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Die Schweiz: noch keine Rassismus-freie Zone © cc/rofaho

Uno kritisiert Schweiz wegen Rassendiskriminierung

Michel Bührer /  Rassismus sei im Strafrecht nicht definiert und führe nicht zu einer Strafverschärfung, rügt der zuständige Uno-Ausschuss in Genf.

Der Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung («Committee on the Elimination of Radial Discrimination» CERD) hat am 21.2.2014 seine Empfehlungen zur Situation in der Schweiz präsentiert. Bilanz: die Schweiz könnte es besser machen. Unser Land sollte insbesondere darauf achten, dass die Volksinitiativen mit den auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen über die Menschenrechte vereinbar sind.

Die Zufälle des Zeitplans sind manchmal ironisch. Einige Tage nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungsinitiative musste die Schweiz ihren periodischen Bericht über die Beseitigung der Rassendiskriminierung dem Ausschuss der Vereinten Nationen vorlegen. Dieser überwacht die Einhaltung des Übereinkommens. Er umfasst die Jahre 2011 und 2012, doch der Schatten des 9. Februar 2014 schwebte über den Diskussionen und beschwor Fragen hinsichtlich seiner Konsequenzen herauf. In seinen Empfehlungen ermuntert der Ausschuss die Schweiz, «ihre Anstrengungen zu verstärken, um einen effizienten und unabhängigen Mechanismus zu schaffen», der die Vereinbarkeit der Volksinitiativen mit den internationalen Verpflichtungen des Landes auf dem Gebiete der Menschenrechte überprüfen soll. Im Visier sind, ohne genannt zu werden, die Initiative gegen den Bau von Minaretten und die Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer.
Der Ausschuss, der aus 18 internationalen Experten besteht, kam zum Schluss, dass die Schweiz noch nicht alle Bestimmungen des Übereinkommens in ihr Rechtssystem eingebaut hat (bei der Anhörung betonte die Schweizer Delegation, dass die Forderungen des Übereinkommes in der Praxis umgesetzt würden).
Mängel im Strafrecht
Die Experten hoben hervor, dass das Schweizer Strafrecht immer noch keine klare Definition der Rassendiskriminierung enthält. Überdies sollte es vorsehen, dass der rassistische Charakter eines Delikts einen strafverschärfenden Umstand darstellt.
Die Tatsache, dass der Artikel des Strafgesetzbuches, der die Rassendiskriminierung behandelt (261bis), zu restriktiv interpretiert wird, war für den Ausschuss Grund zur Besorgnis. Ausserdem bedauert er, dass nur das Opfer Klage einreichen kann, nicht aber ein Verband in dessen Namen.
Der Ausschuss weist auch auf das Fehlen zuverlässiger Statistiken auf nationaler Ebene über rassistische Vorfälle hin (Wohnungswesen, Arbeitsmarkt, Schulen). Solche Daten würden es erlauben, die Anwendung der Rechte für alle vom Übereinkommen Betroffenen besser zu gewährleisten.
Genügend Mittel für die Kommission gegen Rassismus
Die Schweiz hat noch immer keine Menschenrechtsinstitution auf nationaler Ebene geschaffen und die Uno-Experten «wiederholen ihre früheren Empfehlungen», diese Forderung umzusetzen. Sie regen auch an, dass die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus mit genügend Mitteln ausgestattet wird, um ihren Auftrag erfüllen zu können.
Eine Reihe anderer Empfehlungen widerspiegeln die Auseinandersetzungen, die in unserem Land in den letzten Jahren stattfanden und die insbesondere die Haltung der Medien und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Afrikaner oder Roma betreffen, sowie auch hinsichtlich der Muslime, der Asylbewerber und der Migrant/innen im allgemeinen. Dieser Einwand betrifft auch die Polizei (auf Rassen bezogene Erstellung von Täterprofilen). Der Ausschuss fordert den Staat auf, in allen Bereichen Massnahmen zu treffen, um Stigmatisierungen zu verhindern und unabhängige Klagemechanismen zu schaffen.
Empfehlungen bleiben Empfehlungen
Die Positionen des Expertengremiums sind, wie sein Name sagt, Empfehlungen, denen die Staaten nachleben oder auch nicht. So erklärt es sich, dass gewisse Empfehlungen bei jeder Beurteilung wieder vorgebracht werden. Die Experten stellten seit dem letzten Bericht über die Schweiz einige Fortschritte fest: die Einführung des Pilotprojekts des Kompetenz-Zentrums für Menschenrechte, der Start eines Integrationsprogramms im Januar 2014 durch das Bundesamt für Migration und die Ratifizierung zweier Übereinkommensprotokolle (gegen die Diskriminierung von Frauen und gegen die Folter).
Hingegen ist es sicher, dass die Frage der Initiativen im nächsten Bericht wieder auftauchen wird: nach mehreren Jahren der Prüfung kündigte der Bundesrat am Mittwoch, 19. Februar 2014 an, er verzichte auf seine Versuche, die Vereinbarkeit der Volksinitiativen mit den Menschenrechten zu überprüfen.

