Lohnschutz europäisieren statt abschotten
«Der Kampf um wirksame Lohnschutzmassnahmen kann nur im europäischen Kontext erfolgreich sein.» Der Satz ist eine eigentliche Kampfansage an die Schweizer Gewerkschaften, die in den Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen mit der EU auf dem Schweizer Sonderweg beim Lohnschutz beharrten und den Verhandlungsabbruch als Erfolg gefeiert hatten. Das Bekenntnis zu einem europäisch abgestützten Lohnschutz stammt von Markus Notter, SP-Mitglied, ehemaliger Zürcher Regierungsrat und Präsident des Europa-Instituts an der Universität Zürich. Abgelegt hat er es in einem 22-seitigen Grundsatzartikel mit der unspektakulären Überschrift «Einige Bemerkungen zur Lohnschutzdebatte».
Was harmlos tönt, enthält politischen Sprengstoff. Ganz besonders deshalb, weil Markus Notter die Frage des Lohnschutzes sowohl im Schweizer als auch im EU-Kontext der arbeitsrechtlichen Veränderungen gründlich ausleuchtet und bisher kaum beachtete Zusammenhänge offenlegt.
Argumente der Gewerkschaften zerpflückt
Notter hinterfragt Argumente und Behauptungen, die in der Lohnschutz-Debatte immer wieder aufgetaucht sind: «Die EU-Kommission lehnt den schweizerischen Lohnschutz ab», «Achttageregel und Kautionspflicht sind Säulen des Lohnschutzes», «Das EU-Entsenderecht wird nicht durchgesetzt», «Der Europäische Gerichtshof ist kein Gericht wie beispielsweise das Bundesgericht», «Das unvergleichliche System der Lohnkontrollen ist in Gefahr», «Weshalb die EU nicht zur sozialen Marktwirtschaft werden kann». Treffen diese Thesen zu oder vertuschen sie, was Sache ist? Diese in Zwischentiteln wiedergegebenen Behauptungen zerpflückt Notter im Kontext des Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, der bestehenden Verknüpfung dieses Abkommens mit dem (sich weiterentwickelnden) EU-Recht und im Zusammenhang mit dem Vertragsentwurf für das Institutionelle Abkommen.
Das heisst nicht, dass sich Notter zum Sprachrohr der EU-Kommission macht und alles rechtens findet, was diese in den letzten zwei Jahrzehnten gegen die Flankierenden Massnahmen vorgebracht hat. Er sieht auch die früheren Urteile des Europäischen Gerichtshofs EuGH in den Jahren 2007 und 2008 kritisch, erinnert aber daran, dass diese Urteile eine «intensive politische und juristische Debatte ausgelöst» und zu grundlegenden Änderungen im EU-Entsenderecht geführt haben.
Die seit Sommer 2020 rechtlich verbindliche Richtlinie enthält denn auch neu das Prinzip des «gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort» und damit verbunden eine ganze Reihe neuer Entlöhnungsvorschriften. Die Richtlinie markiert ein neues Verhältnis zwischen Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerschutz und gewichtet letzteren im Vergleich zu früher höher. Auch der oft kritisierte EuGH hat das in der Zurückweisung der Klagen von Polen und Ungarn gegen die neue Entsenderichtlinie anerkannt.
Dass dieser Grundsatz gut sei, aber wenig Wirkung zeige, wie oft behauptet, liege weniger an der EU-Kommission als vielmehr an den Mitgliedstaaten, legt Notter dar. Das sei auch der Grund, weshalb die europäischen Gewerkschaften schärfere Kontrollen auf europäischer Ebene wünschten und ihre Hoffnungen weniger auf die Mitgliedstaaten setzten.
Schweiz muss schon jetzt auf EU-Recht Rücksicht nehmen
Ob die Flankierenden Massnahmen der Schweiz gegen das geltende Abkommen über die Personenfreizügigkeit verstossen, wie die EU seit vielen Jahren geltend macht, müsse – so Notter – offenbleiben. Immerhin gibt er zu bedenken, dass auch das Bundesgericht im Falle einer Klage der EU Recht geben könnte. Denn auch unser Gericht müsste in einem allfälligen Urteil Rücksicht darauf nehmen, dass sich die Schweiz im Personenfreizügigkeitsabkommen auf eine möglichst kongruente Rechtslage zwischen dem schweizerischen Entsenderecht und dem Unionsrecht verpflichtet habe. Mit anderen Worten: Dass sich die EU nicht in die Art der Flankierenden Massnahmen in der Schweiz einmischen dürfe, steht im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen, dem das Schweizer Volk vor bald 20 Jahren im Rahmen der Bilateralen I zugestimmt hat.
