential.
Den Preis für diese verschleppte und verteuerte Bautätigkeit, für den Behördenwirrwarr und die Gammelverfahren zahlen nicht wir, die Alten. Sondern die Jüngeren, die Familien mit Kindern, die Neuzuzüger. Das ist die grösste Hypothek für die nachfolgende Generation!
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rudolf Strahm war SP-Nationalrat und eidgenössischer Preisüberwacher. Er war sieben Jahre SP-Zentralsekretär, wirkte vier Jahre als Präsident des bernischen und 13 Jahre als Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (Deutschschweiz).
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
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