DER UNO-AUSSCHUSS
Der Ausschuss der UNO zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung besteht aus 18 unabhängigen Experten (ad personam). Seine Aufgabe ist es, die Berichte der Staaten über die Anwendung des Übereinkommens zu überprüfen. Diese Berichte müssen gemäss dem Reglement alle zwei Jahre erstattet werden. In der Praxis wird diese Frist selten eingehalten. Der letzte Bericht der Schweiz erstreckte sich über sechs Jahre.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Michel Bührer ist akkreditierter Journalist bei der Uno in Genf. Übersetzung aus dem Französischen durch Walter Rohner. ---

Zum Infosperber-Dossier:

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30 Meinungen

  • am 25.02.2014 um 11:55 Uhr
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    Da bin ich aber ganz auf der Seite der hiesigen Gerichte, die bei Anzeigen eine enge Definition des Strafbestandes Rassismus praktizieren; entsprechend pfeife ich – mitnichten auf die UNO – sondern auf deren wie auch immer geartetes Expertengremium.
    Eine zu breite Interpretation des Rassismusartikels führt zu Blockwartmentalität und lässt eine schlimme Petzermentalität hochkommen, die gleich jedes gegen wen auch immer gerichtetes Stammtischgefluche von einem Gericht beurteilt sähe. Gerade die letzten Monate zeigen i.S. mehr oder weniger gelungenem Humor, zu welchen Auswüchsen dahin abzielende Gutmenschen neigen. Und gerade deshalb ist das Beschwerderecht auch nicht auf Verbände auszudehnen, da diese nur zu gerne dazu neigen, mit überbordendem Aktivismus ihre Existenz zu rechtfertigen.

    Charles-Louis Joris, Visp

  • am 25.02.2014 um 13:43 Uhr
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    Ein nüchterner und sachlicher Bericht. Ich denke, unser Land sollte ihn unbedingt ernst nehmen. Es stimmt halt: Sowohl die Minarett-Initiative und die so genannte Masseneinwanderungsinitiative hätten nie zur Abstimmung gelangen dürfen. Die MEI nicht wegen der wirtschaftlichen Nachteile, die sie mit Sicherheit heraufbeschwören wird, sondern weil sie das verfassungsmäßige Gleichheitsprinzip und das Diskriminierungsverbot in Frage stellt. Die Minarett-Initiative, weil sie die Glaubensfreiheit mit Füßen tritt.
    Der Bericht ermutigt diejenigen, die diese Volksvoten nicht goutieren, sich dagegen mit allen (friedlichen) Mitteln des zivilen Widerstands zur Wehr setzen. Noch stehen Urteile aus Straßburg aus. Doch es gibt keinen Zweifel, dass sie kommen werden. Wie sich die offizielle Schweiz dann verhält, steht für mich außer Frage. Sie wird sich den europäischen Menschenrechtsnormen unterziehen müssen.

  • am 25.02.2014 um 13:54 Uhr
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    Herr Beutler, so ist nun mal unser Initiativrecht – und ich finde es sehr gut so, auch wenn ich das Abstimmungsresultat echt verschissen finde.
    Das Minarettverbot – ich war auch gegen diese total kontraproduktive Verfassungsbestimmung – tritt nicht die Glaubens-, sondern bloss die Religionsfreiheit, und zwar nicht mit den Füssen sondern tippt sie eher bloss mit den Zehenspitzen.
    Religionsfreiheit hat weniger mit Glaubensfreiheit als mit Versammlungsfreiheit zu tun – und die ist nun mal enger gefasst.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 25.02.2014 um 17:32 Uhr
    Permalink

    @Kollege Beutler weiss, dass die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 das Grundrecht des Staates, im Entscheidungsfalle Dominanzansprüche von Religionsgemeinschaften niederhalten zu können, als Bedingung der Möglichkeit der Existenz des Schweizerischen Bundesstaates definiert haben, und zwar auf Antrag des mutigsten Luzerners in der Geschichte der Demokratie, Jakob Robert Steiger. Nach ihm hätte auch nie ein eingebürgerter Deutscher in Luzern Schulheiss werden dürfen.

