Grosser Protest verhindert Todesstrafe für Schwule
Fundamentalistische christliche Kirchen und erzkonservative afrikanische Organisationen wollten es nicht beim bestehenden Verbot homosexueller Handlungen belassen, sondern für «schwerwiegende Handlungen» die Todesstrafe einführen. Als «schwerwiegend» gelten die Teilnahme eines HIV-positiven, eines Minderjährigen, eines körperlich Behinderten oder eines «seriellen Wiederholungstäters». Wer von solchen homosexuellen Handlungen erfährt und dies den Behörden nicht meldet, hätte sich strafbar gemacht.
Menschenrechts-Gruppen machten mobil
Der Entscheid war auf Messers Scheide, da eine Mehrheit im Parlament als fast sicher gilt. Am Freitag 13. Mai ist eine Abstimmung mindestens um ein halbes Jahr verschoben worden. Nationale und internationale Menschenrechts-Organisationen hatten zusammen mit Gegnern des «Anti-Homosexuellen-Gesetzes» 1,6 Millionen Unterschriften gesammelt und dem Parlaments-Präsidenten überreicht. Regierungsämter überschwemmten sie mit tausenden von Telefonanrufen. Der Vertreter der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU begrüsste das Absetzen der Abstimmung und dankte dem Kampagnen-Netzwerk Avaaz: «Dank unserer intensiven Lobby-Arbeit und den Interventionen ausländischen Botschaften und unserer EU-Delegation ist dieser Erfolg zustande gekommen.»
Maria Burnett von der Organisation «Human Rights Watch» warnte in der BBC vor allzu grosser Euphorie: «Die Gesetzesvorlage ist nicht vom Tisch. Es braucht noch einen langen Kampf». Bereits kündigte der Parlamentarier David Bahati, der das Gesetz im Parlament vorgeschlagen hatte, an, er versuche es spätestens nach den Parlamentswahlen vom nächsten Februar wieder zur Abstimmung zu bringen.
Im Januar war David Kato, der öffentlich gegen das Gesetz auftrat, ermordet worden, nachdem eine Zeitung über seine Homosexualität berichtet hatte.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine