Uno entscheidet über Ghadhafis Schweizer Gelder
In seinem Blog berichtet Beobachter-Redaktor Dominique Strebel: «Die Meldung war klein, aber von grosser Tragweite: Am letzten Mittwoch, dem 30. März 2011, hat der Bundesrat die Sperrung der Konten und wirtschaftlichen Ressourcen von Muammar al-Ghadhafi und Entourage neu auf das Embargogesetz gestützt.» Damit wurden die ursprünglichen Sanktionsbeschlüsse hinfällig, die der Bundesrat per Notrecht erlassen hatte.
Mit seiner Verordnung zum Embargogesetz setzt der Bundesrat die Uno-Resolution 1973 um. Damit kann die Schweiz nicht mehr darüber befinden, ob und wann und wie die Ghadhafi-Gelder in der Schweiz freigegeben werden. Nur noch die Uno kann dies beschliessen. Auf der Sanktionsliste ist neu ausdrücklich auch die Muttergesellschaft der Tamoil Schweiz aufgeführt.
Bei den gesperrten Vermögen von Ben-Ali und seinem Clan sowie von Mubarak und einer Entourage bleibt alles beim Alten: Der Bundesrat kann diese Vermögen aufgrund eines Rechtshilfegesuchs der neuen agyptischen oder tunesischen Regierung unabhängig von der Uno selber frei geben.
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keine