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Parlament könnte mit neuem Abkommen europapolitisch Einfluss gewinnen © mer

Mehr Einfluss auf die EU dank Rahmenabkommen

Markus Mugglin /  Der Geheimniskrämerei in der Aussenpolitik droht Gefahr – ausgerechnet vom meist schlecht geredeten Rahmenabkommen mit der EU.

Geradezu ungeheuerlich muss es klingen für viele, die sich längst eine Meinung gemacht haben. Das Rahmenabkommen könne «Ein Plus für die Demokratie» sein. Das verheisst im Titel die neue Publikation von Thomas Pfisterer, ehemals Bundesrichter, Ständerat und Regierungsrat aus dem Kanton Aargau.

Doch gemach: Der Buchautor präsentiert keine Streitschrift für das Rahmenabkommen. Er will sich auch nicht für oder gegen das Abkommen positionieren. Er öffnet aber einen Blick über verwirrende Souveränitätsdiskussionen hinaus auf grundlegende Fragen wie Eigenständigkeit, demokratische Einflussnahme und Rolle des Parlaments im Verhältnis zur EU. Er prüft den Anspruch, ob die Weiterentwicklung von EU-Recht mit der «Eigenständigkeit der Schweiz in Einklang» zu bringen ist.

Nicht gefangen in der Schengen-Falle

Eines fällt besonders auf. Der vorliegende Rahmenabkommens-Vertrag bleibt nicht gefangen in der Schengen-Falle, für die sich das Schweizer Volk vor 16 Jahren im Rahmen der Bilateralen II entschieden hat.  Denn es «sieht keine automatische oder einseitig durch die EU angeordnete Vertragsbedingung vor, wie dies im Schengen-Vertrag (…) vorgesehen ist». (Seite 74) Und weiter hält Pfisterer fest: «Die EU darf den Vertrag nicht einseitig beenden wie bei der Anwendung von Schengen.» Diese Differenz gibt es auch gegenüber einer EWR-Mitgliedschaft. Auch dort bleibt immer nur die Wahl zwischen Ja oder Nein – entweder automatischer Nachvollzug der Rechtsentwicklung in der EU oder das Risiko des automatischen Ausschlusses bei Nicht-Nachvollzug.    

Es bliebe auch eine wesentliche Differenz zu einer EU-Mitgliedschaft. Gegen ein Mitgliedland kann die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten und kann finanzielle Sanktionen oder Zwangsgelder verhängen. Das wird sie gegenüber dem Nicht-Mitglied Schweiz nicht tun können.   

Diese Differenzen machen deutlich, dass der seit zweieinhalb Jahren vorliegende Rahmenvertragstext der Schweiz noch immer einen europapolitischen Sonderweg böte. Beantwortet ist damit aber noch nicht die Frage, die der Autor Thomas Pfisterer ins Zentrum seines Buches rückt. Seine Leitfrage zielt auf den «demokratischen Minimalstandard» im Verhältnis Schweiz – EU. Welche Anforderungen aus der Sicht der schweizerischen Demokratie an die Verträge zu stellen seien und wie sich die demokratischen Institutionen in die Anwendung des Abkommens einbringen können.   

Rechtsübernahme unter Vorbehalt

Parlament und Volk erhielten jedenfalls mehr Spielraum als beim Schengen-Abkommen, das der Schweiz nur die Wahl Alles oder Nichts lässt – zwischen einer Kröte schlucken oder einem Totalschaden. Der vorliegende Text des Rahmenvertrags böte dem Parlament und bei einem Referendum dem Volk die Möglichkeit, Nein zu sagen. Sie könnten bei umstrittenen oder gar unerwünschten Rechtsübernahmen abwägen, was sie höher gewichten – die allfälligen Nachteile, die mit einer Übernahme von neuem EU-Recht verbunden sind, oder die Nachteile, die ihr wegen allfälligen Ausgleichsmassnahmen drohen.

