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1006 Franken plus Miete und Krankenkasse wird seit Anfang 2022 für eine Einzelperson in der Sozialhilfe empfohlen. Wer erst seit kurzem in der Schweiz ist, soll weniger erhalten. © Pixabay

Sozialhilfe: Bundesrat schneidet Löcher ins «letzte Netz»

Andres Eberhard /  Der Bundesrat weist die Verantwortung für die Sozialhilfe stets von sich. Ausser es geht wie jetzt um Kürzungen für AusländerInnen.

Sie gilt als «das letzte Netz»: Sozialhilfe erhält, wer zu wenig zum Leben hat und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen anderer Sozialversicherungen hat. Damit soll auch ärmeren Menschen ein würdiges Leben ermöglicht werden. Doch seit Jahren werden immer wieder haarsträubende Fälle publik, in denen Gemeinden oder Kantone ihre SozialhilfebezügerInnen mit willkürlichen Auflagen drangsalieren oder sie ganz offenkundig loswerden wollen: etwa aus dem Aargau, aus Rorschach, Rafz und nicht zuletzt aus Dübendorf; eine Sammlung von Absurditäten findet sich hier.

Ein wichtiger Grund für die Schikanen: Die Sozialhilfe ist Sache der Kantone und Gemeinden. Es gibt 26 verschiedene Sozialhilfegesetze und 2172 unterschiedliche Umsetzungen. Häufig stehen die Gemeinden unter starkem finanziellem Druck, haben also einen Anreiz, die Sozialhilfekosten tief zu halten. Ausserdem sind in kleinen Gemeinden nicht Profis fürs Sozialwesen zuständig, sondern die Gemeindeschreiberin oder der Friedhofsverwalter. Dass es uneinheitlich, ja manchmal willkürlich zu- und hergeht, ist da vorprogrammiert.

Trotzdem lehnt es der Bundesrat seit jeher ab, ein nationales Rahmengesetz zu schaffen. Er rechtfertigt das Nichtstun dabei stets mit der Wichtigkeit des Föderalismus. So empfahl die Landesregierung dem Parlament zuletzt vor eineinhalb Jahren einen weiteren Vorstoss für eine nationale Lösung zur Ablehnung. Und betonte dabei erneut, dass «der Bund im Bereich Sozialhilfe über keine Gesetzgebungskompetenz verfügt.»

Das stimmt so nicht ganz, wie sich kürzlich zeigte. Ganz im Gegenteil lotete die Landesregierung jede erdenkliche Möglichkeit aus, um Löcher ins letzte Netz zu schneiden. Sie präsentierte 20 «Handlungsoptionen», um die Sozialhilfeleistungen für Personen aus Drittstaaten zu kürzen. Und vor wenigen Tagen schickten Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) und ihre BundesratskollegInnen eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung, welche Kantone zu Kürzungen in der Sozialhilfe verpflichten soll. Konkret sollen Menschen ohne Schweizer, EU- oder EFTA-Pass in den ersten drei Jahren weniger Sozialhilfe erhalten. Die exakten Beträge bestimmen die Kantone.

Über das Migrationsrecht die Sozialhilfe steuern

Der argumentative Spagat des Bundesrats ist auch Fachleuten nicht entgangen. So kritisiert die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS), dass sich der Bundesrat seit Jahrzehnten mit Verweis auf den Föderalismus weigere, «ein Bundesrahmengesetz zu schaffen, das in der Sozialhilfe dringend notwendige Mindeststandards etabliert und damit flächendeckend für eine verfassungskonforme und menschenwürdige Umsetzung der Sozialhilfe sorgt.» Die UFS, die sich mit einer Flut von Rechtsverstössen konfrontiert sieht, fordert eine nationale Lösung. Für eine Vereinheitlichung der Praxis sollten derzeit zwar die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sorgen. Jedoch sind diese rechtlich nicht bindend. Zudem steht die SKOS unter politischem Druck. Das zeigt sich beispielsweise darin, dass sich die Organisation 100 Jahre lang ebenfalls für ein nationales Gesetz stark gemacht, diese Forderung vor einigen Jahren aber aufgegeben hat.

Der Bundesrat mischt sich also sehr wohl in Fragen der Sozialhilfe ein – über den Umweg des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Auf Anfrage weist das Staatssekretariat für Migration (SEM) darauf hin, dass der Bundesrat durch ein vom Ständerat angenommenes Postulat dazu aufgefordert wurde, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen zu können. Das ist zwar richtig. Allerdings wurde der Bundesrat nicht gedrängt, er unterstützte das Postulat von Beginn weg.

