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Gewalt und Zerstörung in Syrien: Kriegsverbrecher sollen zur Rechenschaft gezogen werden © Syria Comment

UNO will Kriegsverbrechen in Syrien bestrafen

Andreas Zumach /  Eine Arbeitsgruppe der UNO soll Beweise für Kriegsverbrechen in Syrien sammeln als Grundlage für spätere Gerichtsverfahren.

Die UNO erhöht den Druck für eine Strafverfolgung der schweren Menschenrechtsverstösse im Syrienkonflikt. Die Generalversammlung in New York beschloss in der Nacht zum Donnerstag die Einsetzung einer «internationalen, unabhängigen und unparteiischen Arbeitsgruppe», die Beweise sammeln soll für «Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit», die seit Beginn des Konflikts 2011 verübt wurden – von welcher Seite auch immer. Für die Resolution stimmte die absolute Mehrheit von 105 der 193 UNO-Mitglieder. 15 Staaten – darunter Syrien, Russland, China, Iran und Kuba – votierten dagegen, 52 Länder enthielten sich der Stimme. Die Arbeitsgruppe soll zunächst aus freiwilligen Beiträgen von UNO-Staaten finanziert werden. Der UNO-Generalsekretär wurde beauftragt, bis spätestens 10. Januar die Mitglieder der Arbeitsgruppe zu berufen.
Berichte dokumentieren Gräueltaten
Die Arbeitsgruppe soll eng zusammenarbeiten mit der «Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu Syrien», die der Menschenrechtsrat der UNO in Genf bereits Ende 2011 eingesetzt hat. Obwohl ihr die Regierung von Präsident Bashar al Assad bis heute den Zugang zu Syrien und jegliche Kooperation verweigert, hat die UNO-Kommission inzwischen 13 umfangreiche Berichte über mutmassliche Verbrechen vorgelegt. Die Berichte beruhen auf Interviews mit vielen tausend überlebenden Opfern und Zeugen dieser Verbrechen, auf Aussagen von ehemaligen Mitgliedern der syrischen Streitkräfte, Polizei und Geheimdienste sowie auf umfangreichen Dokumenten, die ein ehemaliger Mitarbeiter eines unmittelbar Präsident Assad unterstellten Regierungsgremiums in Damaskus ausser Landes geschmuggelt hat. Diese Dokumente belegen die unmittelbare Befehlsverantwortung von Assad nicht nur für zahlreiche mutmassliche Kriegsverbrechen sondern auch für die Ermordung, Folter, willkürliche Inhaftierung und andere Misshandlungen von (vermeintlichen) Oppositionellen.
Die grosse Mehrheit der von der Untersuchungskommission dokumentierten Anschuldigungen, Indizien und Beweise betreffen mutmassliche Verbrechen der syrischen Regierungsstreitkräfte oder der mit ihnen verbündeten Milizen. Auch mutmassliche Verbrechen diverser Rebellenmilizen sowie der beiden Terrororganisationen «Islamischer Staat» und des syrischen Al-Kaida-Ablegers Al-Nusra-Front sind dokumentiert.
Resolution soll Strafverfolgung ermöglichen
Schon mehrfach forderte die Untersuchungskommission den UNO-Sicherheitsrat auf, den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) mit Ermittlungen zu den in Syrien verübten Verbrechen zu beauftragen. Da Syrien nicht Mitglied des ICC ist, kann der Gerichtshof Verfahren gegen syrische Staatsbürger aber nicht aus eigener Initiative, sondern nur auf Anweisung des Sicherheitsrats einleiten.
2014 verhinderten Russland und China mit ihrem Veto einen entsprechenden Ratsbeschluss. Aus diesem Grund initiierte Liechtenstein die Resolution der Generalversammlung. Auch die Schaffung eines UNO-Sondertribunals zu Syrien – so wie 1993/94 zu Ex-Jugoslawien und zu Ruanda – würde wohl am Veto aus Moskau und Peking scheitern. Nach dem Weltrechtsprinzip könnten allerdings auch die nationalen Justizsysteme aller Staaten Ermittlungen und Strafverfahren zu den in Syrien verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit durchführen.
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KOMMENTAR
Politisches Signal gegen die Straflosigkeit
(zum.) Die Resolution der UNO-Generalversammlung zum Sammeln von Beweisen für die im Syrienkonflikt verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit ist in erster Linie ein wichtiges politisches Signal gegen die Straflosigkeit. Zugleich ist der Beschluss ein schon lange überfälliger Schritt zur Emanzipation der Generalversammlung von dem im Syrienkonflikt seit über fünf Jahren völlig blockierten Sicherheitsrat.
Operativ schafft diese Resolution allerdings zunächst keine neuen Möglichkeiten. Die künftige Arbeitsgruppe der Generalversammlung dürfte auf dieselben Hindernisse und Widerstände stossen, die die Syrien-Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats bereits seit Ende 2011 erlebt – insbesondere durch die Regierung Assad.
Trotz massiver Behinderung hat diese Kommission inzwischen so umfangreiches Belastungs- und Beweismaterial gesammelt, dass die Einleitung von Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof mit Aussicht auf Erfolg schon längst möglich gewesen wäre. Doch diese Massnahme dürfte weiterhin und auf nicht absehbare Zeit am Veto Russlands und Chinas scheitern.
Dieselbe Blockade gilt für die Schaffung eines UNO-Sondertribunals zu den in Syrien verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Doch derartige Verbrechen können nach dem Weltrechtsprinzip auch von den nationalen Justizsystemen aller 193 UNO-Mitglieder verfolgt werden.
Wenn die 105 Staaten, die für die Resolution der Generalversammlung gestimmt haben, es ernst meinen mit dem Ende der Straflosigkeit, sollten sie diese Handlungsoption jetzt aktiv einsetzen. Zur Glaubwürdigkeit des UNO-Beschlusses würde zudem erheblich beitragen, wenn alle seine Befürworterstaaten, die bislang noch den einen oder anderen Gewaltakteur und potentiellen Kriegsverbrecher in Syrien mit Waffen, Geld oder auf andere Weise fördern, diese Unterstützung endlich einstellen würden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Andreas Zumach arbeitet als Korrespondent bei der UNO in Genf u.a. für die «Tageszeitung» (taz Berlin) und «Die Presse» (Wien).

Zum Infosperber-Dossier:

BasharalAssad

Der Krieg in Syrien

Das Ausland mischt kräftig mit: Russland, Iran, USA, Türkei, Saudi-Arabien. Waffen liefern noch weitere.

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Eine Meinung zu

  • am 25.12.2016 um 15:09 Uhr
    Permalink

    Dieser Bestrafungswahn wird nicht zu einer friedlichen Welt führen.

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