Sperberauge

Wer hat, dem gibt der Bund noch mehr

Niklaus Ramseyer ©

Niklaus Ramseyer /  Der Bundesrat erhöht die AHV-Minimalrenten um 10, die Maximalrenten um 20 Franken. Statt umgekehrt.

Hurra, es gibt mehr AHV! Die Landesregierung hat die minimalen AHV-Renten (für Einzelpersonen) ab 1. Januar 2021 von bisher 1175 um 10 auf 1185 Franken erhöht. Die Maximalrenten hingegen um 20 Franken von 2350 auf 2370 Franken.
Da wird also einmal mehr jenen das Doppelte gegeben, die das Doppelte schon haben. Dabei hätte es der Bundesrat auch umgekehrt machen könne, sogar müssen. In der Bundesverfassung steht nämlich unter Artikel 112 zur AHV: «2b. Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.» Wie das mit 1185 Franken monatlich gehen soll, möchten wir von den sieben Mitgliedern der Landesregierung – denen wir notabene einen Monatslohn von weit über 30’000 Franken finanzieren – doch gerne mal wissen.

Für Reichere die Verfassung voll ausgereizt

Das AHV-Gesetz lasse der Regierung leider keinen Spielraum, werden die Renten-FunktionärInnen beim Bund in Bern einwenden. Die meisten RentnerInnen hätten zudem noch eine Pensionskasse und es gebe auch Ergänzungsleistungen.
Einspruch: Wenn Gesetze und Verordnungen ungerecht sind und der Bundesverfassung erst noch krass widersprechen, kann und muss der Bundesrat entsprechende Korrekturen einleiten. Denn: Jene oft spindeldürren betagten Frauen, die man im Quartierladen oder an der Kasse im Denner ihre letzten Münzen aus ihrem gleichermassen mageren Portemonnaie zusammenklauben sieht, um sich ein Halbpreis-Brötchen, eine Milch und ein paar Äpfel zu kaufen, hätten ganz sicher etwas mehr Grosszügigkeit bitter nötig – und sehr wohl verdient.
Mehr jedenfalls als die AHV-Maximalbezüger (wie der Schreibende), welche die zusätzliche Zwanzigernote in ihrer Brieftasche meist kaum bemerken werden. Bei diesen allerdings halten sich Bundesrat und Parlament strikte an die Verfassung. Und reizen sie voll aus: «Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente», steht da nämlich auch unter Art. 112, 2c. Wohlverstanden: «maximal». Die Machthaber in Bern hätten also sehr wohl Spielraum. Sie könnten die 380 Millionen Franken, welche der Zustupf an die AHV-Renten nun kosten wird, vorab jenen zukommen lassen, die es am nötigsten haben. Konkret etwa: 20 Franken für die Minimal-BezügerInnen, 10 für die Maximal-Bedienten. Oder noch besser: Die Minimalrente schon mal auf immer noch schäbige 1200 Franken erhöhen – und die Maximalrente gar nicht. Das würde weniger kosten. Die Maximalbezüger würden es kaum bemerken. Ihre Maximalansprüche gemäss BV wären immer noch zu über 97 Prozent erfüllt. Und sogar ein zentraler Passus in der AHV-Verordnung (Nr. 19) wäre eingehalten: «Die neuen Voll- und Teilrenten dürfen nicht niedriger sein als die bisherigen.»


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7 Meinungen

  • am 18.10.2020 um 12:57 Uhr
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    Die Frage:: «Was ist Existenzsichernd?» sollte auch mal geklärt werden. Ergänzungsleistungen sind ja nicht teil der Rente, sondern ein für Sich genommenes Budget. Wem die Rente und das Ersparte reicht, bekommt ja Keine. Jedoch kann man im Raum Zürich kaum von Existenzsichernd sprechen, wenn eine Minimalrente nicht mal die Mietkosten für eine 1-1.1/2-Zimmerwohnung, oder den Aufenthalt/Pflegekosten in einem Altersheim deckt. Wenn Renten «Existenzsichernd» wären, bräuchte es gar keine Zusatzleistungen.
    Renten müssten zwingend der «Teuerung» angepasst sein. sonst können wir für unsere Alten auch gleich Kapselhotels bauen. mit 1×2 Meter grossen «Zimmern» und einer Raumhöhe von 1 meter (Siehe Japanische Atbeiterhotels)
    Der Ausdruck «Existenzsichernd» ist viel zu weit gefasst. Denn eine alte Person, die schon einiges erlebt/geleistet hat, hat meines erachtens das Anrecht auf ein Leben ohne Stress/Existenzangst. Der «Angemessene» Berechnungsweg wäre wohl eher 3/4 eines Medianlohnes des jeweiligen Kantons. Dafür sollten «Zusatzleistungen» nur in Notfällen gesprochen werden. Und nicht «Ergänzungsleistungen» heissen müssen.
    Und nur nebenbei: wenn von der Wirtschaft gewünscht, hält man die «Wohlstandswahrung"-Fahne hoch, Aber wenn es den Ausgebeuteten nicht mehr reicht, spricht man von «Wohlstandsverwahrlosung"? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
    Kleine Widersprüche erhalten den Zwiespalt. Merci für die Solidarität.

