Kommentar
Pazifismus muss glaubwürdig sein (Teil 1)
Red. Dieser Text basiert auf einem Vortrag, den Andreas Zumach letzten April bei einer Tagung von deutschen Friedensorganisationen in Heidelberg zur Zukunft des Pazifismus gehalten hat. Der Beitrag ist auch in der neusten Ausgabe der «Friedenszeitung» erschienen.
1. Aktiver Einsatz für zivile Instrumente zur Konfliktbearbeitung
Oberste Priorität für Pazifistinnen und Pazifisten – über die eigene Weigerung zum Einsatz von Gewalt hinaus – ist das aktive politische Engagement für die Schaffung, Stärkung und den rechtzeitigen Einsatz ziviler Instrumente zur Bearbeitung von Konflikten: Instrumente zur Früherkennung von Konflikten, zur Prävention ihrer gewaltsamen Eskalation, zu deren Deeskalation und Beilegung sowie zur Überwindung der Konfliktursachen und schliesslich zur Nachsorge für die Opfer der Konflikte und für den Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen.
Dabei gilt es, der in der politischen Klasse (gemeint sind die gewählten Verantwortlichen in Parlament und Regierung) sowie von MedienvertreterInnen weitverbreiteten Behauptung oder Annahme zu widersprechen, es existierten bereits nennenswerte oder gar ausreichende Instrumente zur zivilen Konfliktbearbeitung. Tatsächlich sind die finanziellen, personellen, logistischen und sonstigen Ressourcen, die für zivile Konfliktbearbeitung heute in den meisten der 193 Uno-Staaten (mit Ausnahme der skandinavischen Länder) national zur Verfügung stehen oder die von den Nationalstaaten an die Uno, OSZE und andere multilaterale Institutionen übergeben werden, immer noch katastrophal unterentwickelt und gemessen am Bedarf nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Vorrang geniessen weiterhin die militärischen Instrumente. Und angesichts der mittelfristigen Ausgabenplanungen für die Streitkräfte der meisten westlichen Staaten – auch der Schweiz – sowie Russlands, Chinas, Indiens und anderer Staaten insbesondere in Asien droht sich dieses Missverhältnis in den nächsten Jahren sogar noch weiter zu verschärfen.
2. Mythen zur Rechtfertigung von Gewaltmitteln widersprechen
Seit dem Ende des Kalten Krieges vor einem Vierteljahrhundert sind eine Reihe von Mythen entstanden über neue Bedrohungen und die Veränderung der Natur von Gewaltkonflikten. Mythen, die vom Westen (USA/Nato) wie auch von Russland zur Rechtfertigung des Einsatzes kriegerischer Gewalt genutzt werden. Diese Mythen haben bis in die Reihen der Friedensbewegung Verunsicherung verursacht, den Widerspruch und Widerstand gegen den Einsatz kriegerischer Gewalt geschwächt oder gar zu zumindest stillschweigender Zustimmung geführt. Der hartnäckigste und wirkmächtigste Mythos ist die Behauptung von den «neuen Kriegen». Im deutschen Sprachraum wurde und wird diese Behauptung in erster Linie und mit grossem Erfolg von Herfried Münkler, Politikprofessor an der Berliner Humboldt- Universität, verbreitet. Die wichtigsten Punkte der Behauptung lauten:
➤ Im Unterschied zu den überwiegend zwischenstaatlichen Gewaltkonflikten während des Kalten Krieges zwischen 1950 und 1990 finden die Gewaltkonflikte seit 1990 überwiegend innerstaatlich statt. Es handelt sich um «asymmetrische Kriege» mit neuen Mitteln der Kriegsführung (Anschläge, Selbstmordattentate etc.) im Unterschied zu den früheren klassischen Kriegen zwischen den regulären Streitkräften zweier Länder.
➤ In diesen «neuen Kriegen» treten neue Kriegsakteure auf (illegitime Kämpfer, Aufständische, kriminelle Banden, Warlords, Terroristen etc.) mit neuen Motiven und Interessen (Kampf gegen die staatliche Ordnung oder die Regierung, religiöse oder ethnische Konkurrenzen, sich vom Krieg zu ernähren etc.), die sich nicht an die Regeln des Kriegsvölkerrechts (Genfer Konventionen etc.) halten.
➤ Eine ganz neue Bedrohung ist der Terrorismus. Ein Beispiel für die Wirkmächtigkeit dieser Behauptungen ist die Argumentation, mit der SPD-Politiker Erhard Eppler, in den 1980er-Jahren einer der prominenten Vertreter der Friedensbewegung in Deutschland, ab Ende der 1990er-Jahre für den militärischen Einsatz im ehemaligen Jugoslawien plädierte und für ein Zusammengehen von Pazifisten mit Militärs (u.a. «Gehetzte Vorreiter» in der «taz.die tageszeitung» vom 19.11.2001).
Tatsächlich sind die Behauptungen Münklers und anderer über die «neuen Kriege» empirisch falsch und irreführend. Bereits von den weltweit rund 230 Gewaltkonflikten, die während des Kalten Krieges (1950 bis 1989) stattgefunden haben, waren über 80 Prozent innerstaatliche.
➤ Die Befreiungs- und Entkolonisalisierungskriege in den 1950er- bis 1970er-Jahren des letzten Jahrhunderts waren sämtlich «asymmetrische» Gewaltkonflikte zwischen den regulären Streitkräften der Kolonialmächte und den Aufständischen bzw. Befreiungsorganisationen in den damaligen Kolonien.
➤ «Asymmetrische» Gewaltkonflikte waren auch der Krieg der nordvietnamesischen Vietkongs gegen die regulären Streitkräfte der USA (1966-1975), der Krieg der von den USA unterstützten islamistischen Mudschaheddin in Afghanistan gegen die sowjetische Besatzungsarmee (1980-1988) oder der fast 30-jährige Krieg der britischen Streitkräfte gegen die Irisch-Republikanische Armee (IRA) in Nordirland.
Auch in diesen asymmetrischen Gewaltkonflikten während der Phase des Kalten Krieges existierten bereits die Motive und Interessenlagen von Konfliktakteuren, die dann von Herbert Münkler und anderen erstmals mit Blick auf die ersten innerjugoslawischen Zerfallskriege (Slowenien, Kroatien, Bosnien) der Jahre 1991 bis 1995 als ‹neu› behauptet wurden.
Und in all den asymmetrischen Gewaltkonflikten während der Phase des Kalten Krieges missachteten nicht nur die «irregulären» Kämpfer der einen Seite die Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts (an die sie formal nicht gebunden waren), sondern auch die regulären Streitkräfte der anderen Seite, für die diese Bestimmungen völkerrechtlich verbindlich waren. Das gilt auch für die Kriege, die die regulären Streitkräfte der USA, der Nato sowie Russlands seit Ende des Kalten Krieges im Irak, gegen Serbien/Montenegro, in Tschetschenien und in Afghanistan führten.
Auch der «Terrorismus» (der Begriff wird hier nur mit Vorbehalt benutzt, da es bis heute keine international vereinbarte Definition gibt), mit dessen Bekämpfung sowohl der Westen wie auch Russland seit den Anschlägen vom 11. September 2001 den Einsatz militärischer Mittel in immer stärkerem Masse begründen, ist keineswegs eine «neue Bedrohung».
«Terroristische» Anschläge gab es bereits im 19. Jahrhundert – zum Beispiel gegen das britische Königreich. Auch einige der Befreiungsbewegungen der 1950er- bis 1980er-Jahre und ihre Führer wurden damals vor allem von westlichen Regierungen als «Terrororganisationen» und «Terroristen» gebrandmarkt (zum Beispiel die Befreiungsbewegung der südafrikanischen Schwarzen gegen das Apartheid-Regime und ihren Führer Nelson Mandela oder die Palästinensische Befreiungsorganisation PLO und ihr Vorsitzender Yassir Arafat).
Neu ist allerhöchstens, dass die islamistisch gerechtfertigten Terroranschläge seit Anfang der 1990er-Jahre (von denen über 95 Prozent bislang im Krisenbogen zwischen Marokko und Pakistan stattgefunden haben und deren Opfer zu über 95 Prozent Muslime waren) inzwischen auch die Wohlstands- und (vermeintliche) Sicherheitsinsel Europa erreicht haben.
Der Druck der Bilder
Tatsächlich neu sind die mediale Vermittlung von Gewaltkonflikten und der dadurch entstandene massive Handlungsdruck. Bedingt durch die neuen technischen Kommunikationsmittel (Internet, Smartphones) und noch verschärft durch die wachsende Konkurrenz zwischen den elektronischen Medien (in Deutschland seit der Zulassung privater Fernseh- und Rundfunksender Ende der 1970er-Jahre) strömen in immer schnellerer Abfolge immer mehr Bilder und andere (vermeintliche) Informationen von immer mehr Quellen aus Krisen- und Konfliktregionen auf die Internet- und Smartphone-Nutzer sowie Fernsehzuschauer ein. Und zwar nach der Regel: Wer verbreitet die spektakulärsten/blutigsten/aufregendsten Bilder und Informationen als Erster.
Die Printmedien stehen unter Druck, zumindest einen Teil der elektronisch übermittelten Bilder und Informationen nachzudrucken – oft ohne in der Lage zu sein, deren Seriosität zu überprüfen. All das erhöht den Handlungsdruck auf die politisch Verantwortlichen in Regierung und Parlament und den Erwartungsdruck in der Bevölkerung, dass endlich etwas geschieht, um das Leiden von Menschen in Konfliktregionen zu beenden.