    Die Ausnahmeartikel unserer Bundesverfassung richteten sich gegen einen Orden, der von der Islamischen Theologie nur ausnahmsweise, etwa durch Avicenna und Averroes, grossartigen Gelehrten, intellektuell erreicht wurde.

    Nach Michel Foucault handelt es sich bei Kirchtürmen wie auch Minaretten ganz eindeutig um Einschüchterungsbauten, wobei freilich die Minarette stärker als die Kirchtürme noch eine Eroberungsfunktion ausdrücken. (Ich war aber wegen der kantonalen Kirchenhoheit gegen jene Initiative.)

    Friedrich Engels, der für mich keineswegs mehr ein Feindbild bedeutet, äusserte gegenüber der Schweizer Demokratie, zumal der direkten Demokratie, einen tiefen Abscheu, durchaus in Richtung Kritik an «niederen Instinkten", von denen Martin Schulz, Kandidat für den Europäischen Vorsitz sprach. Schulz weiss, dass es leichter ist, in der EU an die Spitze zu kommen als in einem deutschen Bundesland. Das Bedürfnis nach Diktatur bleibt zweifelsohne ein unschweizerisches Abfallprodukt Rousseau-kritischer Aufklärung.

  • am 25.02.2014 um 20:54 Uhr
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    All die Initiativen der letzten Zeit wie Minarettverbot, Ausweisung krimineller Ausländer, Verbot der «Masseneinwanderung", die Verwahrungsinitiative oder die bald zur Abstimmung kommende Ecopop-Initiative richten sich gegen Minderheiten und haben ausgrenzenden bis diskriminierenden Charakter. Und auch, wenn unsere Gesetze und unsere demokratischen Rechte das erlauben, darf man sich doch fragen, ob solche Volksentscheide aus menschenrechtlicher und aus humaner Sicht legitim sind. Und man muss sich auch fragen, warum sich in den letzten paar Jahren solche Initiativen derart häufen.

    Dass der Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung in seinem Bericht auf solche Fragen hinweist, ist aus dieser Sicht absolut berechtigt. Und wenn unser Bundesrat gerade vor einer Woche ankündet, er verzichte auf seine Versuche, die Vereinbarkeit der Volksinitiativen mit den Menschenrechten zu überprüfen, erachte ich das als Kapitulation vor den fremdenfeindlichen und rassistischen Strömungen in einem Land, das sich so oft seiner humanitären Tradition rühmt.

  • am 25.02.2014 um 21:09 Uhr
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    Danke Hartwig Roth. Wie recht haben Sie. Nun sind wir schon einige mehr, die in diesem Forum am gleichen Strick ziehen.

  • am 26.02.2014 um 09:15 Uhr
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    Ein wichtiger Punkt im UNO-Bericht sind unsere Volksinitiativen.
    Die Richtlinie wäre die europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Alle SVP-Initiativen fallen bei ihr durch. Die Schweiz hat die EMRK unterzeichnet. Übrigens: Entgegen der landläufigen Meinung hat EMRK nichts mit der EU zu tun. Die EMRK ist sozusagen übergeordnetes Recht. Was nun mit den vom Volk angenommen Initiativen?
    Was ist denn das Volk? 50.3% derjenigen, die an der Abstimmung teilgenommen haben? Eine kleine Minderheit. Mehr als eine Million erwachsene Menschen, die seit Jahren bei uns leben, arbeiten und Steuern zahlen, hatten dazu gar nichts zu sagen. Das sog. Volksvotum ist nach übergeordnetem Recht gar nicht gültig. Fazit: Ignorieren wir es doch einfach. Nur schon das Beispiel Minarettinitiative. Liebe Moslems, ihr seid 500’000 Seelen stark. Warum baut ihr nicht trotz diesem Verbot Minarette? Auch wenn die meisten von euch gar nicht den Islam praktizieren. Ist bei uns Christen übrigens genau so. Es könnten jetzt schon 500 in unserem Land stehen. Das wären lediglich 5% der 10’000 Kirchtürme. Das gäbe zwar Zoff mit den Behörden. Doch was wollen die dagegen tun? Abreissen? Vergesst das. Im Wallis stehen hunderte von Chalets, die nicht hätten gebaut werden dürfen. Erkundigt euch dort, wie man es machen muss, gesetzesunkonform zu bauen. Da braucht es eine gehörige Portion Verschlagenheit und Kreativität. Erst wenn ihr euch das angeeignet habt, seid ihr würdig für das rote Büchlein mit dem weißen Kreuz