«Wohlstandschauvinismus»

Der Widerspruch also bleibt: Auf der einen Seite will der Bundesrat die Verantwortung für die Sozialhilfe nicht übernehmen. Auf der anderen Seite mischt er bei einer ganz spezifischen Gruppe doch mit: bei AusländerInnen. Das Gesetz mag ihm zwar das Recht dazu geben, wie der Bundesrat in einer Art Beweisführung herleitete. Aber mit dem Migrationsrecht die Sozialhilfe zu steuern ist dennoch fragwürdig, schliesslich ist es der Kerngedanke der Sozialhilfe, dass diese sich am tatsächlichen Bedarf für ein würdiges Leben ausrichtet und nicht an der Farbe des Passes. Aus diesem Grund kritisieren SozialwissenschaftlerInnen, dass armutsbetroffene AusländerInnen zu «EinwohnerInnen zweiter und dritter Klasse» gemacht werden, wenn sie im Gesetz benachteiligt werden. In einem Buchbeitrag bezeichnen sie den Schweizer Weg gar als Form von Wohlstandschauvinismus. Die Verknüpfung von Migrations- und Sozialhilferecht führt ausserdem in der Praxis zu Problemen (siehe Kasten).

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert, dass der Bundesrat mit der Vorlage gleich zwei Verfassungsgrundsätze verletze: die Rechtsgleichheit aller Menschen sowie die Hilfe in Notlagen. Wozu also das Ganze? Der Bundesrat möchte mit den Kürzungen für Personen aus Drittstaaten «Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit für diese Personengruppe setzen», wie er die Massnahmen begründete. Dass Integration über Kürzungen von Sozialleistungen erreicht wird, ist eine alte, allerdings nicht sehr glaubhafte Leier. Der SGB bezeichnet das Argument als zynisch: «Arbeitsintegration ist nicht bloss eine Frage des guten Willens der Betroffenen, es braucht vor allem einen Arbeitsmarkt, zu dem Menschen ohne Schweizer Pass Zugang haben.»

In seiner Mitteilung erwähnte der Bundesrat denn auch noch einen zweiten Grund für die Kürzungen: Der Anstieg der Sozialhilfekosten bei Kantonen und Gemeinden könne so «wenn möglich etwas gebremst werden.» Durch die geplanten Kürzungen könnten bei den Ärmsten 5 Millionen Franken eingespart werden, wie die Wochenzeitung ausgerechnet hat. Zum Vergleich: Mit der Abschaffung der Stempelsteuer, über die am Sonntag abgestimmt wird, sollen Schweizer Grossunternehmen 250 Millionen Franken geschenkt werden – Abgaben, die derzeit auf die Aufnahme von viel Eigenkapital anfallen. Der Bundesrat kämpft mit dem Argument der Standortattraktivität aktiv für die Vorlage. Die Mindereinnahmen, obwohl das 50-fache der geplanten Kürzungen in der Sozialhilfe, hält er für «verkraftbar

Sozialhilfe ist für AusländerInnen gefährlich

Wer als AusländerIn Sozialhilfe bezieht, muss in ständiger Sorge leben, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren und das Land verlassen zu müssen. Denn Sozialhilfe- und Migrationsrecht sind in der Schweiz von Gesetzes wegen eng verknüpft. Oder anders gesagt hat die Hilfe ihren Preis: AusländerInnen dürfen zwar Sozialgeld annehmen, riskieren dadurch aber ihre Wegweisung. Wer «selbstverschuldet» Sozialhilfe bezieht, kann vom Migrationsamt zurückgestuft (von einer C- in eine B-Bewilligung) oder weggewiesen werden. Die Sozialämter sind dazu verpflichtet, SozialhilfebezügerInnen zu melden, wenn diese ein gewisses Total an Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Dieser Betrag variiert von Kanton zu Kanton. In Zürich sind es 25’000 Franken für Personen mit Bewilligung B bzw. 60’000 Franken für Personen mit Bewilligung C. Dieser Betrag ist in der Regel nach rund zwei Jahren Sozialhilfeabhängigkeit erreicht. In der Regel erhalten Betroffene dann Jahr für Jahr einen Fragebogen und das Migrationsamt prüft basierend darauf eine Verwarnung, eine Rückstufung oder ein Widerruf.

