Frauen dürfen in Saudiarabien doch nicht wählen
Am 23. April finden im islamischen Königreich Saudiarabien Gemeindewahlen statt. Frauen werden wie bei der ersten Wahl vor sechs Jahren nicht teilnehmen können. In anderen Ländern sei das Frauenstimmrecht auch nicht mit den ersten Wahlen eingeführt worden, sagte Wahlleiter Abdul Rahman Al-Dahmash.
Die Frage des Frauenstimm- und wahlrechtes war im Vorfeld dieser Wahl, die eigentlich bereits vor zwei Jahren hätte stattfinden sollen, heftig umstritten. Anfang dieses Jahres hiess es, die Regierung wolle Frauen wählen lassen, aber keine Kandidatinnen zulassen.
Morddrohungen gegen Frauenrechtlerin
Eine Gruppe saudischer Frauenrechtsaktivistinnen hat darauf die Initiative «Baladi» (Mein Land) gegründet. Diese fordert das volle Stimm- und Wahlrecht für Frauen. Saudiarabien habe mehrere internationale Dokumente unterzeichnet, in denen das Recht der Frauen auf Mitbestimmung verankert sei. Eine der Initiantinnen ist die Historikerin Hatoun Al-Fassi, die für ihr Engagement zugunsten der Frauenrechte schon Morddrohungen erhalten hat. Es gebe keinen Grund, Frauen das Wahlrecht erneut zu verweigern, sagte die Professorin an der König Saud Universität in Riad gegenüber dem Online-Nachrichtendienst «AlArabiya.net». Mit der der islamischen Lehre könne der Ausschluss der Frauen nicht begründet werden. Und es gebe kein Gesetz, das Frauen das Wahlrecht verweigere. Das Hauptproblem seien die Traditionen. Hatoun Al-Fassi: «Wir wollen nicht in Traditionen gefangen bleiben und ewig warten.»
Vielfältige Diskriminierung
Saudiarabien ist weltweit das Land mit der strengsten Geschlechtertrennung, die auf den Einfluss des ultrakonservativen Klerus zurückgeht. Sie erschwert das Alltagsleben von erwachsenen Frauen massiv. Sie dürfen beispielsweise nicht ohne die Einwilligung eines Mannes reisen, heiraten oder einen Mietvertrag unterschreiben. Nicht einmal ihr Haus dürfen sie ohne Begleitung ihres Mannes oder eines männlichen Verwandten verlassen. Sie dürfen nicht selber Auto fahren und müssen strenge Bekleidungsvorschriften beachten. In den meisten öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz gilt eine strikte Geschlechtertrennung.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Herausgeberin und Redaktorin der Zeitschrift «FrauenSicht»