Kommentar
Zur Begrüssung ein paar Millionen
Seit dem die UBS vor dem Bankrott mit einem staatlichen Rettungspaket von 68 Milliarden CHF saniert werden musste, lautet das neue Leitmotiv der UBS-Werbung: «Wir werden nicht ruhen». Wie wahr.
Axel A. Weber, bis 30. April 2011 Präsident der Deutschen Bundesbank, bekommt für seine Einwilligung, 2013 die Nachfolge von Kaspar Villiger an der Spitze der UBS anzutreten, ein Begrüssungsgeld. Gemäss Angaben der Frankfurter Rundschau vom 1. Juli 2011 erhält Weber unter diesem Titel 2‘000‘000 CHF in bar sowie 200‘000 für ein Jahr blockierte UBS-Aktien, die heute 3‘000‘000 CHF wert sind. Die UBS empfängt ihren künftigen Präsidenten aus Deutschland wie man dort damals einen politischen Flüchtling aufnahm. Ende der 1980er Jahre erhielten Flüchtlinge aus der DDR und aus Polen bei der Einreise nach Westdeutschland ein Begrüssungsgeld von 100 D-Mark.
Basissalär + 2 Vergütungen für den Präsidenten
Axel A. Weber erhält zudem Dokumente über die UBS, darunter eine 40-seitige Broschüre mit dem Titel: «Unsere Vergütung 2010». Daraus darf der designierte UBS-Präsident entnehmen, was ihn in seinem künftigen Job pekuniär erwartet. Auf Seite 30 liest er unter dem Namen seines Vorgängers: Basissalär 2‘000‘000 CHF (für Villiger auf 850‘000 CHF reduziert), jährliche Aktienvergütung 500‘000 CHF sowie Sachleistungen 141‘308 CHF – was zusammen 2‘641‘308 CHF ergibt.
Basissalär + 6 Vergütungen für die Konzernleitung
Axel A. Weber interessiert sich aber auch für die Vergütungen der 13 Konzernleitungsmitglieder. Auf Seite 28 entnimmt er einer Tabelle den Totalbetrag von 91‘030‘900 CHF. Geteilt durch 13 gibt pro Mitglied eine durchschnittliche Entlöhnung von 7‘002‘376.90 CHF. Dieser Betrag setzt sich gemäss einer Übersicht auf Seite 3 strukturell zusammen aus dem Basissalär, dem unmittelbaren Baranteil und dem aufgeschobenen Baranteil gemäss Cash Balance Plan, dem jährlichen Bonus gemäss Senior Executive Equity Ownership Plan und dem Performance Equity Plan, dem effektiv aufgeschobenen Anteil in % des jährlichen Bonus, den Sachleistungen sowie den Arbeitgeberbeiträgen an Vorsorgeeinrichtungen.
Axel A. Weber will jetzt noch wissen, wer überhaupt über alle diese Vergütungen entscheidet. Einer Grafik auf Seite 6 entnimmt er, dass sämtliche Bezüge der Bankspitze vom Human Resources and Compensation Committee vorgeschlagen und genehmigt werden, einem Gremium, das dem Verwaltungsrat und dessen Präsidenten, also ihm selbst, unterstellt ist. Das beruhigt ihn ebenso wie der Umstand, dass ein Begrüssungsgeld wie in seinem Fall in diesem Vergütungsbericht nirgends vorkommt. Aber es wird ihm wohl unter der Leitlinie «Unsere höchste Priorität besteht darin, ein Verhalten zu fördern und zu belohnen, das eine nachhaltige Profitabilität und damit den langfristigen Erfolg unserer Bank unterstützt» ausgerichtet worden sein, die er oben auf Seite 2 quasi als Präambel zum Vergütungsbericht zur Kenntnis nimmt.
Tatsächlich, diese Bank gibt keine Ruhe.
(Dieser Kommentar erschien erstmals im sozialpolitischen Mediendienst «Hälfte/Moitié» www.haelfte.ch).
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine