Kommentar

Unredliches Spiel mit Zahlen zu Landesverweis

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Monique Ryser /  Angeblich werden zu wenig verurteilte Ausländer ausgeschafft. Es lohnt sich, die Zahlen genauer anzuschauen.

«Das Bundesamt für Migration schätzt die Anzahl der Ausschaffungen von Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung heute auf rund 400 pro Jahr. Bei einem JA zur Initiative kann mit rund 1500 Ausschaffungen pro Jahr gerechnet werden.»
Das schrieb die SVP als Initiantin der Ausschaffungsinitiative vor der Abstimmung 2010 eigenhändig ins Abstimmungsbüchlein und warb für ein Ja. Die Stimmberechtigten sind ihrem Anliegen gefolgt und seitdem ist auch in der Verfassung verankert, was bereits vorher möglich war: Dass straffällig gewordene Ausländer zusätzlich zur Strafe mit einem Landesverweis belegt werden können.

2019 wurden insgesamt 1980 obligatorische und nicht obligatorische Landesverweisungen ausgesprochen. Also fast 500 mehr, als sich die SVP «erhofft» hatte. Da sollte die Partei doch eigentlich jubeln. Doch nein, diese Zahlen will ich nicht, trötzelt es aus der Parteizentrale. In Ermangelung anderer Themen – gegen Covid-19 nützt «Virus raus!» herzlich wenig, einen Parteipräsidenten gibts immer noch nicht und den Millionentransfer aus der Bundeskasse für Stammspieler Blocher würde man lieber vergessen machen – kommen nun also wieder die kriminellen Ausländer aufs Tapet.

Und weil nun nicht 100 Prozent der verurteilten ausländischen Straftäter ausgeschafft werden, will die SVP die Härtefallklausel abschaffen, die den Richterinnen und Richtern einen Ermessensspielraum gibt. Die SVP beruft sich auf die reine Prozentzahl der Ausweisungen zur Gesamtzahl der Verurteilungen von Ausländern. Diese Zahlen sind aber einerseits offenbar nicht ganz richtig, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) zugeben musste, weil die Datenerfassung der Kantone nicht in jedem Fall stimmt. Die Gesamtprozentzahl über alle Strafurteile gerechnet ist aber noch unter einem anderen Titel die falsche Messgrösse. Es ist unredlich, alle Straftaten über denselben Leisten zu schlagen. Die Statistik schlüsselt also auch nach Schwere der Straftat auf: «Für die ganze Schweiz liegt die Anwendungsrate (der Landesverweisung) gemäss Tabelle 9 bei den Verurteilungen mit einer Strafe von bis 6 Monaten bei 9 Prozent. Für die restlichen Urteile liegt die Anwendungsrate bei 86 Prozent.»

Der Verein «Unser Recht», der sich für den Schutz der Grundrechte und den Rechtsstaat einsetzt, schreibt dazu: «Damit ist offensichtlich, dass Strafen im Bagatellbereich (Geldstrafen, Freiheitsstrafen unter 6 Monaten) meist nicht zu einer Landesverweisung führen. Alles andere wäre in den meisten Fällen wohl klar unverhältnismässig.» Ebenfalls sichtbar sei, dass bei Strafen, die keine leichteren Delikte mehr betreffen, in mehr als 80 Prozent die Landesverweisung droht. «Auf die Richterinnen und Richter Druck auszuüben ist somit unnötig und würde nur auf unverhältnismässige und grundrechtswidige Urteile abzielen», schreiben die Juristinnen und Juristen von «Unser Recht». Und: «Es ist aber falsch, eine reine Zahlendiskussion zu führen. Verhältnismässigkeit und Grundrechte kennen in einem Rechtsstaat keine Kontingente, schon gar nicht in einem Staat mit 25 Prozent Ausländeranteil und einem der härtesten Bürgerrechte Europas.»