  • am 26.02.2014 um 10:38 Uhr
    Permalink

    @Hartwig Roth
    Die Verwahrungsinitiative in denselben Topf wie die Minarettinitiative und anderem zu schmeissen, ist nun doch ein starkes Stück an Intelligenzklauberei.

  • am 26.02.2014 um 18:04 Uhr
    Permalink

    Die Ratschläge dazu, ob wir diese Menschenrechtskonvention umsetzen sollen, sind überflüssig. Die Schweiz hat sie 1994 unterzeichnet. Seither GILT sie, hat Verfassungsrang und im Zweifelsfall steht sie über der Bundesverfassung.
    Eine solche Diskussion über das OB ist allenfalls für SVP-Politiker interessant, die die Konvention allenfalls kündigen würden.
    Natürlich besteht ein Interpretationsspielraum, WIE das geschehen soll, aber nicht OB.

    Werner T. Meyer

  • am 26.02.2014 um 20:59 Uhr
    Permalink

    Sie sagen es, Herr Meyer. Dei EMRK steht über der Verfassung. Dass unser Land sie kündigen würde, kann ich mir schlicht nicht vorstellen. Die Schweiz wäre dann neben Weißrussland der einzige europäische Staat, der nicht mehr an die EMRK gebunden wäre. Weißrussland ist übrigens nicht aus der EMRK ausgetreten, sondern wurde nicht aufgenommen, weil es die Bedingungen dafür nicht erfüllte. Könnte ein Rauswurf für unser Land Wirklichkeit werden? Eher nicht, solange sich die Schweiz an die Entscheide des Straßburgers Gerichts hält. Wenn Muslime ein Minarett bauen möchten, bekommen sie in der Schweiz keine Baubewilligung. Sie können dann mit dem abschlägigen Bescheid nach Straßburg gehen. Wenn sie dort recht bekommen -was wahrscheinlich ist -, wird das Minarett gebaut. Verhindern könnte das nur eine angenommene Initiative, die den Ausrtritt aus der EMRK fordert. Die Schweiz wäre dann auch nicht mehr im Europarat, was unserem Land enorme Nachteile bringen würde, auch wirtschaftliche.

  • am 27.02.2014 um 09:10 Uhr
    Permalink

    @Peter Beutler.
    Vorsicht, hier handelt es sich um eine UNO-Konvention, nicht um die europäische EMRK. Im Gegensatz zur EMRK gibt es hier, wie bei den meisten UNO-Menschenrechten, keine Appellatonsgerichte, schon gar keine für Einzelne. Es gibt nur die regelmässigen Überprüfungssitzungen alle paar Jahre, von denen im Artikel die Rede ist. Materielle Konsequenzen daraus können nur die Schweizer Politik und Justiz ziehen.

    Werner T. Meyer

  • am 27.02.2014 um 11:01 Uhr
    Permalink

    So weit bin ich einverstanden. Die EMRK und die UNO sind natürliche nicht dasselbe. Aber es ist doch so: Es gibt bereits Klagen in Straßburg gegen das Minarettverbot. Oder haben Sie andere Informationen?