Damit wird der Boden bereitet für den Einsatz von Gewaltmitteln. Der sogenannte Islamische Staat verschärft diesen Druck noch, indem er als erster Gewaltakteur der Geschichte unter höchst professioneller Nutzung sämtlicher klassischer wie moderner Medienformate und Kommunikationsintrumente die Bilder und Videos der eigenen Gräueltaten weltweit verbreitet.
Einäugiger Pazifismus ist unglaubwürdig – zum Umgang von Pazifisten und Friedensbewegung mit dem Ukrainekonflikt
Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit von Pazifismus ist seine Glaubwürdigkeit. Das bedeutet, den Einsatz und die Androhung militärischer Gewaltmittel ausnahmslos zu kritisieren, egal, wo und durch wen sie stattfinden. An dieser Glaubwürdigkeit mangelt es bislang im Hinblick auf den Ukrainekonflikt in Teilen der deutschen Friedensbewegung und auch bei pazifistischen Gruppen und Organisationen.
Ein Beispiel für diese fehlende Glaubwürdigkeit ist der Textvorschlag für Reden beim Ostermarsch 2014 in Deutschland, der damals von der Kooperation für den Frieden (an der Pax Christi, der Bund für soziale Verteidigung, die DFG-VK und andere Organisationen mit pazifistischem Selbstverständnis beteiligt sind) beschlossen und bundesweit verbreitet wurde. In diesem Text findet sich kein kritisches Wort zu der kurz zuvor unter Einsatz und Androhung militärischer Gewaltmittel erfolgten völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und auch nicht zu der – ebenfalls völkerrechtswidrigen – hybriden Kriegsführung Russlands in der Ostukraine.
Auch in vielen späteren Texten aus der Friedensbewegung kommt diese notwendige Kritik am Vorgehen Russlands nicht vor. Und bei zahlreichen Veranstaltungen seit Frühjahr 2014 konnte man erleben, dass die Völkerrechtswidrigkeit des russischen Vorgehens unter Verweis auf die gravierenden völkerrechtswidrigen Kriege und andere Gewaltakte des Westens in den letzten 25 Jahren relativiert, verharmlost oder gar völlig geleugnet wurde.
Der in Teilen der deutschen Friedensbewegung wegen seiner scharfzüngigen Kritik an Bundeswehr und Nato sehr geschätzte Ex-Oberstleutnant der Bundeswehr, Jürgen Rose, denunzierte Kritiker des völkerrechtswidrigen Vorgehens Russlands sogar mit dem Vorwurf, sie seien «der antirussischen Propaganda von einer ‹vorgeblichen Annexion› der Krim auf den Leim gekrochen, ganz so wie die übergrosse Mehrheit der hiesigen Konzernmedien- Journaille, auf deren Stirn in kapitalen Lettern das Qualitätssiegel ‹BRAINWASHED BY U.S.› aufscheint».
Jede weitere Debatte über diese Frage und eine von westlichen wie von russischen Regierungsinteressen unabhängige und souveräne eigene Haltung schloss Rose aus mit der apodiktischen Feststellung: «Der Behauptung, bei der Sezession der Krim handle es sich in Wahrheit um eine Annexion seitens Russlands, kommt in etwa der gleiche Erkenntniswert zu wie der Aussage, dass die Erde kein Ellipsoid, sondern eine Scheibe sei.»
Rose und auch viele andere Apologeten des russischen Vorgehens berufen sich auf den Hamburger Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel, der den Kosovo-Krieg der Nato von 1999 und den Irak-Krieg der USA von 2003 in Artikeln für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) noch eindeutig als völkerrechtswidrig eingestuft hatte. In einem Artikel für die FAZ vom 7. April 2014 verharmloste Merkel die Annexion der Krim durch Russland zu einem innerukrainischen Sezessionsvorgang, auf den völkerrechtliche Kriterien «keine Anwendung» fänden.
Dabei beschönigte Merkel die Umstände und das Ergebnis des von Russland mit Gewaltmitteln durchgesetzten Referendums zur Abspaltung der Krim von der Ukraine vom März 2014. Weder Rose noch Merkel haben ihre Haltung bis heute korrigiert, obwohl Präsident Putin inzwischen längst öffentlich eingeräumt hat, was er zunächst geleugnet hatte: dass im Vorfeld des Referendums vom März 2014 russische Soldaten und Waffen auf die Krim verlegt wurden.