Die Statistik zeigt nämlich, dass vor allem Straftäter, die in der Schweiz geboren wurden, von der Härtefallklausel profitieren konnten und zusätzlich zur Strafe nicht noch mit einem Landesverweis bestraft wurden. Das scheint logisch, denn hier geborene Ausländer haben hier ihre Heimat, egal welcher Nationalität sie angehören. Demgegenüber wurden im Ausland geborene Straftäter zu über 70 Prozent ausgeschafft. Sogar das Freizügigkeitsabkommen mit der EU schützt nicht vor einer Ausweisung: 56 Prozent der verurteilten EU-Straftäter wurden mit einem Landesverweis belegt. «Unser Recht» fragt denn auch: «Würden wir einem Schweizer, der einen Einbruchdiebstahl oder einen Sozialhilfebetrug begeht, auch für mindestens fünf bis 15 Jahre ins Exil schicken? In ein Land, in dem er weder Familie noch Freunde hat und dessen Sprache er nicht spricht? Eine solche Sanktion wäre offensichtlich nicht nur unverhältnismässig, sondern unzivilisiert.» Und weiter:
«Anhand der Härtefall-Diskussion zeigt sich eine Grundproblematik der Gesetzgebung. Für Ausländer wird ein Sonderstrafrecht geschaffen, das völlig disproportionale Strafen vorsieht.»
Diese Tendenz, für Ausländer und Asylbewerber Rechtsnormen einzuführen, die sie härter anfassen als Schweizerinnen und Schweizer, gibt es seit Jahren. Es ist Gift für den Rechtsstaat. Und man staunt, dass das Justizdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter verlautbaren lässt, dass man das Gesetz eventuell verschärfen möchte. Die SVP wäre die einzige Gewinnerin davon – Lärm machen und drohen, und die anderen kuschen. Man könnte auch mal eine andere Taktik anwenden: Dagegenhalten und den Rechtsstaat verteidigen.

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Justiz, Polizei, Rechtsstaat

Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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3 Meinungen

  • am 27.07.2020 um 16:35 Uhr
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    Was bliebe den führenden SVP’lern u. ihren verführten Mitläufern, wenn es keine Ausländer mehr in der Nation gäbe ?
    Fragwürdiges ausländisches Kapital u. ausländische Verbrecher, nach den Gesetzen ihres souveränen Herkunftslandes, sind stets hochwillkommen. Da wird mit allen juristischen Tricks das Ausschaffungsverlangen anderer Nationen unterlaufen.
    Ach ja, mindere Rechte für angeblich geschäftsschädigende Schweizer mit sozialer/gesellschaftlicher Gesinnung, vulgo Linke.

    Vieles sind nützliche Illusion, wie der vom demokratischen CH-Rechtsstaat, der allen anderen Demokratien überlegenen CH-Demokratie, bla, bla, bla. Viele glauben auch noch an die CH-Neutralität.
    Viele wird das früher oder später benachteiligen, für das sie heute die Verführer an die Schalthebel der Macht im Staat wählen, noch unter der Vormacht der Konzerne.

  • am 29.07.2020 um 12:19 Uhr
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    Eine etwas fragwürdige Zahlenspielerei. Schreibt jemand darüber, der offensichtlich die SVP hasst, mit zusätzlichen Bemerkungen, die hier nicht angebracht sind, tendiert die Zahlenspielerei eindeutig zu Gunsten der Straftäter und der Richter! Um die Härtefallklausel zu umgehen, wird das Strafmass einfach unter 6Monate gesetzt. Damit kann auch die Ausschaffung umgangen werden! Natürlich so einfach ist es nicht! Harte Entscheide zu fällen, ist auch eine Gewissensfrage! Es kann aber nicht von der Hand gewiesen werden, dass die Justitz vielleicht doch etwas zu «weich» ist! Genauso tendenziös wie die Textverfasserin Ryser ihre Stellung gegen die SVP dazu bezieht, genau so tendenziös äussere ich meine Meinung, nur in die andere Richtung. Je nach Zahlenspielerei und Interpretation hat die eine, oder die andere Seite Recht.

  • am 29.07.2020 um 23:52 Uhr
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    Danke für die klare Stellungnahme von Frau Ryser und der Meinung von Herrn Pirkel.
    Wer noch mehr über die Art und Weise, wie die SVP ihre Spiele treibt, wissen möchte, dem ist das Buch «Die Kraft der Demokratie» von Roger de Weck wärmstes empfohlen.

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