  • am 27.02.2014 um 11:25 Uhr
    Permalink

    @Peter Beutler
    Ich finde das Minarett-Verbot kontraproduktiv; doch noch wesentlich kontraproduktiver, weil Trotzreaktionen des inneren Schweinehunds geradezu provozierend, finde ich die Klage(n) in Strassburg. Zudem richtet sich das Minarettverbot nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit, sondern gegen die – zu mehr als nur recht – wesentlich enger gesetzte Religionsfreiheit.
    Dass das Minarettverbot überhaupt auf den Tisch kam, haben sich zudem die in der letzten Dekade zunehmend von Wa’ahabiten beeinflussten, aggressiv fordernden Muslime zu einem gar nicht geringen Teil selbst zuzuschreiben. Die innerhalb des Islam (nicht nur in Europa) immer noch eine Mehrheit stellenden liberalen, weltoffenen Muslime haben sich in derselben Zeit zu Duckmäusern gemausert – ja sogar eine echte Angst um Leib und Leben geht um unter ihnen.
    Dieser Angst ein Ende zu setzen, läge an Justiz und Polizei, die ihrerseits Angst davor haben, ihrer Arbeit zielgerichtet nachzugehen. Bevor wir nach Strassburg pilgern, stände deshalb erst mal eine klärende Debatte zum Unterschied von Religion und Glauben an. Wenn da die mutigen liberalen Muslime (die Mehrheit davon sind übrigens Frauen, von denen nicht wenige dem Minarettverbot positiv gegenüber standen) endlich auch in den Medien das ihnen gebührende Gehör fänden, würde der von Ihnen, Herr Beutler, herbeigewünschte Kotau in Salzburg obsolet, und hier käme man denn auch wieder mal eine objektive Normalität in der ganzen Diskussion zustande.

  • am 27.02.2014 um 12:27 Uhr
    Permalink

    @Charles-Louis Joris
    Das sehe ich gar nicht so. In der Schweiz gab es vor der Minarettinitiative mit Muslimen nur Konflikte von geringer Virulenz, hauptsächlich um Alltagsdinge (Schwimmen in der Schule) oder im Zusammenhang mit den Nationalitäten, nach denen getrennt die meisten Muslime sich hierzulande organisierten (Jugoslawienkrieg). Es gab keinen politischen Akteur, der für DIE Muslime sprechen konnte.
    Die Mär vom bedrohlichen Islam wurde von der SVP in die Schweiz geschleppt, die Teil eines internationalen Netzes rechtsradikaler Parteien ist. Die meisten dieser Parteien sind rassistisch und Muslimfeindlich, weil man heute als Judenfeindlich politisch tot wäre. In diesem Milieu haben sich SVP-Extremisten angesteckt.

    Werner T. Meyer

  • am 27.02.2014 um 13:23 Uhr
    Permalink

    Herr Meyer,
    da irren Sie sich aber gewaltig. Die Diskussionen und Spannungen entstanden schon sehr viel früher; und zwar eher in Zusammenhang mit den Nationalitäten und deren jeweilige Religion, und zwar auch noch zur Zeit der Fatwa gegen Salman Rushdie. Ab den September Attentaten 2001 auf das WTC richtete sich der Focus aber ganz schnell einmal auf den Islam – unabhängig von den Nationalitäten – den Islam mit dem Weltherrschaftsanspruch, der von den Salafisten in aggressivster, ja ultimativ fordernder Manier verkündet wurde. Genau hier versagten denn sowohl die hiesigen Kulturbeflissenen, die von einer unbedarft unkritischen Weltoffenheit schwadronierten, aber vor allem auch die Vertreter des anderen, des nicht wa’ahabitischen Islam, die zum Teil gar den weltverschwörerischen Schmarren der Salafisten relativierend, den von den reichen Saudis schwer finanzierten Extremisten nicht nur die Steigbügel hielten, sondern auch gleich polierten.
    Die einzigen, die sich vom religiösen und weltlichen Salafismus ziemlich deutlich abgrenzten, waren die Aleviten, Alawiten, Sufis und Drusen .
    Leider überliess man in dieser heiklen Phase die kritischen öffentlichen Betrachtungen des aktuellen Islam seitens der Übertoleranten vollends den hiesigen angefressenen Abendlandapologeten. Bei gut gemeinten interreligiösen Dialogveranstaltungen in irgendwelchen Oekumenezirkeln suhlte man sich stattdessen in allen möglichen kleinsten gemeinsamen Nennern und fühlte sich beim Abschied gut.

  • am 27.02.2014 um 14:29 Uhr
    Permalink

    Vielleicht haben Sie beide, Herr Meyer und Herr Joris, auf eine Art recht. Aber es bleibt eine Tatsache, dass die SVP und islamophobe Internetforen den Konflikt zwischen Islam und Christentum seit Jahren anheizen. Die Minarett-Initiative war ein großer Schritt in dieser Richtung. Auch wenn es richtig ist: Längst nicht alle Muslime in unserem Land wünschen sich Minarette, aber eine große Mehrheit unserer 400’000 Moslems hat den Ausgang dieser Abstimmung als Demütigung empfunden. Ich finde es durchaus sinnvoll und ganz sicher legitim, wenn nun Klagen dagegen in Straßburg deponiert werden. Dass diese kontraproduktiv sein sollen, verstehe ich mit dem besten Willen nicht. Und diese paar Spinner, die nach der Sharia rufen? Deswegen müsste man vor allem unsere Medien kritisieren, die solche Leute auf das Podest heben. Stattdessen würden sie besser die große Mehrheit der gemäßigten Muslime anhören und angemessen würdigen.