Die Ausgleichsmassnahmen könnten nicht beliebig sein, darüber würde ein gleichberechtigt zusammengesetztes Schiedsgericht befinden, das sich an den in internationalen Verträgen üblichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit halten müsste. Ein Totalschaden wäre von vorneherein ausgeschlossen. Der ehemalige Bundesrichter Pfisterer verweist auch auf folgenden wichtigen Punkt:  Die in Artikel 22 des vorliegenden Rahmenvertrags-Entwurfs erwähnte Kündigung – oft als erweiterte Guillotine-Klausel kritisiert – könnte nicht als Ausgleichsmassnahme erwogen werden, da sie nicht als Teil des Streitbeilegungsverfahrens aufgeführt ist. (Seite 76) Auch die Meinung des EuGH zur Auslegung bedeute nicht, dass die Schweiz diese als Befehl umzusetzen hätte. Der Gerichtshof wäre nicht befugt, dem Parlament oder dem Volk Weisungen zu erteilen.

Das heisst nicht, dass die Verhältnisse zwischen der Schweiz und der EU gleichgewichtet seien. Pfisterer will sie nicht schönreden. Es bestehe ein Machtungleichgewicht: «Die Macht der EU ist eine Tatsache, Rahmenabkommen hin oder her.» (Seite 77) Der Vorteil des Rahmenabkommens bestehe aber darin, dass dieses Machtungleichgewicht dank dem vorgeschlagenen Streitbeilegungsverfahren «ein Stück weit ausgeglichen würde». (Seite 77) Es gäbe keine Rechtsgrundlage mehr für beliebigen politischen Druck oder für «Nadelstiche».

Man möge sich an die Verweigerung der Börsenäquivalenz erinnern, die rein politisch motiviert war. Oder neulich an das Nichtzustandekommen eines Treffens zur Beteiligung der Schweiz am neuen Forschungsprogramm Horizon Europe. Umgekehrt könnte sich die Schweiz nicht über viele Jahre taub stellen gegenüber den Vorbehalten der EU bei der Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, was die EU jederzeit zu «Ausgleichsmassnahmen» irgendwelcher Art verleiten könnte. Solch «spontane» Reaktionen liessen sich unter dem Rahmenvertrag nicht mehr rechtfertigen.

Die Stunde des Parlaments

Das Rahmenabkommen brächte aber nicht nur neue Streitbeilegungsregeln. Es wäre ein Steilpass für das Parlament, um sich europapolitisch stärker einzubringen. Denn auch in der Schweiz ortet Pfisterer in der Aussenpolitik «ein Parlaments- und folglich ein Demokratiedefizit». (Seite 88) Der Bundesrat nehme an Verfahren der EU teil und verhandle mit ihr. Er beeinflusse schweizerischerseits die Erarbeitung des Inhalts. Er setze die Verträge oft direkt in Verordnungen um. Das Parlament sei häufig nur Zuschauer, dürfe inhaltlich nichts ändern. Es übernehme die «Gesetzgebung», so wie sie ihm der Bundesrat zur Genehmigung übergebe, stimme meist zu, um dem Bundesrat nicht in den Rücken zu fallen. Entsprechend klein sei auch der Einfluss eines Referendums und der Stimmberechtigten. Es ist ein demokratiepolitisch wenig erbauliches Bild, das der langjährige Insider und intime Kenner der schweizerischen Politik zeichnet – was die breite Front von EU-Skeptikern unterschiedlichster politischer Couleur aber wenig zu stören scheint.   