Die unkritische Haltung gegenüber dem völkerrechtswidrigen russischen Vorgehen auf der Krim und in der Ostukraine offenbart einen besorgniserregenden Mangel an geistiger Unabhängigkeit und intellektueller Souveränität. Sie trägt dazu bei, die universell gültigen Normen des Völkerrechts und der Menschenrechte zu unterminieren und zu schwächen. Man kann (und muss) doch einerseits
➤ die völkerrechtswidrigen Kriege des Westens seit Ende des Kalten Krieges schärfstens kritisieren,
➤ die Hauptverantwortung dafür, dass es ab Ende 2013 zu dem eskalierenden Konflikt in der Ukraine und zwischen dem Westen und Russland über die Ukraine kam, bei der Politik der Nato und EU-Staaten in den letzten 25 Jahren ansiedeln (Nato-Osterweiterung unter Bruch des Gorbatschow 1990 gegebenen Versprechens, die fatale Ukraine- Politik der EU seit 2005, das «Krisenmanagement» der EU seit Beginn der Maidan-Proteste Anfang 2014, die konfliktverschärfende Rolle der USA etc.),
➤ die einseitige Berichterstattung und Kommentierung zum Ukraine-Konflikt in deutschen und anderen westlichen Medien kritisieren sowie die demagogischen Angriffe gegen die Person von Präsident Putin (was etwas anderes ist als eine – allerdings sehr notwendige – scharfe, aber sachliche Kritik sowohl an Putins zunehmend autoritärer bis diktatorischer Innenpolitik wie an Teilen seiner Aussenpolitik),
➤ analysieren und erklären, warum Putin mit Blick auf die Krim und die Ostukraine so gehandelt hat (was nicht bedeutet, diese Handlungen zu entschuldigen, zu billigen oder zu rechtfertigen),
➤ mit ebenfalls guten analytischen Argumenten der Behauptung widersprechen, nun seien Polen und die baltischen Staaten von Russland bedroht und daher bedürfe es einer Aufrüstung der Nato in diesen osteuropäischen Staaten,
➤ die von den USA und der EU gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen als das von Anfang falsche und zum Scheitern verurteilte, weil völlig untaugliche Mittel zur Änderung der russischen Politik kritisieren,
➤ für konkrete erste Schritte der Nato zur Deeskalation des Konfliktes plädieren (zum Beispiel: eindeutiger Beschluss, dass eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine nicht geplant ist), damit dann auch Putin Deeskalationsschritte machen kann (all das ist meine in zahlreichen Reden, Diskussionsbeiträgen, Artikeln und Büchern der letzten 25 Jahre öffentlich vertretene Position),
➤ und andererseits zugleich auch das russische Vorgehen und seine Völkerrechtswidrigkeit klar benennen und kritisieren. Das wäre eine intellektuell souveräne und glaubwürdige pazifistische Position.
(Teil 2 folgt demnächst auf Infosperber)
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Andreas Zumach arbeitet als Korrespondent bei der Uno in Genf u.a. für die «Tageszeitung» (taz Berlin) und «Die Presse» (Wien).
Ein excellenter Artikel, von dem ich besonders die Statements am Schluss sofort unterschreiben kann. In einem Punkt bin ich nicht einverstanden: Die rechtliche Beurteilung der Krim-Sezession, die Prof. Reinhard Merkel vornimmt, ist nicht abwegig, sie ist glasklar und für mich nachvollziehbar.
vgl.https://www.youtube.com/watch?v=6e7nnmbModM
Ganz Ihrer Meinung, Herr Scheben. Die Krim-Sezession ist weder illegitim noch eine gewaltsame Annektion Russlands, sondern eine längst fällige Wiederherstellung einer Grenze, die seit Jahrhunderten bestanden hat. Sie ist übrigens friedlich verlaufen. Kommen wir zum zweiten Punkt: der Aufstand gegen den Putsch in der Ukraine vor drei Jahren, übrigens unter tatkräftiger Mithilfe von NeoNazis vollzogen. Er ist nachvollziehbar, legitim und würde jeder demokratischen Volksbefragung standhalten. Es ist nur zu hoffen, dass die ganze Ostukraine sich anschliesst.
Zumach glaubt anscheinend an vom Himmel gefallene absolute Normen, die uns berechtigen (verpflichten?), andere zu be- und verurteilen.
Ich glaube eher an vereinbarte und veränderliche Normen und an den Grundsatz: Verlange von dem anderen nicht mehr, als du selbst zu leisten bereit bist.
Die Abtrennung des Kosovo wurde seinerzeit ausdrücklich verteidigt als «Schaffung neuen Völkerrechts». Dem kann man zustimmen, denn die traditionelle «Unantastbarkeit aller Staatsgrenzen» auch gegen den Willen der Einwohner ist moralisch wirklich kaum zu rechtfertigen; das neue Völkerrecht wurde allerdings nie kodifiziert (und da liegt der Fehler). Auch Russland darf sich an einer solchen Schaffung neuen Völkerrechts beteiligen.