Sperberauge
Viele Parlamentarier nennen ihren Arbeitgeber nicht
Wenn es um Transparenz in eigener Sache geht, wählt das Parlament mit Vorliebe kleine Schritte. So kam es denn schon fast einer kleinen Revolution gleich, dass zu Beginn der aktuellen Legislatur im Parlamentsgesetz zwei – allerdings sehr milde – Bestimmungen zur Offenlegung von Interessenbindungen in Kraft traten. Zum einen müssen die Ratsmitglieder seither angeben, ob ein von ihnen ausgeübtes Mandat in einem Unternehmen oder in einer Organisation bezahlt oder ehrenamtlich ist. Diese Bestimmung wird offensichtlich eingehalten, denn im offiziellen Register der Interessenbindungen steht seither hinter jedem Mandat entweder «bezahlt» oder «ehrenamtlich». Ob die Angaben auch tatsächlich stimmen, kontrolliert jedoch niemand.
Gemäss Artikel 11, Absatz a des Parlamentsgesetzes sind angestellte Parlamentarierinnen und Parlamentarier neu auch verpflichtet, nicht nur ihren Beruf, sondern auch ihren Arbeitgeber zu deklarieren. Nun zeigt eine Auswertung von Lobbywatch, dass diese Bestimmung weitgehend ignoriert wird. 41 Ratsmitglieder – ein Sechstel des Parlaments – geben nicht einmal ihren Beruf an.
Noch schlechter sehen die Zahlen bei der Angabe des Arbeitgebers aus:
- 69 Ratsmitglieder deklarieren, in welchem Unternehmen oder bei welcher Organisation sie angestellt sind.
- 21 Ratsmitglieder nennen ihren ihren Arbeitgeber in ihrer Berufsbezeichnung.
- 156 Parlamentarierinnen und Parlamentarier nennen keinen Arbeitgeber.
Anders ausgedrückt: lediglich ein gutes Drittel der Ständerätinnen und Nationalräte geben ordnungsgemäss an, bei wem sie angestellt sind. Das Problem: Die neue Vorschrift lässt Spielraum offen. Denn nicht alle 156 Parlamentsmitglieder, bei denen im offiziellen Parlamentsprofil kein Arbeitgeber aufgeführt ist, verstossen automatisch gegen das Gesetz. In der neuen Vorschrift heisst es ausdrücklich, dass der Arbeitgeber nur genannt werden muss, «falls das Ratsmitglied Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist». Damit fallen Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärztinnen mit eigener Praxis und Landwirte mit eigenem Betrieb weg. Sie müssen ihren Arbeitgeber nicht deklarieren – sofern ihr Unternehmen nicht eine AG oder GmbH ist, bei denen sie selber angestellt sind.
Von den zahlreichen Unternehmerinnen, Consultants und Geschäftsführer in den beiden Räten müssten jedoch laut Gesetz vermutlich die meisten angeben, wer ihren Lohn bezahlt. Einmal mehr zeigt sich damit: Wer im Bundeshaus Transparenzregeln ignoriert oder bewusst verletzt, kommt damit problemlos durch.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf lobbywatch.ch
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Thomas Angeli ist Co-Präsident von lobbywatch.ch.
Mit einer Wahlbeteiligung von mindestens 75% der Berechtigten für oder gegen eine Sache kann man auch von einer Demokratischen Entscheidung sprechen.Bei einer totalen Wahlbeteiligung von 55% verteilt zu 50,3% ja und 49,7 nein, ergibt eine reelle «Zusage» von 27.6%. Einer Minderheit. Sehr Demokratisch.
Wen kümmert denn da schon die Lobbyarbeit, Die «Nur» eine Minderheit überzeugen muss? zum beispiel 100 000 Pharma mitarbeiter? oder 200’000 Bauarbeiter oder 300’000 «Finanzdienstleister»?
Die Interessen sind KLAR.Verteilt, und der «Kundendienst»(der Dienst am/für den Kunden) ist das zerbombte Schlachtfeld. Wer direkt mit Ihm zu tun hat, steht im Regen.
Na ja, da läuft genau gar nichts falsch. Die 156 Ratsmitglieder die keinen Arbeitgeber nennen sind ganz einfach nicht Arbeitnehmer und müssen deshalb da auch nichts angeben. Wie man ja mittlerweile weiss, sind die meisten Parlamentarier in erster Linie Berufspolitiker. Nebst ihrer Tätigkeit in der Politik sind sie vielfach noch in Vorständen und Verwaltungsräten tätig oder haben ihr eigenes Geschäft. Es handelt sich also einmal mehr um einen «Fehlalarm» einer NGO. Ich denke, dass es bei vielen NGO weniger darum geht, die Wahrheit aufzudecken als viel mehr darum, ihre «Klientel» mit Informationen zu füttern, die die hören wollen. Bei den NGO’s geht es letztlich auch in erster Linie darum, ihre Existenz zu rechtfertigen und die (hohen) Löhne ihrer Chefs zu bezahlen.
@Reto Derungs: das wären dann also höchstens «Teilzeitpolitiker». und wenn die keine «Arbeitnehmer» wären, bräuchten sie auch nicht bezahlt werden. (Sitzgeld, Reisespesen, etc.) Wer allerdings auf solche Einnahmen angewiesen ist, hat in seinem 2.Job auch kaum Einkommen. (Siehe Köppel). und vertreter von irgendwelchen NGO’s sind sie alle. BR Maurer ist in 38 Clubs angemeldet, wenn der mal Mitgliederbeiträge zahlen muss, geht das ziemlich wahrscheinlich auf Staatskasse. «Subvention» oder «Investition in die Gemeinschaft». Aber jeder «Verein» ist eine NGO. Gewerbeverband, Gewerkschaften
(Arma- Economie- Santé- Travaille- Gastro- etc-Suisse) und dass zu DEREN Gunsten politisiert wird, (Ist ja auch logisch, die «Verwalten» ja die kleinen Mitglieder) läuft nicht mal im Verborgenen ab.
Ups, die Kirchen, und religiösen Vereine habe ich vergessen aufzuzählen. sorry