Belgien verbietet Burka im öffentlichen Raum
Der Senat hat eine Frist zur Prüfung des Gesetzes ohne Intervention verstreichen lassen. Damit kann es in Kraft treten, schreibt die belgische Nachrichtenagentur Belga. Das Unterhaus hatte dem Burka-Verbot zuvor fast einstimmig zugestimmt.
«Symbol der Unterdrückung
Im Parlament hiess es, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung der muslimischen Frau und verletze ihre Würde. In Belgien würden zwar nur wenige Frauen eine Burka tragen. Es gehe jedoch darum, ein symbolisches Zeichen zu setzen.
Das Unterhaus hatte dem Gesetz ein erstes Mal im Frühling 2010 zugestimmt. Wegen des Rücktrittes der Regierung konnte der Senat es damals nicht abschliessend behandeln. Das Gesetz musste nach den Neuwahlen erneut ins Parlament eingebracht werden.
Das Gesicht muss im öffentlichen Raum identifizierbar sein
Laut dem Gesetz darf in der Öffentlichkeit niemand mehr sein Gesicht so verhüllen, dass er nicht zu identifizieren ist. Die Burka wird zwar nicht namentlich genannt, doch betrifft das Verbot ausdrücklich auch religiös motivierte Verhüllungen. Dazu gehören der Ganzkörperschleier Burka und der Nikab, ein Gesichtsschleier, der nur die Augen frei lässt.
Das Verbot gilt beispielsweise auf Strassen, in Parks, Sportanlagen, öffentlichen Einrichtungen und in Bussen und Bahnen. Jede Person, die an diesen Orten ihr Gesicht teilweise oder vollständig bedeckt, muss mit einer Geldbusse zwischen 15 und 25 Euro oder mit maximal sieben Tagen Gefängnis rechnen.
Betroffene gehen vor Gerichtshof für Menschenrechte
In Frankreich hat das Parlament letzten Herbst ein ähnliches Burka-Verbot für den öffentlichen Raum beschlossen. Ein muslimisches Paar, das wegen des Verbotes nach Grossbritannien umgezogen ist, will nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Burka-Verbot klagen.
Vor einer Abstimmung im Kanton Tessin
In der Schweiz wird als erster Kanton das Tessin über ein Burka-Verbot abstimmen. Ein Komitee um den Journalisten Giorgio Ghiringhelli hat in kurzer Zeit die benötigten 10’000 Unterschriften für die kantonale Initiative «Für ein Verhüllungsverbot des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten» gesammelt. Vorbild für die Initiative ist das französische Burka-Verbot.
Falls die Stimmberechtigten der Initiative zustimmen, muss das eidgenössische Parlament prüfen, ob diese mit der Bundesverfassung vereinbar ist.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift «FrauenSicht»