Sommaruga zögert mit Klage gegen Ghadhafi
Obwohl die Strafanzeige des Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA schon einen Monat alt ist, hat die Bundesanwaltschaft noch keine Strafuntersuchung gegen Ghadhafis Libyen wegen Entführung, Geiselnahme und Erpressung der beiden Schweizer Max Göldi und Rachid Hamdani eröffnet. Sie warte auf eine Ermächtigung des Bundesrats, die für das Verfolgen politischer Delikte nötig ist. «Bis heute liegt der Bundesanwaltschaft kein entsprechender Entscheid vor», begründet BA-Sprecherin Jeannette Balmer das Warten der Bundesanwaltschaft gegenüber Infosperber.
Zeitpunkt des Antrags an den Bundesrat unbestimmt
Der Ball liegt also beim Justizdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Die Strafanzeige des EDA werde immer noch geprüft, erklärt dort EJPD-Sprecher Guido Balmer: «Nach der Prüfung wird das Gesuch dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt». Einen Termin könne er noch nicht nennen. Einen Grund, weshalb der Antrag des EJPD an den Bundesrat so viel Zeit braucht, nennt Balmer nicht.
Strafverfahren von Ghadhafi gegen die Schweiz noch nicht eingestellt
Pikant: Vor dem Bundesgericht ist immer noch ein Strafverfahren hängig, das der libysche Herrscher gegen den Genfer Eric Stauffer beantragt hatte, weil dieser den libyschen Staat in Person seines Oberhaupts beleidigt habe. Auf einem Abstimmungsplakat im letzten Herbst hatte der Präsident des Mouvement Citoyens Genevois (MCG) Ghadhafi mit dem Zitat abgebildet hat «Er will die Schweiz zerstören».
Eine solche Aussage hatte Ghadhafi vor der Uno-Generalversammlung tatsächlich gemacht. Weil es sich um ein politisches Strafverfahren handelt, musste auch hier der Bundesrat sein Einverständnis geben, was dieser zügig tat. Stauffer ärgert sich, dass der Bundesrat das Verfahren so rasch bewilligt und die Bundesanwaltschaft es so «ungewöhnlich rasch» vorangetrieben habe, während sie eine Strafanzeige wegen Geiselnahme und Erpressung schubladisiert habe. Tatsächlich hatte Stauffer eine ähnliche Anzeige wie im März das EDA bereits im letzten Juni hinterlegt.
Seit Ausbruch der Unruhen in Libyen fordert Stauffer vergeblich das Einstellen des Verfahrens. Da das Verfahren nur mit der Ermächtigung des Bundesrats eröffnet werden konnte, könnte er die Ermächtigung auch wieder annullieren. Er müsste dabei in Kauf nehmen, dass man ihm eine Einmischung in die Justiz vorwirft. Seit längerem ist das Strafverfahren für einen Zwischenentscheid beim Bundesgericht hängig.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Dieser Artikel zeigt wieder mal deutlich, wie «mutig» unsere Führung ist!