  • am 27.02.2014 um 14:50 Uhr
    Permalink

    Dass Blancho & Co. eine viel zu grosse Bechtung bekommen, ist eine Tatsache. Den Medien darf man deswegen nicht keine, aber auch nicht alle Verantwortung aufbuckeln. Die Steilpässe an die SVP schicken indessen genau jene, die wie Professor Giordano, so weit gehen, überall liebende Toleranz zu fordern – selbst vis à vis Gewalt- und Hasspredigern, die die aktuellen islamistischen Menschenschächtungen in Nahost durchs Band, weil angeblich von Gott geboten, als gerecht odere dann als Akt der Selbstverteidigung darstellen.
    Wer so was mit unterschiedlichem Kulturverständnis relativieren will, kann ebenso gut Toleranz für Kinderschänder fordern.

    Statt Gerichte anzurufen, stünde es uns – ja, ich zähl mich dazu – gut an, mal uns selbst an der Nase zu nehmen, und erst aufzuhören, Wunden leckend uns gegenseitig ins Gilet zu flennen und zweitens danach entsprechend anders an Diskussionen heran zu gehen……….vor allem erst mal mit sehr viel weniger verlogener polittischer Korrektheit.

  • am 27.02.2014 um 21:53 Uhr
    Permalink

    Na ja Herr Joris, politische Korrektheit! Das Gegenstück ist PI politically incorrect, in dem sich auch Leute wie Breivik tummelten. Dass wir uns selber an der Nase nehme sollen, ist ja richtig. Es gibt in der Schweiz und im Westen Europas nämlich mehr rechtspopulistische Hassprediger als islamische, die natürlich auch existieren. Die Erzeugnisse diese Hassprediger: Der norwegische Breiwik, der 77 Jusos und SPler (im Sprachgebrauch von Joris; Blocher, Gutmenschen) niedermetzelte und gegen hundert verletzte, von denen viele fürs restliche Leben physisch oder psychisch gezeichnet sind. Oder die Zwickauer Bande, die mindesten 10 Leben (9 Migranten und 1 Polizistin) auf dem Gewissen haben. Die ideologischen Brandstifter all dieser Verbrechen waren Leute mit der gleichen Ideologie wie Blocher, Freysinger, Schlüer und andere. Nicht dass die genannten drei solche Untaten herbeisehnten. Aber sie nahmen sie eben in Kauf. Auch ihre Bedenken, Herr Joris, werden mich nicht daran hindern, Klagen in Strassburg zu unterstützen. Und ich bin fest davon überzeugt, die Zukunft wird uns recht geben. Unsere Nachkommen müssen sich dereinst nicht wegen uns schämen.

  • am 27.02.2014 um 22:19 Uhr
    Permalink

    Herr Beutler
    Muss man wirklich jetzt Breivik, Rostock etc. um die Ohren geknallt bekommen, wenn man die hier unter Gutmenschen und Linken tatsächlich grassierende total überdrehte Politische Korrektheit aufs Korn nimmt? Sie formulieren dies hier als – ja – schlicht dummes Totschlagargument.
    Ich meine dass auch der seit Mitte der 80er Jahre gepflegte Überintellektualismus, aus dem die PC erwuchs, seine Mitschuld trägt, dass die Linken mit ihrer gedrechselten Sprache nicht mehr in Bern/Bethlehem, Schwamendingen, Eggerberg und Bachenbülach ankommt. Als im Stollenbau tätiger Geologe kenne ich mich bestens aus im Sprachverständnis derjenigen Leute, die hart arbeiten – und da wollen Sie als letztes lieber ihr Bier als übernettes Moralin von Moraltanten jeglicher Couleur; die sind zu kaputt für sensiblen Luxus Unterberschäftigter.
    Es war dieses Überreflektieren aller Situationen, es war dieses schleichende Überhandnehmen einer realitätsfern gedrechselten Salon-Sprache, die nun zum Muss der Alt-68er gedieh, jener Alt-68er, die in ihrem Taufjahr noch munter «Wer zwei mal mit der gleichen pennt, gehört schon…» und ähnliches daherblaffte.
    Diese Arbeiter oder Benachteiligten haben ein Recht auf eine einfache klare Sprache, keine «Hat-Neger-Gesagt"-Aufpasser. In diese von der Linken freigegebene Bresche sprangen nun die von Ihnen erwähnten tatsächlich Rechten. Das schleckt Ihnen keine Geiss weg und das sag ich Ihnen ohne weiteren Erörterungswunsch als SP Mitglied seit 1970.

