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Der Film «Der Pakt mit dem Panda» leuchtete schonungslos hinter die Kulissen des WWF © ard

Justiz pfeift die WWF-Zensoren erneut zurück

Kurt Marti /  Der WWF Deutschland wollte ein Interview mit einer Mitarbeiterin verbieten lassen. Jetzt hat die Justiz die WWF-Zensoren gestoppt.

Als die ARD im Juni 2011 und der Südwestrundfunk (SWR) im April 2012 den WWF-kritischen Film «Der Pakt mit dem Panda» ausstrahlten, versuchte der WWF Deutschland den Film von Wilfried Huismann mit einstweiligen Verfügungen (in der Schweiz «superprovisorische Verfügung») zu stoppen. Ohne Erfolg.

Nachdem das Landgericht Köln zunächst eine einstweilige Verfügung erliess, hob es diese im September 2012 wieder auf, nicht ohne den WWF scharf zu rügen. Diesem sei es «offenkundig alleine darum» gegangen, «die Angelegenheit zu verzögern in der Hoffnung, dass sie sich von allein erledigen würde», hielt das Landgericht Köln unmissverständlich fest.

WWF-Mitarbeiterin fühlte sich «arglistig getäuscht»

Doch der WWF Deutschland gab sich nicht geschlagen und versuchte mit einer Klage ans Landgericht Köln eine Sequenz des Filmes zu verbieten. Bei diesem ziemlich dreisten Zensurversuch des WWF ging es um ein Interview, welches Huismann mit der WWF-Mitarbeiterin Dörte Bieler anlässlich der «Welt-Bioethanol-Konferenz» in Genf gedreht hatte. Laut Klage fühlte sich die WWF-Mitarbeiterin von Huismann «arglistig getäuscht», weil sich dessen Fragen nicht auf ihr Vortragsthema bezogen hätten, wie das vorher abgemacht worden sei.

Klare Absage an den Zensurversuch des WWF

Das Landgericht Köln liess die Argumente des WWF Deutschland und seiner Mitarbeiterin nicht gelten und wies die Klage mit Urteil vom 14. August 2013 ab. Die WWF-Mitarbeiterin habe ganz klar eingewilligt, dass Huismann das Interview mit ihr drehte und dessen Fragen «unbeanstandet» beantwortet, «ohne einzelne Fragen zurückzuweisen, das Interview abzubrechen oder einen Autorisierungsvorbehalt zu vereinbaren». Zudem habe es sich sehr wohl um Fragen im Zusammenhang mit ihrem Vortrag gehandelt. Wer als WWF-Mitarbeiterin und Expertin an der «Welt-Bioethanol-Konferenz» teilnehme, müsse «mit kritischen Fragen» rechnen.

Nur weil die Klägerin «mit dem Inhalt des Fernsehberichts und ihrer Darstellung nicht einverstanden» sei, könne sie das Interview nicht widerrufen, begründet das Gericht weiter. Denn gemäss geltender Rechtssprechung habe niemand ein Recht darauf, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte». Eine deutliche Absage der Justiz an den Zensurversuch des WWF.

«Upps, diese Seite existiert nicht»

Wer auf der Internetseite des WWF Deutschland nach dem neusten Urteil sucht, wird nicht fündig. Stattdessen findet man auf der Internetseite des WWF Schweiz einen Hinweis auf ein Interview mit der WWF-Mitarbeiterin Dörte Bieler, welche erklärt, warum sie sich von Huismann hintergangen fühlt. Wer den Hinweis allerdings anklickt, trifft nicht auf das versprochene Interview, sondern auf die Internetseite des WWF Deutschland, wo zu lesen ist: «Upps, diese Seite existiert nicht».

Wie der Filmmacher Huismann gegenüber Infosperber erklärt, lässt sich der WWF «nicht von Niederlagen beeindrucken» und «hat bereits die nächste Klage gegen den Film eingereicht». Der erste Verhandlungstag sei am 23. Oktober. Offenbar setze der WWF auf «Zermürbungstaktik». Dagegen sei er allerdings «resistent».


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)

Zum Infosperber-Dossier:

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