Wie viel Schweiz steckt in der «Swiss»
«Wo Schweiz drauf steht, soll Schweiz drin sein.» Diese Forderung führte zur «Swissness»-Vorlage. Über die Frage, wie viel Schweiz denn drin stecken muss, damit Schweiz drauf stehen darf, stritt das Parlament jahrelang. In der Juni-Session haben sich National- und Ständerat nun geeinigt und dem bereinigten Markenschutz-Gesetz zugestimmt. Demnach wird – zum Beispiel – eine Uhr dann zur Schweizer Uhr, wenn mindestens 60 Prozent ihrer Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Oder: Die Milch für einen Käse «Made in Switzerland» müssen die Bauern zu hundert Prozent aus einheimischen Eutern melken.
Dienstleistungsunternehmen mit Sitz und Verwaltung in der Schweiz
Wie aber steht es mit der Gesellschaft, die sich «Swiss» nennt und das weisse Kreuz auf rotem Feld durch alle Lüfte düsen lässt? Sie gehört zu hundert Prozent der deutschen Lufthansa. Ihr Arbeitsgerät lässt sie bei Boeing in den USA oder Airbus in Frankreich fertigen. Ihre Leistung erbringt sie zu über neunzig Prozent im ausländischen Luftraum. Trotzdem darf sie sich mit Name und Flagge uneingeschränkt als Schweizer Hausmarke profilieren. Grund: Für Dienstleistungsunternehmen genügt es, so erfahre ich vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum, wenn sich ihr Sitz und ihre Verwaltung in der Schweiz befinden.
«Swiss müsste die Herkunftsbezeichnung ‹Schweiz› abschaffen»
Ob das bei der Swiss so bleibt, ist allerdings nicht ganz gewiss. Denn ihr deutscher Chef Harry Hohmeister droht immer mal wieder, er werde den Hub der «Swiss» nach Wien verlegen, falls der Flughafen Zürich-Kloten seine Gebühren nicht senke oder gar erhöhe. Diese Drohung nimmt jetzt der «Bürgerprotest Fluglärm Ost» (BFO) dankbar auf und kehrt den Spiess um: «Eine Verlegung der operativen Tätigkeit an einen ausländischen Standort würde gegen die Swissness-Vorlage verstossen.» Und die Konsequenz, so spottet die schlaue Bürgeraktion: «Swiss müsste die Herkunftsbezeichnung ‹Schweiz› abschaffen und das Schweizerkreuz übermalen.»
Ob und wann es soweit kommt, ist allerdings offen. Denn das «Swissness»-Gesetz tritt frühestens 2015 in Kraft. Der Vollzug obliegt nicht dem Bund, sondern einer Justiz, die erst richtet, wenn jemand klagt. Erst dann können die Gerichte entscheiden, ob ein deutsches Flugunternehmen mit Sitz in Österreich immer noch eine urschweizerische Marke darstellt oder nicht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine