Kommentar
Zuwanderung in die Sozialhilfe – Lösung gesucht
In Schweizer Sozialhilfeämtern nennen sie Langzeitarbeitslose aus Deutschland, die mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz eingereist sind und nach wenigen Wochen wieder arbeitslos dastehen: «Hartz IV-Flüchtlinge». Ohne Karenzfrist melden sie sich bei der städtischen Sozialhilfe. In Deutschland erhielten diese Zuwanderer als Langzeitarbeitslose unter Hartz IV rund 540 Euro pro Monat plus Wohngeld, und in der Schweiz beziehen sie nach den SKOS-Richtlinien 960 Franken Grundgehalt, plus 900 Franken Wohnkostenentgelt pro Einzelperson, plus Krankenkassenprämien und Zahnarztkosten.
Eine ähnliche Zuwanderung ins Sozialhilfesystem erlebt man auch mit ungelernten Migranten aus dem ökonomisch rückständigen ländlichen Norden Portugals, welches derzeit unter grosser Rezession leidet.
30–50 Prozent südliche Zuwanderer sind bildungsfern
Die offizielle Sprachregelung beteuert uns ständig: Die Personenfreizügigkeit mit der EU bringt uns hochqualifizierte und hochbegehrte Arbeitskräfte aus Deutschland und Nordeuropa. Doch unter den ebenso zahlreichen Zuwanderern aus den südlichen EU-Staaten haben über 30% keine Ausbildung nach der obligatorischen Schule. Unter den Zuwanderern aus Portugal sind es sogar 55%.
Der grösste Gemüseproduzent im bernischen Seeland rekrutiert seit langem portugiesische Arbeitnehmer, meist bildungsferne Familien aus dem ländlichen Portugal. Mit entsprechenden sozialen Folgen: Drei Viertel der Schüler, die in der örtlichen Schule sonderpädagogische Massnahmen benötigen, sind Kinder aus portugiesischen Familien. Und deren spätere Integration in eine Berufslehre oder andere Ausbildung ist völlig ungesichert.
SVP-nahe Branchen fördern unqualifizierte Zuwanderung
Der Chef der besagten Gemüsefirma in diesem Seeländer-Dorf (es gibt dort nur eine Partei, die SVP) hat schon angekündigt, künftig würden vor allem Polen kommen. In der Schule sei dann mit Polenkindern zu rechnen.
Am kommenden 1. Mai wird nämlich die Personenfreizügigkeit mit den acht EU-Ostländern voll zum Tragen kommen. Arbeitgeber können nun ohne Bewilligung, ohne bürokratische Hemmnisse und ohne Kontingente Billigarbeiter im Osten rekrutieren. Die bisher zugewanderten 6000 Personen pro Jahr aus den acht EU-Ostländern waren mehrheitlich Ungelernte: Rund 30% wurden als Niedriglohnarbeitende von der Landwirtschaft rekrutiert, weitere 30% von Gastgewerbe, Hotellerie und Hauswirtschaft. Und genau diese Branchen haben nun offene Türen für die weitere Rekrutierung. Denn in den letzten Jahren waren sie es, die beim Bundesrat immer wieder Sonderkontingente für unqualifizierte Billigarbeiter aus Osteuropa beantragten und entsprechende Lobbys von Parlamentariern einsetzten.
Das ist eine paradoxe Welt: Ausgerechnet am meisten billige und bildungsferne Ausländer und Ausländerinnen werden von jenen Branchen rekrutiert, welche der SVP am nächsten stehen. Jener Partei also, die in Ausländerfragen am meisten polarisiert.
Ungebildete werden schneller arbeitslos
Statistisch ist gesichert: Wer keine berufliche Ausbildung hat, unterliegt einem dreimal grösseren Risiko, arbeitslos zu werden oder langzeitarbeitslos zu bleiben, verglichen mit Personen mit einem Berufsabschluss. Und es ist auch gesichert, dass Ungelernte einem dreimal grösseren Risiko unterliegen, Sozialhilfebezüger zu werden. Rund 60% aller Sozialhilfebezüger sind ausländische Personen oder Eingebürgerte mit Migrationshintergrund. Bildungsferne und mangelnde Berufsbildung sind das grösste Armutsrisiko. Bildungsferne ist «vererbbar», – nicht genetisch sondern soziologisch betrachtet.
Verdrängung der Probleme hilft nicht
Niemand fragt nach dem Verdrängungseffekt der bisherigen Einwanderung. Besser qualifizierte Gastrofachpersonen aus Deutschland und andern EU-Staaten haben nämlich in den letzten Jahren Zehntausende von Beschäftigten aus dem Balkan und Südeuropa aus der Gastrobranche verdrängt. Nicht wenige von diesen landeten im Sozialsystem. Auch die Arbeitsmarktstudien des Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) fragen nicht danach. Weil man es nicht wissen will.
Seco, Arbeitgeber und Economiesuisse preisen stets die Vorzüge der Personenfreizügigkeit. Niemand fragt nach deren Folgelasten: für das Sozialsystem, für die Schulen und Lehrpersonen, für den Wohnungsmarkt. Niemand fragt nach den Verdrängungseffekten bei bisher beschäftigten Ausländern. Motto: Die Gewinne privat – die Kosten dem Staat! Und Linksgrün schweigt aus politischer Korrektheit und verdrängt die EU- und Ausländerfrage beharrlich zwecks Vermeidung interner Differenzen.
Mehr Widerstand gegen EU ist nötig
Was bedeutet dies für die schweizerische Migrationspolitik, für die Personenfreizügigkeit und für die schweizerische Europapolitik ?
Eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU fällt ausser Betracht. Und diejenigen, welche eine solche fordern, propagieren sie bloss zur politischen Polarisierung im Wissen, dass sie nicht umsetzbar ist. Aber strengere Regeln im Inland, strengere Grenzziehungen zwischen Arbeitsmigration und Immigration ins Sozialsystem, strengere flankierende Massnahmen gegen Missbräuche wären durchaus möglich und kompatibel mit dem EU-Recht. Man muss sie nur wollen und eine gewisse Standhaftigkeit gegenüber Brüssel zeigen, das neuerdings von der Schweiz sogar die blinde Übernahme der Unionsbürgerschaft fordert.
Mehr Massnahmen verlangen mehr Personal
Der Bundesrat muss ein Personenfreizügigkeits-Inlandkonzept und ein entsprechendes Aktionsprogramm formulieren. Es muss Konsequenzen ziehen aus den krass unterschiedlichen Bildungssystemen und Lohnniveaus. Und es muss die Kantone zu einer strengeren Praxis und zu einem vollständigen Informationsaustausch unter den verschiedenen Sozialämtern drängen.
Einen ersten Schritt hat das Bundesamt für Migration, das seit langem auf eine konsequentere Praxis drängt, in Zusammenarbeit mit dem Seco unternommen: Mit einem Schreiben vom 4. März 2011 haben BFM und Seco die kantonalen Migrations- und Arbeitsämter angehalten, die Aufenthaltsbewilligung sofort zu entziehen, wenn EU-Angehörige mehr als sechs Monate ohne Arbeit in der Schweiz weilen oder wenn sie in den ersten fünf Jahren nach Einwanderung mehr als zwölf Monate arbeitslos waren. Viele Kantone hatten bisher diese Durchsetzung ignoriert. Und städtische Sozialhilfeämter haben einfach freimütig bezahlt.
Die kantonalen Migrations- und Arbeitsämter sind angesichts einer Bruttozuwanderung von über hunderttausend Personen pro Jahr für die arbeitsmarktlichen Kontrollen masslos unterdotiert. Die Migrationsbehörden sind ausgerechnet in der Ära von Bundesrat Blocher personell und strukturell heruntergefahren worden. Zur Vortäuschung von migrationspolitischen Erfolgen hatte er im Wahljahr 2007 personellen Abbau proklamiert.
Mindestlohn zum Schutz der Sozialhilfekassen
Es braucht eine Verstärkung der Lohnkontrollen auf Baustellen, in Gastrobetrieben, in der Hauswirtschaft und Reinigung, in Landwirtschaftsbetrieben. Es braucht schweizweit ein Mindestlohn-Konzept. Denn Mindestlöhne sind im Rahmen der Personenfreizügigkeit beinahe das einzige wirtschaftspolitische Instrument, eine Niedriglohn-Zuwanderung von bildungsfernen Schichten aus Osteuropa und Portugal in den strukturschwachen Branchen zu begrenzen.
Auch eine Verschiebung der Öffnung der vollen Freizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien von 2014 auf 2016 liesse sich EU-rechtskompatibel durchsetzen. Der Bundesrat muss dieses Jahr darüber entscheiden.
Mir ist bewusst, dass solche Warnungen nicht überall gefallen. Bald einmal taucht der Vorwurf der politischen Unkorrektheit auf. Doch sollte man nicht länger wegschauen, wo es Probleme gibt. Denn niemand profitiert mehr von solcher Problemverdrängung als die nationalistische Rechte.
Anmerkung: Dies ist die ungekürzte Fassung einer Kolumne im Tages-Anzeiger und Bund vom 12.04.2011
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Nur ein Mindestlohn verunmöglicht die bisherige Ausbeutung der Angestellten. Die schlimmsten Arbeitgeber sind die Landwirte und die Gasrtonomie/Hotellerie.