Konzernverantwortung: Niederlande und Frankreich als Vorreiter
Red. Laurent Matile ist Mitglied der «Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen». Er ist zuständig für das Ressort «Unternehmen und Menschenrechte» bei der Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud, auf deren Webseite dieser Artikel erschienen ist.
Zu oft ist von «der Wirtschaft» die Rede. Die Diskussion um die Unternehmensverantwortung zeigt exemplarisch, wie stark im globalisierten Privatsektor die Meinungen auseinandergehen. Während der Schweizer Dachverband Economiesuisse, der u.a. auch den Schweizer Nestlé-Konzern vertritt, an seiner kompromisslosen Ablehnung der Konzernverantwortungs-Initiative festhält, vertritt der CEO von Nestlé Niederlande eine dezidiert andere Position.
In den Niederlanden sind wirtschaftliche Schwergewichte unter anderem aus der Kakaobranche in die Offensive gegangen, um einem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen, das eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit in ihren eigenen Firmen festschreiben soll, aber auch vorgelagert in ihrer Wertschöpfungskette. Unter den Unterzeichnenden eines Briefs an die niederländischen Parlamentsmitglieder stehen neben dem Getränkemulti Heineken und dem Agrokonzern Cargill die CEOs von Nestlé Niederlande sowie von Barry Callebaut, deren Hauptsitze in Vevey bzw. Zürich sind. Barry Callebaut ist ein der breiten Öffentlichkeit weniger bekannter Konzern, der bei der Kakaoproduktion und -verarbeitung die weltweite Nummer eins ist, aktiv in über dreissig Ländern, darunter vor allem jenen Entwicklungsländern, wo der Rohstoff Kakao produziert wird.
Die Lektüre des Briefs ist aufschlussreich; die Unterzeichnenden plädieren für eine verbindliche gesetzliche Regelung, die über freiwillige Initiativen und Selbstregulierung hinausgeht. Sie räumen ein, dass angesichts eines tatsächlich bestehenden Problems die Unternehmen und die Regierung ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Regulierungen bezüglich Kinderarbeit würden die Anstrengungen jener Unternehmen belohnen und die Konkurrenznachteile jener beseitigen, die bereits heute freiwillige Vorreiter einer Entwicklung sind und die zeigen, dass es auch unter finanziellen Gesichtspunkten durchaus möglich ist, seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Schliesslich legen die Unterzeichnenden Wert darauf, dass die Niederlande zu jener Spitzengruppe der Länder gehören sollen, die einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um unlautere Konkurrenz zu verhindern und sich dem Problem von Menschenrechtsverletzungen im Verlauf der Produktionskette ernsthaft annehmen.
Nicht vergessen gehen darf, dass dieselben Firmen, die den Brief unterzeichnet haben, sich in freiwilligen Initiativen dem Kampf gegen Kinderarbeit verschrieben haben. Sie sind also davon überzeugt, dass sich gesetzliche und freiwillige Massnahmen nicht ausschliessen, sondern sich im Gegenteil perfekt ergänzen.
Die Zeichen der Zeit verpasst
«Selbstverständlich unterstützen auch wir den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards», werden die Wirtschaftsverbände Economiesuisse und Swissholdings nicht müde zu wiederholen. Mit einer kleinen, entscheidenden Nuance allerdings: Nur auf freiwilliger Basis, bitteschön. Bei der Einreichung der Konzernverantwortungsinitiative (KoVI) im Oktober 2016 schoss Economiesuisse aus allen Rohren gegen das Volksbegehren. Dieses führe zu einer «kontraproduktiven Verrechtlichung» der Diskussion um Menschenrechte und Umweltschutz und «zu weitreichenden rechtlichen, politischen, aber auch wirtschaftlichen Problemen». Pikant: Der Bundesrat hat im September 2017 in seiner Botschaft zur Initiative festgehalten, dass die Analyse von Economiesuisse in entscheidenden Punkten falsch sei. Die Regierung präzisierte, dass die von der Initiative vorgeschlagene zivile Haftung sich nur auf Menschenrechtsverletzungen erstrecke, die von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder einem Tochterunternehmen begangen wurde, sich aber nicht auf Zuliefererfirmen erstrecke. Auch unterstrich der Bundesrat, dass KMU durch die Initiative nicht betroffen seien.
Inzwischen hat sich Überraschendes getan. Am 3. November 2017 sprach sich die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) mit acht zu einer Stimme für einen indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Initiative aus, der die wesentlichen Elemente daraus übernehmen soll.
Im unmittelbaren Vorfeld hatten mehrere grosse Unternehmen ihre Zurückhaltung abgelegt und sich offen für einen Gegenvorschlag ausgesprochen, darunter namentlich die Migros, IKEA und Mercuria, die in Genf beheimatete wenig bekannte Rohstoffhandelsfirma, die im August 2017 als fünftgrösstes Schweizer Unternehmen geführt wurde. Und das ist nicht alles: Das Groupement des Entreprises Multinationales (GEM), mit mehr als 90 Mitgliedern, die in der der boomenden Genfersee-Region rund 35‘000 Angestellte beschäftigen, wurde bei der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) vorstellig. Anders als Economiesuisse hat das GEM offenbar die Zeichen der Zeit erkannt: Es wünscht, dass sich die RK-N ihrer ständerätlichen Schwesterkommission anschliesst und ebenfalls einen Gegenentwurf zur Initiative unterstützt. Im GEM sind nicht nur die Töchter internationaler Firmen wie Procter & Gamble, Cargill oder DuPont vertreten, sondern auch die global tätigen Schweizer Rohstoffhändler Vitol oder Louis Dreyfus. Auch das Logo der UBS fehlt nicht auf der GEM-Webseite.
Angesichts dieser deutlichen Zeichen der Öffnung bei namhaften Playern ist es umso unverständlicher, dass Economiesuisse an ihrer Dialogverweigerung festhält. Der Dachverband mit Sitz in Zürich lobbyierte die Mitglieder der RK-N, sich gegen einen Gegenvorschlag auszusprechen; mit dem immer gleichen Argument, dies sei «der falsche Weg» und «kontraproduktiv». Dieser Kurs ist umso schwerer nachvollziehbar als sich die KoVi-InitiantInnen kompromissbereit zeigen. Im Fall einer konstruktiven Diskussion bzw. eines soliden Gesetzgebungsprozesses im Parlament ist der Rückzug der Initiative für sie durchaus denkbar.
Zusätzlich wundern mag man sich über den Dogmatismus von Economiesuisse, wenn man die jüngsten Entwicklungen in Europa betrachtet. Zur Erinnerung: Die französische Nationalversammlung hat im März ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet, das sich auch auf die Niederlassungen von Schweizer Unternehmen in Frankreich auswirken wird. Ein Proteststurm an deren Schweizer Hauptsitzen ist aber ausgeblieben.
Wirtschaft ist nicht gleich Wirtschaft. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob hierzulande ein konstruktiver Dialog zwischen Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbänden zustande kommt. Er könnte den Weg frei machen für einen Gesetzesvorschlag, mit dem beide Seiten gut leben könnten. Die eidgenössischen Räte werden die Konzernverantwortungsinitiative voraussichtlich in der Sommersession beraten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Laurent Matile ist bei «Alliance Sud» für Unternehmen und Menschenrechte zuständig und ist Mitglied der «Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen». «Alliance Sud» unterstützt die Konzernverantwortungs-Initiative.