Sperberauge

Schlauchleichen im Keller

Daniel Goldstein © Grietje Mesman

Daniel Goldstein /  Der Luftschutzkeller gehört zur Schweiz wie das Armeegewehr im Schrank. Aber wehe, er hat einen Mangel!

Haben Sie im Keller einen Schutzraum und zweifeln daran, ob ihn noch jemand ernst nimmt? Meine Aufklärung ging so: Eines Tages taucht ein Inspektor auf, schaut alles genau an, schliesst sich im Raum ein, kurbelt an der Belüftungsanlage, bis das Überdruckventil klappert. Zuletzt verspricht er einen Bericht der zuständigen Behörde, die mitteilen werde, was allenfalls zu tun sei. Exakt ein Jahr später trifft der «Schlussbericht periodische Schutzraumkontrolle (PSK)» des bernischen Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär ein, das einen «kritischen Mangel» feststellt: «Flexible Leitungen ausgehärtet/spröde».
Das heisst wohl: Wenn die Leitungen lecken, kann verseuchte Luft ungefiltert eindringen, aber vielleicht ohnehin zu wenig zum Atmen. Der Schutzraum sei, so liest man jedenfalls als Fazit, «nicht mehr betriebsbereit» und habe nur noch Qualität B. Er werde aber nicht aufgehoben, sondern müsse weiter instand gehalten werden. Der kritische Mangel indessen darf bleiben: «Da in der Gemeinde … eine Schutzplatzüberdeckung besteht, müssen Ventilationsaggregate vorläufig nicht erneuert werden.» Nichts steht darüber, wo Ersatz für die defekten Schläuche zu haben wäre und in welchem der – angeblich in Überzahl vorhandenen – Plätze wir einstweilen Schutz suchen müssten.

Wer sucht, der findet Schlauch – und Schutz?

Die Rückfrage beim Amt ergibt die Telefonnummer der Kontrollfirma, nicht aber einer Lieferfirma – «aus wettbewerbsrechtlichen Gründen». Und für die «Zuweisungsplanung» sei die Gemeinde zuständig, könne aber erst dann planen, wenn die Kontrolle aller dortigen Schutzräume abgeschlossen sei. Nebenbei bedankt sich das Amt artig für den Hinweis auf Kommafehler in seinem Standard-Schlusssatz, will aber die Kommas nicht einfügen. Schläuche indes lassen sich bei einer der drei angefragten Spezialfirmen noch auftreiben, obwohl die kleinen, handbetriebenen Belüftungsapparate seit etlichen Jahren nicht mehr zum Einbau zugelassen sind; immerhin dürfen sie bleiben, solange sie noch funktionieren.
Der Schutzraum wird beim Deckungsgrad der Gemeinde sogar mitgerechnet, weil die Schläuche ja beschafft werden könnten. Würde bei «negativer Schutzraumbilanz» die Beschaffung vorgeschrieben, so würde sie auch subventioniert, «im Falle eines bewaffneten Konflikts» sogar ohne vorheriges Gesuch, teilt das Amt noch mit – aber derzeit stehe kein Geld zur Verfügung: «Sie können also abwarten, bis Ihnen mitgeteilt wird, dass die Schläuche nun ersetzt werden müssen [Komma] und zu diesem Zeitpunkt dann ein Gesuch stellen. Falls bis dahin aber das Ventilationsaggregat kaputt gehen sollte, muss Ihr Schutzraum aufgehoben werden, da hierfür die Erneuerung unverhältnismässig wäre.»

(Fast) alle Infos sind schon da …

Gegen Ende des zwanzigteiligen Briefwechsels – und nach Telefonaten bei der Gemeinde sowie der zwecks Zivilschutz mit ihr verbandelten Nachbargemeinde – schlage ich vor, das Amt könnte die einzeln zusammengekratzten Informationen in einem Merkblatt bündeln und künftig von Anfang an mitliefern. Da endlich erhalte ich das bereits bestehende Blatt «FAQ periodische Schutzraumkontrolle (PSK)», in dem viele Antworten enthalten sind. Im ursprünglichen Bericht war es nicht einmal erwähnt.
Wie ist das nun mit dem Zweifeln und dem Ernstnehmen?


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Er ist Mitbesitzer eines Schutzraums.

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Eine Meinung zu

  • am 27.03.2018 um 11:24 Uhr
    Permalink

    Danke für die «ernste Warnung» vor schweizerischem Beamtentum! Mit Schmunzeln gelesen und doch sehr nachdenklich gestimmt. Der Bericht zeigt einmal mehr, zu welchen Verhaltensweisen amtliche Verwaltungen neigen. In etwa weiteren 10 Jahren wird Ihr Luftschutzkeller (hoffentlich inzwischen mit Wein gefüllt) so weit verlottert sein, dass, dass besagte PSK ihr Personal aufstocken muss. Grund für eine Steuererhöhung der Gemeinde und – wer weiss – weitere Gefängnisplätze für nachlässige Gemeindebürger?

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