  • am 18.10.2020 um 14:00 Uhr
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    Kritiker werden sagen: «Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch», Na und? Erstens hat man dem schon mit den «Versicherungsdetektiven» entgegengewirkt, zweitens sind Solche Bedenken absolut «ungefährlich», wenn es um Patentrechte und Lizenzen geht, (bei der USRIII/StV-17). Wo das Steueramt den Pharmariesen die Steuern wegen «Covid-19-Heilmittelforschung» erlässt, oder senkt. Auch wenn das/die «Heilmittel/Impfung» schlussendlich gar nicht dort entwickelt wird. Das «Patent» für ihre «Teillösung» oder «linderndes Medikament» wird man trotz dieser Steuersubvention anmelden. Und hier mithilfe der Medien als Allerweltsheilung bewerben.
    Das störte niemanden bei der Abstimmung. Ist aber ein genauso grosses Missbrauchspotenzial, denn Grippeviren mutieren halt. Und das erfordert permanente Forschung. Eine versteckte, permanente Steuersenkung? Wen störts? BR Ueli Maurer sicher nicht. Santésuisse sicher auch nicht und das BAG reibt sich die Hände.
    Wenn Big Pharma für all die Medikamente, die nicht anschlagen, oder so schlimme Nebenwirkungen wie die Krankheit selber verursachen, sollte das für die Forschung subventionierte Geld der AHV zugutekommen. Das garantiert dann auch gerechtere Löhne für Pflegende. Das «Wer soll das Bezahlen?"-Argument wäre damit geklärt, Der Profiteur natürlich. Denn Der macht es sich auf seinem «IP/Patentbettchen» sehr gemütlich.
    Vor allem in unserem Land. wo man so Arm dran ist, dass man in gewissen Kreisen offen über Monacos Steuermodell nachdenkt.

  • am 19.10.2020 um 12:16 Uhr
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    Wie recht Niklaus Ramseyer hat. Es wäre wirklich wichtig, die Minimalrenten deutlich zu erhöhen. Jetzt gibt es wieder für die besser Verdienenden einen Zustupf. Überhaupt: Das ganze Rentensystem ist nicht gerecht. Es müsste von Grund auf überarbeitet werden. Und dabei muss auch die Ehepaarrente weg, denn in der Regel haben ja beide ihr Leben lang einbezahlt und werden so einfach unverständlicherweise bestraft.

  • am 19.10.2020 um 12:29 Uhr
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    Danke Niklaus Ramseyer für diesen Kommentar. Er spricht mir aus dem Herzen und dem Rentner-Portemonnaie. Die Schäbigkeit, mit der AHV-Renter abgespiesen werden, ist kaum in Worte zu fassen. Wenn man sich aber in Erinnerung ruft, dass erstens die Schweizer Stimmbevölkerung in den 70er Jahren die Wahl hatte, zwischen dem heutigen – unwürdigen – System und einer umfassenden Grundversorgung für Rentnerinnen und Rentner (Volkspension) kann sich nur die Augen reiben ob der damaligen, durch Banken- und Versicherungspropaganda, mit tatkräftiger Unterstützung von SP und Gewerkschaften, herbeimanipulierten Fehlentscheidung. Und wenn man zweitens noch das Kurzzeitgedächtnis in Betrieb setzt und über die hochkantige Ablehnung des Bedingungslosen Grundeinkommens BGE (2019) nachdenkt, löst sich der Glaube an den geschunden Menschenverstand vollends auf. Ich erlaube mir an dieser Stelle den Hinweis auf das Buch «Jackpot – oder die Würde des Menschen ist verfügbar». Der Roman ist eine – augenzwinkernde – Abrechnung mit unseren eigenen Fehlern und dem Umgang mit den neuerdings als «Risikogruppe» eingestuften 25 Prozent der Bevölkerung. Näheres dazu auf freystefan.ch.

  • am 19.10.2020 um 12:58 Uhr
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    Please i have some problem regarding my ahv money am not really getting my complete money am in nigeria why got 1771 frcs every 3months and its difficult. Waiting for your reply

  • am 20.10.2020 um 11:24 Uhr
    Permalink

    Message to Anyanso Okechukwu: Hi, I think the best way would be to contact swiss embassy in Nigeria, there are people who can probably help.
    Embassy of Switzerland
    157, Adetokunbo Ademola Cr.
    Wuse II
    Abuja 900288
    abuja@eda.admin.ch
    Zentrale +234 9 22 00 400
    Zentrale +234 9 22 00 401
    Zentrale +234 9 22 00 402

  • am 23.10.2020 um 16:13 Uhr
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    Die Logik des Bundesrates ist für mich nicht nachvollziehbar. Ebensowenig die Tatsache dass verheirateten AHV-Bezügern die Rente um 25% gekürzt wird.

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