In der Praxis führt die Verknüpfung von Sozialhilfe- und Migrationsrecht zu Problemen. «Es kommt recht häufig vor, dass das Sozialamt den Menschen sagt, sie würden sich genug um Arbeit bemühen. Das Migrationsamt aber findet, das reiche nicht, ihre Sozialhilfeabhängigkeit sei selbstverschuldet.» Das sagt Erika Schilling von der Rechtsberatungsstelle für Migrations- und Integrationsrecht in Zürich. In diesem Fall kann das Migrationsamt jemanden zurückstufen oder ihm die Aufenthaltsbewilligung entziehen. «Der Massstab beim Migrationsamt ist viel strenger. Es findet praktisch immer einen Grund, warum eine Sozialhilfeabhängigkeit selbstverschuldet ist», so Schilling. Stossend ist das insbesondere darum, weil die BeamtInnen des Migrationsamts die Menschen ausschliesslich aus den Akten kennen. Die Sozialarbeitenden hingegen haben zumindest persönlichen Kontakt zu ihren KlientInnen.

Schillings Erfahrungen aufgrund ihrer 12-jährigen Tätigkeit: «Alleine die jährlichen Fragebögen erzeugen viel Druck und Angst. Die Dunkelziffer jener, die deswegen auf Sozialhilfe verzichten, dürfte hoch sein.» Bei ihren KlientInnen erkennt sie zudem Muster: «Vorwiegend Menschen mit schlechter oder in der Schweiz nicht anerkannter Ausbildung machen jene Arbeit, die niemand sonst macht. Sie arbeiten in einem Niedriglohn-Beruf mit schlechten Arbeitsverhältnissen, befristet oder auf Abruf. Solange sie das tun, sind sie geduldet. Es ist aber schwierig, mit diesen Anstellungen auf die Dauer genug Geld zu verdienen. Wenn sie krank werden oder mit 55 keine Arbeit mehr finden, wollen wir sie nicht mehr», kritisiert sie. «Das haben wir als reiche Schweiz doch nicht nötig.»

Seit 2019 ist es möglich, dass auch AusländerInnen mit C-Ausweis, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben, ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren können. Dagegen wehrt sich derzeit eine Petition sowie eine Parlamentarische Initiative mit dem Titel «Armut ist kein Verbrechen». Ziel ist, dass zumindest jene vor einer Wegweisung geschützt werden, die seit über 10 Jahren in der Schweiz leben. Ursprünglich sah der Bundesrat vor, die Kriterien für solche Widerrufe zu erleichtern. In der Gesetzesvorlage, die er nun in die Vernehmlassung geschickt hat, verzichtete er aber darauf. Ob es zu Verschärfungen kommt, wird letztlich das Parlament entscheiden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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Reich, arm, ungleich

Grösser werdende soziale Kluften gefährden demokratische Rechtsstaaten.

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7 Meinungen

  • am 10.02.2022 um 12:08 Uhr
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    Vorsicht: Betroffene schildern die Vorgänge anders als es sich bei einer «objektiven» Beurteilung darstellt. Und man muss aufpassen, dass das Thema nicht «Rassismus», also Xenophobie fördert. Die Allgemeinheit (also nicht die «Linken») könnte sich durch zweifellos augenfälligem Missbrauch und ausgereizter Anspruchshaltung benachteiligt fühlen, was eben Xenophobie und Hartherzigkeit gegenüber «echten» Sozialfällen befördert. Und noch hat diese Allgemeinheit keine Erfahrung mit z.B. mit Afghanen, die als Flüchtlinge hierher geflogen (!) werden und kein Wort Deutsch oder Französisch, ja auch nicht Italienisch sprechen und daher teure Interpretation in Spitälern und Behörden benötigen. Schliesslich ist jeder «Fall» ein Einzelfall, aber die Häufung von «Einzelfällen» strapaziert die Adaption, zumal sich die Allgemeinheit damit sowieso schwer tut. Nicht aus «Neid», vielleicht «Eigentumgeiz», oft aber wegen ihrer eigenen Situation, die mitunter angespannt oder gar prekär ist und damit auch nahe zu SVP-Verführungstricks ist. Eine Neubewertung der Sozialhilfe und Flüchtlingspolitik ist daher nötig und kommt damit auch den Betroffenen zugute, die das am dringendsten nötig haben, weshalb Grenzen und Schwerpunkte richtig gesetzt und zeitgemäss angepasst werden sollten. Jede Zeit hat ihre (anderen) Probleme; die «humanitäre Schweiz» datiert aus der Zeit vor der Aviatik und des Internets. Jetzt braucht es Anpassungen mit zeitgemässem Realitätsbezug.

  • am 10.02.2022 um 13:10 Uhr
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    Das Finde ich gut wird langsam die Schraube angezogen in der Sozialhilfe! Es sind nämlich mehrheitlich Leute mit Migrationshintergrund die diese Benötigen! Der Bund sollte allerdings das Asylgesetz ändern und nicht nur 7 Jahre Beiträge für Asylsuchende an die Kantone bezahlen, danach fallen diese nämlich in die Sozialhilfe! Der Bund sollte so lange Bezahlen bis Asylsuchende wieder in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Denn sie brauchen nur im Moment Schutz bis sich die Lage in ihren Heimatländern normalisiert hat! Für die Politik in Bern können die Kantone und Gemeinden nichts. Daher wer befiehlt soll auch zahlen! Sozialhilfe ist nicht für Asylsuchende diese sollten nur Nothilfe erhalten so, dass sich unser Sozialstaat erholen kann. Wenn der Sozialstaat weniger Attraktiv ist für Asylsuchende so kommen auch weniger Leute um hier ein Gesuch zu stellen ergo verlieren auch viel weniger Menschen ihr Leben auf der Reise nach Europa! Eine Win – Win Situation würde entstehen!

  • am 11.02.2022 um 00:26 Uhr
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    Die Lesermeinung von Christian Büschi zeigt genau, was ich meine: Die Toleranz der Allgemeinheit ist dünnhäutig und bei Überstrapazierung hartherzig bis faschistoid. Sie fühlt sich schnell einmal übervorteilt und benachteiligt. Darum braucht es eine klare Politik, die klar kommuniziert, Grenzen setzt und Integration fordert und ihr Nachachtung verschafft. Die nicht Toleranz mit «laisser faire» verwechselt, sondern verweigerte Integration ahndet. Und sowieso nicht blindlings «wohlmeinend» Tür und Tor öffnet, womit ganz schnell Rechtsextremismus befördert und das Zusammenleben vergiftet wird.

    • am 11.02.2022 um 10:57 Uhr
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      Das ist das, was mir schon Angestellte von Sozialämtern gesagt haben. Wenn ein Hilfeempfänger nicht arbeiten will, sind die Sozialämter verpflichtet Sozialhilfe zu bezahlen. Für Massnahmen sind ihnen die Hände gebunden. Es gibt allerdings Sozialämter die bei Stellensuche oder Umschulung wenig Hilfe anbieten.

    • am 11.02.2022 um 20:28 Uhr
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      Das hat überhaupt nichts mit Faschismus oder dergleichen zu tun! Bitte machen Sie nicht solche Unterstellungen. Ich widerspiegle nur die Realität! Die Gemeinden kommen überall an Ihrer Grenzen. Als Beispiel für gescheiterte Asylpolitik kann ich hier Aarburg nennen. Dort fliessen rund zwei Drittel aller Steuereinnahmen gleich wieder in die soziale Wohlfahrt. Wollen Sie mir immer noch Faschismus vorwerfen oder möchten Sie ihre Augen wirklich nicht öffnen? Jeder normaldenkende Mensch kann dies nicht mehr gut heissen! In unserer kleinen Gemeinde kommt nach der Bildung auch gleich die Soziale Wohlfahrt bei den höchsten Ausgaben. Alles von Bund und Kanton vorgegeben. Für mich ein klares Versagen der Politik in Bern. Ich will doch nicht Steuern bezahlen damit Menschen hier gratis und nichts tuend leben können! Ein Dach über dem Kopf was zu essen und Medizinische Nothilfe reichen wenn man auf der Flucht ist!

      • am 12.02.2022 um 09:29 Uhr
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        Falls Sie mich meinen: Ich schrieb, dass Überstrapazierung recht schnell zu faschistoider Hartherzig führt. Darum bin ich sogar mit Ihnen der Meinung, dass Sozialhilfe kein «Abonnement» sein soll, das im Spritzkannensystem statt mit individueller Begleitung und Motivationsförderung ausgeschüttet wird. Da sind aber vor allem kleine Gemeinden überfordert.

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