Notter würdigt darüber hinaus, was die Schweiz mit dem Institutionellen Abkommen hätte erreichen können. Die bisher einseitig erlassene Achttageregel wäre als Viertageregel rechtlich abgesichert worden. Und da es vier Arbeitstage statt bisher acht Wochentage gewesen wären, hätte sich die Reduktion angesichts digitaler Möglichkeiten kaum schmerzhaft ausgewirkt.
Auch die Kautionspflicht wäre erstmals vertraglich akzeptiert worden. Zum einen zwar etwas abgeschwächt, weil die Pflicht erst nach einem früheren Vergehen hätte auferlegt werden dürfen. Zum anderen aber sogar erweitert und verschärft, weil ab dann auch von Verwaltungsstellen verhängte Strafen hätten sichergestellt werden können. Und betreffend Häufigkeit und Organisation der Kontrollen, um welche die Gewerkschaften fürchteten, zeigte sich die EU verhandlungsbereit. Hinzu hätte es die Aussicht auf die Teilnahme am EU-weiten Binnenmarkt-Informationssystem und an der neuen Europäischen Arbeitsbehörde gegeben, wodurch auch die Schweiz von grenzüberschreitenden Lohnschutzkontrollen profitieren könnte.
EU ist heute sozialer als sie war
«Die EU von 2021 ist nicht mehr die EU von 2009», gibt Markus Notter all jenen zu bedenken, welche die EU noch immer des Neoliberalismus und des systematisch betriebenen Sozialabbaus bezichtigen.
2009 war die Zeit der Euro-Krise im Gefolge des globalen Finanz-Crashs. Es war die Zeit der «Troika», die den stark verschuldeten Ländern von Griechenland bis Portugal harsche, unsoziale Spardiktate diktiert hatte. Der Rückhalt der EU in der Bevölkerung sank auf ein nie gesehenes Tief. Anti-EU-Parteien legten in der Gunst der Wählerinnen und Wähler vieler Länder massiv zu. Die tiefe soziale Krise blieb nicht ohne Wirkung.
Als Beleg des Wandels erwähnt Notter neben der neuen Ausrichtung der Entsenderichtlinie insbesondere den Aktionsplan zur europäischen Säule der sozialen Rechte und die zahlreichen darin enthaltenen Massnahmen. Es geht dabei u.a. um angemessene Mindestlöhne in den EU-Ländern, eine erhöhte Abdeckung durch Tarifverträge, Beschäftigungsgarantien für Jugendliche, Lohngleichheit für Frauen und vieles mehr. Es sei – so meint Notter – «eine Sozialgesetzgebung in Arbeit, die jedenfalls für schweizerische Verhältnisse beeindruckend ist». Insbesondere die in Aussicht gestellte Förderung von Tarifverhandlungen könnten die Gewerkschaften als Antrieb für neue EU-verträgliche Lohnschutzmassnahmen in der Schweiz nutzen.
Es bleibt das Rätsel, warum die Gewerkschaften und in ihrem Sog die Sozialdemokraten beim Lohnschutz auf die nationale Absonderung statt auf einen europäisch abgestimmten Lohnschutz gesetzt haben. Ob Notters «Bemerkungen» ein Umdenken einleiten? Werden sie in der auf Ende Jahr versprochenen neuen Europa-Strategie der Sozialdemokratischen Partei Spuren hinterlassen? Man darf gespannt sein.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Das Problem liegt nicht in eingen Gesetzesparagrafen, sondern in fundamentalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten: Die Ungleichheiten innerhalb der EU sind so gross, dass es einfach nicht gut kommen kann, alles in einen Topf zu werfen. Das Lohnniveau in den ärmsten Ländern der EU ist massiv tiefer als in den reichsten. Die Logik des Binnenmarktes bedingt eine Nivellierung nach unten.
Ich habe schon in der Zeit als das Rahmenabkommen bei uns noch heftig diskutiert wurde, mit wenigen Klicks die stark angepasste Version der EU mit dem Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort gefunden. Und es wird mir bis heute ein Rätsel bleiben, wieso das weder der Bundesrat, noch die Parteien, noch die Gewerkschaften noch die Medien gemerkt haben.
Ja, schon recht – aber wenn ich die realexistierenden Verhältnisse in meiner italienischen Wohngemeinde betrachte, mit einer der grössten Werften des Landes und rund 20% Ausländeranteil (Italien in Schnitt 7%), ein Drittel davon allein ais Bagladesh, dann muss ich feststellen, dass dieser löbliche EU-Lohnschutz eventuell für Einwanderer aus andern EU.Ländern gilt, nicht aber für all andern – was den Lohnschutz dann faktisch aushebelt.
Man soll nicht alles glauben, was ein Jurist und Politiker schreibt, der sich nicht von Industriearbeit ernähren musste.