Sperberauge
UBS hofft auf «fremde Richter»
Vom Eidgenössischen Parlament erlassene Gesetze sollen Vorrang haben vor Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. So verlangt es die SVP, die keine «fremden Richter» will.
Im Widerspruch dazu stehen Unternehmen, Christoph Mörgeli und auch Christoph Blocher, die vom Vorrang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR gerne profitieren, wenn es ihnen zum Vorteil gereicht. Der jüngste Fall ist die Grossbank UBS, die laut NZZ und «Tages-Anzeiger» an den EGMR in Strassburg gelangen will, falls die französische Rechtssprechung der UBS im Steuerstreit nicht recht gibt. Im Erfolgsfall könne der EGMR Frankreich sogar zu einer Entschädigung an die UBS verurteilen, erklärte der St. Galler Professor Rainer Schweizer im «Tages-Anzeiger».
Ulrich E. Gut kommentiert auf der Plattform «Unser Recht»:
«Interessant: Eine selbsternannte Wirtschaftspartei will die Geltung der EMRK in der Schweiz aufheben, während einer der grössten Konzerne unseres Landes in Strassburg Recht sucht. Aber was kann noch überraschen, nachdem selbst der Anwalt Nationalrat Christoph Mörgelis gedroht hat, gegen die Uni Zürich nach Strassburg zu gehen. Und im Fall Blocher gegen Zürcher Staatsanwaltschaft gab das Bundesgericht Blocher unter Berufung auf die Strassburger Rechtsprechung Recht: Es gelte der Quellenschutz.»
Dazu fügt Ulrich E. Gut ein lateinisches Sprichwort an, das sich so französisch liest, dass es auch Nicht-Lateiner verstehen:
«Difficile est satiram non scribere…»
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Die hier verwendeten Begriffe bedürfen der Klärung: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg ist für die Schweiz kein «fremdes Gericht», denn die Schweiz ist Mitglied des Europarats und kann bei der Ernennung der Richter mitbestimmen; es gibt auch Schweizer im Richtergremium. Auch wenn die SVP die Geltung dieses Gerichts für die Schweiz aushebeln möchte – noch ist dies nicht geschehen, und es ist deshalb nicht so illegitim, wenn sich auch SVP-Grössen an Strassburg wenden.
"Fremde Richter» im korrekten Wortsinn sind hingegen jene des EU-Gerichtshofs, zu dessen Zusammensetzung die Schweiz selbstredend nichts zu sagen hat.
Es scheint mir wichtig, beim polemischen Begriff der «fremden Richter» diese Differenzierung im Auge zu behalten.