Sperberauge

Proviande darf, was der Bund anderen NGOs verbietet

Sperber für Sperberauge ©

Red. /  Hilfswerke dürfen Bundesgeld nicht mehr für Information und Kampagnen verwenden. Die Fleischlobby Proviande aber schon.

«Rache gegen Hilfswerke» titelte Infosperber vor ein paar Tagen und vermeldete, dass NGOs Bundesgelder nicht mehr für Informations- und Bildungsbeiträge verwenden dürfen. Diese neue Regelung wurde kurz nach der hohen Zustimmung zur Konzernverantwortungsinitiative getroffen. Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen hatten dabei die Pro-Kampagne geführt. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann fordert in einer Motion gar: «Keine öffentlichen Gelder an Projekte von Nichtregierungsorganisationen, welche sich an politischen Kampagnen beteiligen.»

Ob sich Portmann diese Formulierung gut überlegt hat? Es gibt zahlreiche Organisationen, die Geld vom Bund erhalten. Eine davon ist die Genossenschaft Proviande, die «unter ihrem Dach massgebliche Organisationen und Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette Fleisch» vereinigt. Damit ist Proviande recht eigentlich eine Nicht-Regierungsorganisation, also eine NGO. Ihr Job ist nichts anderes, als den Verkauf von Schweizer Fleisch zu fördern. Sie tut das mit Kampagnenarbeit, also Werbung, und Informationen zur Absatzförderung.

Bis anhin sind alle Versuche gescheitert, Proviande die Subventionen – allein über sechs Millionen Franken pro Jahr für Werbung – zu streichen. Nach dem Vorpreschen des EDA müsste nun das für Proviande zuständige Volkswirtschaftsdepartement dieser Kampagnenarbeit ebenfalls sofort einen Riegel schieben. Proviande mischt sich nämlich sehr lautstark in Abstimmungen ein: Aktuell bekämpft die Fleisch-NGO die Volksinitiative «Abschaffung der Massentierhaltung» und sie ist Mitglied in der Allianz zur Bekämpfung der Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung».

Der Bund muss nun also entscheiden, ob es in der Schweiz künftig zwei Arten NGOs geben wird. Im Moment präsentiert sich die Lage so: Diejenigen, die für Menschen und ihre grundlegenden Rechte einstehen, sollen gefälligst schweigen, wohingegen die Kämpfer für die Bauern und deren Eigeninteresse weiterhin mit grosser Kelle anrichten dürfen.


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Eine Meinung zu

  • am 31.12.2020 um 15:24 Uhr
    Permalink

    Das war und ist leider noch immer so – wenn zwei das Gleiche tun, ist es scheinbar nicht immer das Gleiche. Je nach in diesem Fall politischer Einstellung, Lobbyismus oder Zugehörigkeit der Involvierten. Hat da jemand was von einer Doppelmoral gesagt?

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