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Tagesschau verkündete vorschnell die Rechtmässigkeit des Minarettverbots © ss

Minarettverbot immer noch in der Schwebe

/  Trotz gegenteiliger Behauptung der Tagesschau bleibt weiterhin ungeklärt, ob das Minarettverbot gegen die Menschenrechte verstösst.

Unterschiedlicher hätte die Berichterstattung über ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg nicht ausfallen können. Für die Tagesschau war klar, dass es am Minarettverbot in der Bundesverfassung jetzt nichts mehr zu rütteln gibt: «Das Minarettverbot ist rechtens», lautete die klare Schlagzeile. Der Europäische Gerichtshof habe zwei Beschwerden gegen die Schweiz wegen des Minarettverbots in der Verfassung abgewiesen.
Zwar fügte die Tagesschau noch bei, dass die Beschwerdeführer «nicht hätten glaubhaft machen können, Opfer einer Verletzung der Menschenrechtskonvention zu sein».
Trotzdem mussten die Tagesschau-Zuschauer den Eindruck erhalten, dass das Minarettverbot nach dem Urteil des Gerichtshofs jetzt endgültig mit den Menschenrechten vereinbar sei, denn «das Minarettverbot ist rechtens».
In Tat und Wahrheit hat der Gerichtshof die Beschwerden materiell, also inhaltlich gar nicht behandelt. Er hat sie nur aus Formalitätsgründen abgewiesen, weil die Beschwerdeführer keine Legitimation zur Beschwerde hatten.
Da der Menschenrechtsgerichtshof auf die Frage der Rechtmässigkeit des Minarettverbots gar nicht eintrat, beliess es der Tages-Anzeiger bei einer kleinen Meldung mit dem Titel «Beschwerden gegen Minarettverbot abgelehnt». Er habe sie für unzulässig erkärt, weil die Beschwerdeführer keine Opfer des Verbots seien.
Die NZZ titelte unmissverständlich: «Vereinbarkeit des Minarettverbots mit Menschenrechtscharta nach wie vor ungeklärt». Die Kläger seien gar nicht klageberechtigt gewesen.
Ebenfalls korrekt lautete ein grösserer Titel des Berner Bund: «Klage gegen Schweiz wegen Minarettverbot ist unzulässig». Die Klage war unzulässig und nicht das Minarettverbot zulässig.


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