  • am 27.02.2014 um 23:01 Uhr
    Permalink

    Warum ums Himmels Willen muss ich Leute wie Sie (oder du) immer so wütend machen.
    (Ich duze alle SP-Mitglieder, bin selber eines.) Das mit den Alt-68ern ist vielleicht nicht ganz falsch. Aber trifft nicht auf alle zu. Ich habe seit 1970 die gleiche Frau, zwei Kinder gezeugt … was zumindest zweimal braucht, aber normalerweise weit häufiger …
    Wie du bin ich Naturwissenschafter (Chemiker) und habe an der gleichen Uni studiert. Wie du schreibe ich auch Romane. Dann käme das mit der gedrechselten Sprache: In meinen Geschichten gebe ich mir zumindest Mühe, das zu vermeiden.
    Das mit Bern/Bethlehem, ja, da hast du ganz sicher recht. Ich war selbst einmal in dieser Sektion. Da haben wir 68er wohl Mist gebaut. Aber mir scheint, du reagierst jetzt doch gar heftig…
    peter.beutler@windowslive.com

  • am 27.02.2014 um 23:52 Uhr
    Permalink

    Bist du der Peter Beutler, der beim Gamsmeier Assistent für analytische Chemie warst an der Uni Bern?

  • am 28.02.2014 um 07:08 Uhr
    Permalink

    Bin ich doch, nun er heißt aber Gamsjäger

  • am 28.02.2014 um 07:26 Uhr
    Permalink

    Dann kennen – kannten – wir uns, 🙂
    Hatte Chemie im Nebenfach. 1974 war ich im Praktikum

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 28.02.2014 um 08:08 Uhr
    Permalink

    Es ist mir peinlich, als Nicht-68er aus der damaligen Zeit im Gegensatz zu Beutler in der Partnerschaft nicht so lange durchgehalten zu haben. Immerhin bedeutet in humaner Justiz heute «lebenslänglich» nicht mehr automatisch lebenslänglich. Aber es ist eine Gnade und eine Lebensleistung, wenn es in der Ehe klappt.

    Breivik: Wäre es ein «rechter» Vorschlag, ihm eine Pistole zu offerieren und das Angebot, ca. 20 Jahre Haftkosten, die erspart würden, an die Opfer und deren Angehörige auszuzahlen?

    Ich glaube P.B. hat eher ein SVP-Problem als Solidarität mit dem Islam. Wenn gewisse Idioten statt gegen Muslime zu hetzen, einen vielversprechenden Muslimflügel in der Partei aufbauen würden, was passender wäre als bei den Grünfeministinnen, wäre Menschenrechtsverletzung betr. Minarette wohl nicht mehr so grosses Ärgernis für P.B. Habe selber zwei ziemlich extreme Muslime als Schüler/Schülerin betreut. Die Matura-Arbeit des Schülers wollte in der Einleitung «Vorurteile» gegen die Scharia widerlegen, zeigte jedoch auf dem Titelblatt zwei an einem Kran aufgehängte Homosexuelle im Iran. Offenbar Illustration für bei uns gängige «Vorurteile", die Gehängten hingen aber richtig. Es wäre lebensgefährlich gewesen, diesem Schüler eine ungenügende Note zu verpassen, hätte ich ihm nicht wenigstens 22% Plagiat nachweisen können.

    Vor Jahresfrist ermordete ein dank gelöschter Kriminaldaten Eingebürgerter u.a. den besten Schwinger aus dem Kanton LU. Um diesen «Breivik» macht die Welt wenig Lärm.