Das Rahmenabkommen würde der schweizerischen Demokratie neue europapolitische Horizonte eröffnen. Dabei würden Information und damit Transparenz zur Voraussetzung für die Mitwirkung in europäischen Gesetzgebungsprozessen. Pfisterer plädiert dafür, dass die Öffentlichkeit und damit auch die Medien hier ähnlich wie bei der landesinternen Gesetzgebung miteinbezogen werden sollten. (Seiten 125 und 128) Denn je mehr die Rechtsübernahme Teil der schweizerischen Gesetzgebung werde, umso mehr solle sie ebenso öffentlich behandelt werden wie die landesintern geplanten Gesetzesentwicklungen. Zugleich sollte verhindert werden, dass die Gesetzesberatungen in Brüssel öffentlich wahrnehmbar sind, während sie in der Schweiz hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die diplomatische Verschwiegenheit in Bundesbern liesse sich folglich nicht mehr aufrechterhalten – wie es geradezu abschreckend exemplarisch über viele Jahre in den Verhandlungen zum Rahmenabkommen geschehen ist.   

Wer Licht in landesübliche Dunkelkammern der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik bringen will, fände im vorliegenden Rahmenabkommensvertrag immerhin einen neuen Verbündeten – oder eben «ein Plus», das in der emotional aufgeladenen Debatte allerdings (noch?) nicht wahrgenommen wird.

Thomas Pfisterer, Ein Plus für die Demokratie, Minimalstandard für die Mitsprache von Parlament und Volk beim Rahmenabkommen oder bei weiteren Verträgen mit der EU, EIZ Publishing 2021. Das Buch kann im Volltext gratis als pdf heruntergeladen werden.


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Keine.

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11 Meinungen

  • am 1.04.2021 um 12:08 Uhr
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    Ein wahrlich guter Artikel von Herrn Pfisterer. Ebenso seine Vorschläge. Der Schweizer Stimmbürger muss miteinbezogen werden. Nicht erst bei der Stimmzettel Verteilung.

  • am 1.04.2021 um 12:56 Uhr
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    Wie Herr Pfisterer es richtig schildert, ist die Demokratie ein PROZESS, kein Zustand. Damit sind jederzeit Verbesserungen angebracht. Die Kommentare zur Stellung des Parlaments sind von grösster Bedeutung. Von noch grösserer Bedeutung wäre ein Dialog mit der Zivilgesellschaft, und zwar noch vor Referenden oder Initiativen. Mit anderen Worten ein ‹Vox populi›, die Stimme der Gesellschaft, die sich in festen kantonalen Bürgerforen bildet und den Dialog mit der Politik auf gleicher Augenhöhe führt.

  • am 1.04.2021 um 14:28 Uhr
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    Die Publikation von Thomas Pfisterer kommt mir vor, wie die Beschäftigung mit einem „Scholastikerproblem“, dem Christian Morgenstern ein gleichnamiges Gedicht widmete: „Wieviel Engel sitzen können/ auf der Spitze einer Nadel.»

    Bei der Diskussion um das Rahmenabkommen geht es jetzt doch um Grundsätzliches. 2001 stimmten 76,8 Prozent der Stimmbürger gegen den EU-Beitritt und 2016 zog die Schweiz offiziell das EU-Beitrittsgesuch zurück. Konsequenterweise hätten Bundesrat und Parlament ihre frühere Politik der Annäherung an die EU zurück buchstabieren sollen. Doch, statt sich wie die Briten nach dem Brexit auf das bewährte und gut funktionierende Freihandelsabkommen zu konzentrieren, das unserer Industrie den zollfreien Zugang zum EU-Markt sicherstellt, wurde mit den Bilateralen I und II die Annäherung an die EU weitergetrieben. Dass nun die sieben Bilateralen I-Abkommen als «sektorielle» EU-Binnenmarkt-Beitritte bezeichnet werden, ist grotesk. Wir haben nie über «sektorielle» EU-Binnenmarkt-Beitritte, die die Übernahme von EU-Recht und EU-Richter bedingen, abgestimmt.

    Was als «Rahmenabkommen» daherkommt, ist ein verkappter EU-Beitritt. Es erübrigt sich, hier Scholastiker-Diskussionen über Details zu führen, denn die Richtung ist falsch. Die Schweiz muss nicht näher an die EU rücken, sondern die übliche Distanz zwischen souveränen Staaten und Staatenvereinigungen wiederherstellen. Gut nachbarliche Beziehungen und Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind selbstverständlich.

  • am 1.04.2021 um 14:43 Uhr
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    Ich bin überzeugt, dass wir für die Schweiz kein Rahmenabkommen mit der EU benötigen.

    Die geopolitische Situation spricht für einen Sonderweg Schweiz.

    Die Elite (diverse West-Regierungen, internationale Organisationen wie WHO & UNO und dergleichen, Welt-Konzerne und Grosskonzerne, usw.) wird ein grosses Interesse haben, dass die Schweiz eigenständig bleibt.

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Schweiz diesen Sonderweg gehen – es macht langfristig Sinn.

  • am 1.04.2021 um 23:14 Uhr
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    @ Michel Mortier
    Vorausgesetzt die Stimmen der Gesellschaft werden nicht zensiert!

  • am 2.04.2021 um 09:11 Uhr
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    Es gibt gute Gründe für einen EU-Beitritt und die Beitrittsbefürworter kann ich respektieren. Dagegen kann ich die Befürworter des Rahmenabkommens nicht ansatzweise verstehen.
    Und wenn man sich die EU heute so anschaut, dann denke ich, dass wir die Errungenschaften unserer Vorfahren am besten mit einem Alleingang erhalten und verteidigen können.

  • am 2.04.2021 um 14:57 Uhr
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    Michel Mortier: Wie definieren Sie „Zivilgesellschaft“? Und wer repräsentiert sie? Nach meiner Meinung bildet die Bevölkerung diese „Zivilgesellschaft. Und sie wählt Politiker, die ihre Anliegen vertreten.

  • am 5.04.2021 um 14:25 Uhr
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    Schade, dass unsere Politk – vorab der Bundesrat – nicht endlich klar Stellung bezieht. Mit dieser Zauderei werden wir nie zu einem guten Resultat für die Schweiz kommen. Das Rahmenabkommen wird in der vorliegenden Form vom Volk vermutlich angenommen. Brüssel wird die Schweiz weiterhin bedrängen und drohen. Ein klarer Entscheid ist überfällig. Ein Rahmenabkommen muss ausgeglichen sein was das Bestehende nicht ist.

  • am 30.04.2021 um 11:42 Uhr
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    Schade, dass FDP Regierungs- und Nationalrat und alt Bundesrichter Pfisterer von der SP und den Grünen vereinnahmt wurde.
    Mehr Souveränität dank weniger Souveränität, eine merkwürdige Gleichung für einen Juristen!

  • am 1.05.2021 um 11:38 Uhr
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    @Max Bolliger und Michel Mortier: Sind Sie wirklich der Meinung, der Stimmbürger sei in diese Diskussion nicht miteinbezogen? Die Zeitungen und sozialen Medien sind übervoll von diesem Thema. Aber offensichtlich ist der Bundesrat sich seiner Sache nicht mehr sicher und dies seit dem EWR-Nein im Jahre 199!. Die bilateralen Verträge waren nur die Panik-Reaktion des Kaninchens Schweiz vor der Schlange EU, damals noch EG. – Die EU hat uns keinen zusätzlichen Wohlstand gebracht, den hat die Schweiz selbst erarbeitet. (BIP Stagnation pro Kopf) Die EU-Wirtschaft stagniert!
    Gerade die direkte Demokratie und die heutigen politischen Rechte sind ein No-Go für ein Rahmenabkommen, wir können doch nicht gegen jeden Beschluss der EU, der uns nicht passt ein Referndum anstreben und schliesslich «Ausgleichsmassnahmen» in Kauf nehmen. Mit einem Volks-Ja zum Rahmenabkommen würde der Souverän die direkte Demokratie hinrichten!

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