  • am 28.02.2014 um 08:33 Uhr
    Permalink

    Apropos SHARIA-Diskussion hier.
    Ist es Ihnen bewusst, dass die Sharia heute in Israel angewendet wird? Muslime heiraten dort nach der Sharia in Sharia-Gerichten.
    Geschieht das wohl, weil Israel suizidal muslimfreundlich wäre, oder weil die Sharia hier wie anderswo das Familienrecht liefert. Es werden aber keine Hände abgehackt (zumindest nicht nach Sharia-recht….)

    Werner T. Meyer

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 28.02.2014 um 08:59 Uhr
    Permalink

    Danke, Werner Meyer, unsere Sharia heisst «Kirchenrecht". Seit 42 Jahren stehe ich für Beseitigung dieser Strukturen ein, u.a. als einstiges Mitglied des aargauischen Verfassungsrates. Heute werden diese Strukturen von sich als progressiv verstehenden Christen verteidigt, so wie schon 1975 für protestantische Pfarrer mit SP-Parteibuch bei der Kirchensteuer der Sinn für Humor aufhörte. Desgleichen wurde der zivile Abdankungsdienst abgeschmettert. Auf diesem Gebiet sind wir heute einen Schritt weiter.

    Sharia-Recht: Es war 1971 und z.T. heute bei kirchlicher Hochzeit vorgeschrieben, zuvor zivil zu heiraten, also kirchliches und staatliches Recht gehen Verbindung ein, das ist zwar in Israel anders, mit der Anerkennung der Sharia mischt man sich nicht in die innerfamiliären Angelegenheiten der Muslime ein. Dies ergibt sich wohl aus praktischen Notwendigkeiten und weil man sonst noch mehr Ärger hätte. Man muss auch sehen, dass die Duldung von Traditionen etwas anderes ist als z. B. die Einführung von Traditionen in unser Land. Dagegen können wir uns legitim wehren.

    Zum Menschenrechtsproblem: das Menschenrechtsdenken, weitgehend in der Westschweiz entwickelt, Barbeyrac, Burlamaqui, de Vattel, Rousseau als die Spitze des Eisberges ist eine philosophische Angelegenheit, und nicht eine Frage, was zufällig in Konventionen steht, auf solche sind vor allem philosophisch Ungebildete und Unaufgeklärte angewiesen. Wenn Minarettverbot menschenrechtswidrig, dann liegt Denkfehler vor.

  • am 28.02.2014 um 09:45 Uhr
    Permalink

    Pirmin Meyer, Es geht hier um einen UNO-Bericht über Rassendikriminierung in der Schweiz. Der Bericht ist moderat. Unser Land wird dabei nicht etwa an den Pranger gestellt, sondern es werden konstruktive Vorschläge gemacht. Vorschläge, die, würden sie beachtet, dazu beitragen könnten, Gewalttaten wie die von Breivik zu verhindern. Diese Tat hätte sich auch in der Schweiz abspielen können. Ein Verbrechen, das in keiner Weise mit einem einzelnen Vorfall, wie etwa das unverhältnismäßige Zuschlagen eines provozierten Migranten abgeglichen werden darf. Das ist keineswegs als Entschuldigung für ein Tötungsdelikt gemeint. Unser Land kennt Strafbestimmungen und Gerichte, die es möglich machen, solche Taten zu ahnden. Das was in Norwegen und im Osten Deutschlands passiert ist, hatte dagegen System und wurde von langer Hand vorbereitet, zumindest in der BRD mit einer behördlichen Komplizenschaft. Ob diese einfach nur fahrlässig oder wider besseres Wissen gedeckt war, wird vielleicht die noch laufende Ermittlung an den Tag bringen. Beide Massenmorde waren, gar keine Frage, rassistisch motiviert. Im Falle Breiviks konnten die ideologischen Brandstifter ganz eindeutig eingegrenzt werden. Es waren die islamophoben und «antilinken» Hassprediger_innen der norwegischen Freiheitspartei, in der B. lange Zeit Kadermann von deren Jugendorganisation war. Pikantes Detail: Die norwegische Freiheitspartei gleicht der SVP weltanschaulich wie ein Ei dem andern

  • am 1.03.2014 um 10:07 Uhr
    Permalink

    Peter Beutler bringt es wieder auf den Punkt. Das war keine Rüge anlässlich einer bestimmten Menschenrechtsverletzung sondern ein Bericht über eine REGELMÄSSIGE Überprüfungssitzung. Das sollte man nehmen wie ein Zeugnis – es sei denn, man kann wirklich beweisen, dass eine Note falsch (und nicht nur unangenehm) ist.

    Werner T. Meyer

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